{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101113,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20101113,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.1113","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Schweizer Flugpersonal bei deutschen Unternehmen. Wie weiter?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das am 27. Oktober 2010 auf ministerieller Ebene unterzeichnete Protokoll zur Revision des DBA enth\u00e4lt in Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 auch eine Regelung zur Besteuerung der Geh\u00e4lter des Schweizer Flugpersonals, das bei deutschen Unternehmen besch\u00e4ftigt ist.</p><p>Angesichts des in der Presse kommunizierten Milliardengewinns f\u00fcr den deutschen Fiskus in zweistelliger H\u00f6he f\u00e4llt das Resultat entt\u00e4uschend aus. Es wurde lediglich eine Tempor\u00e4rl\u00f6sung gefunden, die zudem einen Teil der Betroffenen wegen des willk\u00fcrlich gesetzten Stichdatums diskriminiert.</p><p>Weiterhin k\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Flugbesatzungsmitglieder in der Schweiz mit einem dem Familienstand Rechnung tragenden Steuerstatus rechnen, w\u00e4hrend bei den in Deutschland angestellten Flugbesatzungsmitgliedern mit Schweizer Wohnsitz ab 2016 wieder die alte diskriminierende Regelung greift. </p><p>Beim zust\u00e4ndigen Betriebsst\u00e4ttenfinanzamt der Lufthansa in Hamburg wird kommuniziert, dass Deutschland eine prinzipielle Besteuerungshoheit der Bordgeh\u00e4lter in Deutschland vorsieht, selbst wenn es sich um eine ausl\u00e4ndische Tochtergesellschaft wie etwa die Swiss handelt. Man argumentiert mit der kompletten Beherrschung dieser Flugbetriebe durch den Konzern mit Sitz in Deutschland und leitet hier offensichtlich ein m\u00f6gliches zuk\u00fcnftiges Besteuerungsrecht ab. Auch aus diesen systematischen Gr\u00fcnden w\u00e4re es angebracht, eine dauerhafte L\u00f6sung, die sich am Prinzip der Wohnsitzbesteuerung orientiert, anzustreben.</p><p>Bei den Betroffenen herrscht die eindeutige Auffassung, dass die Motion Lombardi 06.3540 nicht erf\u00fcllt ist und die Tempor\u00e4rl\u00f6sung das absolut klare Abstimmungsresultat bei WAK und Parlament nicht reflektiert.</p><p>1. Werden diese Umst\u00e4nde vom EFD und von der ESTV anerkannt?</p><p>2. Sind das EFD und die ESTV bereit, in den kommenden Verhandlungen an einer Umsetzung der Motion Lombardi zu arbeiten?</p><p>3. Wie interpretieren das EFD und die ESTV die Aussagen des Betriebsst\u00e4ttenfinanzamts, dass eine ausl\u00e4ndische Tochtergesellschaft, wie die Swiss, in Zukunft einer Besteuerungshoheit in Deutschland unterliegen kann (was heute nicht der Fall ist)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Das Protokoll zur \u00c4nderung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Verm\u00f6gen vom 27. Oktober 2010 (hiernach: \"das \u00c4nderungsprotokoll\" bzw. \"DBAD\"), enth\u00e4lt in Artikel\u00a05 Ziffer 2 eine Bestimmung \u00fcber die Besteuerung von Flugbesatzungsmitgliedern, die in der Schweiz ans\u00e4ssig sind und f\u00fcr ein deutsches Luftfahrtsunternehmen arbeiten. Darin verzichtet Deutschland bis zum Steuerjahr 2016 auf das ihm nach Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 DBAD zukommende Besteuerungsrecht f\u00fcr das Erwerbseinkommen dieser Personen und weist die Besteuerung der Schweiz zu. Die L\u00f6sung weicht - einseitig zugunsten der Schweiz - ab von der international \u00fcblichen L\u00f6sung, dass die Sal\u00e4re des fliegenden Personals am Sitz der Fluggesellschaft zu besteuern sind. Das ist ein beachtlicher Verhandlungserfolg der Schweiz. Angesichts der deutschen Verhandlungsposition w\u00e4re es unrealistisch gewesen, auf einer weiter gehenden Regelung zu beharren.</p><p>Die Regelung steht im Zusammenhang mit der Einf\u00fchrung der gesetzlichen Besteuerungsgrundlage in Deutschland f\u00fcr das Erwerbseinkommen solcher Personen per 1. Januar 2007. Vor diesem Datum nahm Deutschland das ihm nach DBAD zustehende Besteuerungsrecht nur teilweise wahr. Die Regelung soll den betroffenen Personen die M\u00f6glichkeit bieten, sich auf die ver\u00e4nderte Rechtslage vorzubereiten. Die neue Bestimmung ist daher auf Personen eingeschr\u00e4nkt, die durch die deutsche Gesetzes\u00e4nderung in ihren Erwartungen entt\u00e4uscht wurden, n\u00e4mlich solche, die vor dem 1. Januar 2007 bei einem deutschen Flugunternehmen t\u00e4tig und in der Schweiz ans\u00e4ssig waren und es seither ununterbrochen sind. F\u00fcr Flugpersonal, das sp\u00e4ter in den Dienst einer deutschen Fluggesellschaft eingetreten ist, findet die Regelung keine Anwendung, da solche Personen die neue Stelle in Kenntnis der neuen Rechtslage angenommen haben. Gleiches gilt bei einem Arbeitgeberwechsel nach dem 1. Januar 2007. </p><p>Die Regelung von Artikel\u00a05 Ziffer 2 des \u00c4nderungsprotokolls ist zeitlich befristet. Im gemeinsam unterzeichneten Verhandlungsprotokoll haben die Delegationen der Schweiz und von Deutschland vereinbart, die Verhandlungen \u00fcber eine generelle Revision des DBAD innert zwei Jahren nach Unterzeichnung des \u00c4nderungsprotokolls aufzunehmen. Die ESTV beabsichtigt, die Besteuerung der Flugbesatzungsmitglieder in diesen Verhandlungen wiederum einzubringen und eine dauerhafte L\u00f6sung anzustreben, ohne dabei das Gesamtergebnis der Verhandlungen zu gef\u00e4hrden. </p><p>3. Die Regelung von Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 DBAD basiert auf einer Betrachtung f\u00fcr jedes einzelne Unternehmen. Entscheidend ist der Ort der Gesch\u00e4ftsleitung des einzelnen Unternehmens, d. h. der Ort, wo sein t\u00e4gliches Gesch\u00e4ft gef\u00fchrt wird. Die Beherrschungsverh\u00e4ltnisse oder die Konzernleitung sind nicht massgeblich. </p><p>Die Swiss International Air Lines AG (\"Swiss\") hat ihre Gesch\u00e4ftsleitung zweifellos in der Schweiz und wird, solange das Unternehmen in der Schweiz besteht, diese wohl hier beibehalten. Folglich liegt aufgrund der geltenden Regelung im DBAD das Besteuerungsrecht f\u00fcr die Erwerbseink\u00fcnfte von Bordpersonal der Swiss in der Schweiz. Eine \u00c4nderung k\u00f6nnte sich ergeben, wenn die Swiss ihren Sitz ins Ausland verlegt oder beispielsweise durch Fusion mit einer ausl\u00e4ndischen (Konzern-)Gesellschaft untergeht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1298419200000)\/","SubmittedBy":"Hurter Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1298419200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750807427300)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292198400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}