{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20100519,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20100519,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.519","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Modifizierung von Artikel 53 StGB","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Bericht der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des Nationalrates vom 3. Mai 2018 </b></p><p><b>Aufgrund bekannt gewordener F\u00e4lle soll die M\u00f6glichkeit einer Wiedergutmachung eingeschr\u00e4nkt werden. Zum einen wird die geltende Obergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe gesenkt und zum anderen muss der T\u00e4ter den Sachverhalt eingestehen. </b></p><p>Artikel\u00a053 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist im Jahr 2007 mit der Revision des Allgemeinen Teils eingef\u00fchrt worden und sieht eine Strafbefreiung vor, wenn der T\u00e4ter Wiedergutmachung leistet. Die geltende Fassung der Bestimmung gelangt unter anderem zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen f\u00fcr eine bedingte Strafe nach Artikel\u00a042 StGB erf\u00fcllt sind. Danach kann eine bedingte Strafe maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe betragen. Der Wortlaut von Artikel\u00a053 StGB verlangt ferner nicht, dass der T\u00e4ter in tats\u00e4chlicher Hinsicht gest\u00e4ndig ist. </p><p>Es sind F\u00e4lle bekannt geworden, die den Eindruck aufkommen liessen, dass die Anwendung der fraglichen Bestimmung einem \"Freikauf von Strafe\" gleichkomme. Dies f\u00fchrt zur Feststellung, dass Artikel\u00a053 StGB in gewissen F\u00e4llen nicht im wohlverstandenen Sinn angewandt wird. Als Reaktion darauf gab es Bestrebungen, die fragliche Bestimmung ganz aus dem StGB zu streichen. Das Parlament hat aber einen entsprechenden Vorstoss im Jahr 2012 abgelehnt. Die Kommission schl\u00e4gt daher einen engeren Anwendungsbereich der Bestimmung vor. So soll die geltende Obergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe gesenkt werden. Eine Wiedergutmachung soll nur noch m\u00f6glich sein, wenn als Strafe eine bedingte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Frage kommt. \u00dcberdies muss der T\u00e4ter den Sachverhalt eingestehen, um in den Genuss einer Strafbefreiung zu kommen.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.07.2018</b></p><p>(...) Der Bundesrat begr\u00fcsst die vorgeschlagene Neuregelung. Die Reduktion der Obergrenze von heute zwei Jahren auf ein Jahr Freiheitsstrafe entspricht seinem urspr\u00fcnglichen Vorschlag bei der Revision des Allgemeinen Teils des StGB. Mit der Halbierung der Obergrenze beschr\u00e4nkt sich die Wiedergutmachung auf leichtere F\u00e4lle.</p><p>Zudem will die zust\u00e4ndige Kommission im Gesetz explizit festschreiben, dass eine Wiedergutmachung nur m\u00f6glich sein soll, wenn der T\u00e4ter die Tat eingesteht und somit den Sachverhalt anerkennt. Diese Anforderung ist nach Auffassung des Bundesrats angezeigt, da eine Auss\u00f6hnung mit dem Gesch\u00e4digten nur denkbar ist, wenn der T\u00e4ter f\u00fcr seine Tat die volle Verantwortung \u00fcbernimmt.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.09.2018</b></p><p><b>Wer gegen das Gesetz verstossen hat, soll sich nicht mehr so leicht wie heute von einer Strafe freikaufen k\u00f6nnen. Gegen den Willen der SVP hat der Nationalrat am Mittwoch h\u00f6here H\u00fcrden f\u00fcr die Wiedergutmachung beschlossen.</b></p><p>K\u00fcnftig sollen die Beh\u00f6rden auf Strafverfolgung oder Strafe verzichten k\u00f6nnen, wenn der T\u00e4ter den Schaden gedeckt oder alles Zumutbare zum Ausgleich des Unrechts unternommen hat. F\u00fcr die fragliche Tat muss eine bedingte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr in Frage kommen.</p><p>Weiter muss der T\u00e4ter den Sachverhalt gestanden haben. Das Interesse der \u00d6ffentlichkeit und des Opfers an einer Bestrafung darf nur gering sein. Heute ist eine Wiedergutmachung m\u00f6glich bei einer bedingten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Ein Gest\u00e4ndnis ist nicht n\u00f6tig. Das hat in den letzten Jahren in einigen F\u00e4llen f\u00fcr Kritik gesorgt.</p><p></p><p>\"Checkbuch-Justiz\"</p><p>\u00d6ffentlich diskutiert wurde die Wiedergutmachung zun\u00e4chst im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef. Dieses war 2007 nach einer Einigung mit dem Opfer eingestellt worden. Als sich der Milliard\u00e4r Viktor Vekselberg und die Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf 2010 mit einer Millionenzahlung von der Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das B\u00f6rsengesetz freikauften, war von \"Checkbuch-Justiz\" die Rede.</p><p>Der Ruf nach einer Streichung des Wiedergutmachungs-Artikels wurde laut. Der inzwischen verstorbene Nationalrat Daniel Vischer (ZH/Gr\u00fcne) schlug stattdessen die nun beschlossene Einschr\u00e4nkung vor. Diese kam nicht \u00fcberall gut an. Die SVP h\u00e4tte die Wiedergutmachung nach eigenem Bekunden gerne ganz aus dem Gesetz gestrichen. Beantragt hat sie das allerdings nicht.</p><p>Stattdessen verlangte sie, beim heutigen Recht zu bleiben. Der geltende Artikel sei immer noch besser, sagte Yves Nidegger (SVP/GE). Er kritisierte unter anderem, dass der T\u00e4ter gest\u00e4ndig sein muss, um der Strafe zu entgehen. Es sei Aufgabe des Staates, die Schuldhaftigkeit einer Tat nachzuweisen.</p><p></p><p>Gnade vor Recht</p><p>Die Mehrheit blieb auf dem Kurs, den die Rechtskommission vorgezeichnet hatte. Beat Flach (GLP/AG) sprach von \"Nachjustieren\": Es gehe darum, das Recht durchzusetzen, aber das Augenmass zu waren. Die L\u00f6sung lasse den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden den notwendigen Spielraum.</p><p>Die Wiedergutmachung sei eine M\u00f6glichkeit, Gnade vor Recht zu gew\u00e4hren, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Die H\u00fcrde sei h\u00f6her, die neue Bestimmung schaffe aber Klarheit. F\u00fcr die Position der SVP hatte Sommaruga kein Verst\u00e4ndnis. Es sei widerspr\u00fcchlich, die Bestimmung gleichzeitig aufheben und bewahren zu wollen.</p><p>Kaum besser machte es ein weiterer Antrag der SVP, der die Latte noch h\u00f6her legen wollte: Nur bei bedingten Geldstrafen oder Bussen sollte eine Wiedergutmachung in Frage kommen. Die Bestimmung w\u00fcrde so ihre praktische Bedeutung verlieren, sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CSP/OW). \"Eine Wiedergutmachung soll nicht den Bagatelldelikten vorbehalten sein.\" Der SVP-Antrag scheiterte klar.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 28.11.2018</b></p><p><b>Parlament beschliesst h\u00f6here H\u00fcrden f\u00fcr Wiedergutmachung </b></p><p><b>Wer gegen das Gesetz verstossen hat, soll sich nicht mehr so leicht wie heute von einer Strafe freikaufen k\u00f6nnen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der St\u00e4nderat h\u00f6here H\u00fcrden f\u00fcr die Wiedergutmachung beschlossen.</b></p><p>K\u00fcnftig sollen die Beh\u00f6rden auf Strafverfolgung oder Strafe verzichten k\u00f6nnen, wenn der T\u00e4ter den Schaden gedeckt oder alles Zumutbare zum Ausgleich des Unrechts unternommen hat. F\u00fcr die fragliche Tat muss eine bedingte Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, eine bedingte Geldstrafe oder eine Busse in Frage kommen. Bei einem h\u00f6heren Strafmass ist die Wiedergutmachung ausgeschlossen.</p><p>Weiter muss der T\u00e4ter den Sachverhalt gestanden haben. Das Interesse der \u00d6ffentlichkeit und des Opfers an einer Bestrafung darf nur gering sein. Heute ist eine Wiedergutmachung m\u00f6glich bei einer bedingten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Ein Gest\u00e4ndnis ist nicht n\u00f6tig. Das hat in den letzten Jahren in einigen F\u00e4llen f\u00fcr Kritik gesorgt.</p><p>\u00d6ffentlich diskutiert wurde die Wiedergutmachung zun\u00e4chst im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Ex-Armeechef Roland Nef. Dieses war 2007 nach einer Einigung mit dem Opfer eingestellt worden. Als sich der Milliard\u00e4r Viktor Vekselberg und die Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf 2010 mit einer Millionenzahlung von der Strafverfolgung wegen Verstosses gegen das B\u00f6rsengesetz freikauften, war von \"Checkbuch-Justiz\" die Rede.</p><p>Nach diesen F\u00e4llen wurde der Ruf nach einer Streichung des Wiedergutmachungs-Artikels laut. Der inzwischen verstorbene Nationalrat Daniel Vischer (ZH/Gr\u00fcne) schlug stattdessen die nun beschlossene Einschr\u00e4nkung vor. Damit w\u00fcrden die H\u00fcrden f\u00fcr eine Wiedergutmachung erh\u00f6ht, aber massvoll, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Entscheid im St\u00e4nderat fiel einstimmig.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Artikel\u00a053 des Strafgesetzbuches, Wiedergutmachung, sei dergestalt zu \u00e4ndern und erg\u00e4nzen:</p><p>Art. 53</p><p>...</p><p>Bst. a</p><p>eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von h\u00f6chstens einem Jahr in Aussicht steht;</p><p>...</p><p>Bst. c</p><p>der T\u00e4ter die vorgeworfene Tat gestanden und sich f\u00fcr schuldig erkl\u00e4rt hat.</p>","ReasonText":"<p>Neueste Einstellungsverf\u00fcgungen (Nef, Wekselberg), bei welchen Artikel\u00a053 zur Anwendung gelangte, haben einen fahlen Beigeschmack evoziert. Vor allem scheint es, der Artikel sei nicht im bisher wohlverstandenen Sinne angewandt worden. Nun bestehen Absichten, ihn zu kippen. Das ist indes eine \u00fcberh\u00f6hte Reaktion. Sinnvoller ist es, ihn zu erg\u00e4nzen, pr\u00e4zisieren und \u00e4ndern. Als wichtig erscheint, dass er nur zur Anwendung gelangt, wenn der T\u00e4ter bzw. die T\u00e4terin in tats\u00e4chlicher Hinsicht gest\u00e4ndig ist und sich in objektiver und subjektiver Hinsicht bez\u00fcglich der vorgeworfenen Tat f\u00fcr schuldig erkl\u00e4rt. Erst dieses Schuldbekenntnis erm\u00f6glicht eine wirkliche Wiedergutmachung. Wenn die Grenze von 24 Monaten - die Grenze f\u00fcr den bedingten Strafvollzug - als Grenze der Anwendbarkeit genommen bislang galt, war dies zu hoch angesetzt und der Akzeptanz der Norm kaum zutr\u00e4glich. Deshalb die beantragte Reduktion.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Vischer Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1544745600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770754736920)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292284800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}