{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20101125,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20101125,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.1125","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Erschwerter Zugang zum Zivildienst. Einf\u00fchrung einer Gewissenspr\u00fcfung durch die Hintert\u00fcre?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat am 10. Dezember 2010 Massnahmen des VBS gutgeheissen und einer Revision der Zivildienstverordnung zugestimmt. Damit will er den Zugang zum Zivildienst erschweren, da 2009 und 2010 die Zahl der Zivildienstgesuche stark angestiegen ist. Mit einem sogenannten \"Gespr\u00e4ch Zivildienstgesuche\", als strukturiertes Interview bezeichnet, sollen die Gr\u00fcnde f\u00fcr das Zivildienstgesuch ermittelt werden. Jede Massnahme, die versucht, die Gesuchsmotivation zu ergr\u00fcnden, tr\u00e4gt in sich die Tendenz, das Vorliegen von Gewissensgr\u00fcnden zu werten und folglich eine Gewissenspr\u00fcfung vorzunehmen.</p><p>1. F\u00fchrt das VBS ohne gesetzliche Grundlage, auf dem Weg der Hintert\u00fcre, wieder eine als strukturiertes Interview getarnte Gewissenspr\u00fcfung ein?</p><p>2. Wie sinnvoll sind Gespr\u00e4che, die man mit der simplen Aussage \"aus Gewissensgr\u00fcnden\" beenden kann?</p><p>3. Wie effizient ist der zus\u00e4tzliche Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen im VBS (interdisziplin\u00e4re Task-force zur Entwicklung und Evaluation der Befragungsinstrumente von etwa 100 000 Franken Aufwand f\u00fcr Interviews usw.)?</p><p>4. Wie gross ist der zus\u00e4tzliche b\u00fcrokratische Aufwand im EVD (Formular nicht mehr \u00fcbers Internet, Best\u00e4tigung nach vier Wochen usw.)? Mit welchem weiteren Ausbau der B\u00fcrokratie ist zu rechnen?</p><p>5. Wie viel zus\u00e4tzliche Kosten entstehen insgesamt im VBS und im EVD f\u00fcr Informatik, personelle Ressourcen und allf\u00e4llige weitere Aufw\u00e4nde?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im \"Gespr\u00e4ch Zivildienstgesuch\" (GZG) geht es in keiner Art und Weise darum, auf dem Weg der Hintert\u00fcre eine Gewissenspr\u00fcfung einzuf\u00fchren. Das GZG darf die geltend gemachten Gewissensgr\u00fcnde nicht infrage stellen, sondern nur die Frage nach anderen Kategorien der Gesuchsmotivation stellen. Ziel ist es, im Gespr\u00e4ch mit dem Gesuchstellenden herauszufinden, ob die Armee eine L\u00f6sung anbieten kann, die ihn bewegen w\u00fcrde, sein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst zur\u00fcckzuziehen.</p><p>2. Das GZG soll Aufschluss \u00fcber die Motivation der Gesuchsteller geben. Es soll festgestellt werden, ob allenfalls Nicht-Gewissensgr\u00fcnde f\u00fcr das Gesuch vorliegen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in bestimmten F\u00e4llen die Gr\u00fcnde f\u00fcr das Gesuch folgender, nichtgewissensbedingter Natur sein k\u00f6nnen:</p><p>a. Situative oder strukturelle k\u00f6rperliche und/oder psychische \u00dcberforderung in der momentanen milit\u00e4rischen Funktion. Hier kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Dispensation oder eine Neubeurteilung der Milit\u00e4rdiensttauglichkeit und die Zuteilung zu einer anderen, ad\u00e4quaten milit\u00e4rischen Funktion eine f\u00fcr beide Seiten akzeptable L\u00f6sung sein.</p><p>b. Ereignisbezogene Reaktion auf ein bestimmtes, ungl\u00fcckliches Ereignis in der momentanen Milit\u00e4rdienstleistung mit entsprechendem Motivationsverlust, wie zum Beispiel zwischenmenschliche Konflikte mit Kameraden oder Vorgesetzten sowie problematisches F\u00fchrungsverhalten einzelner Vorgesetzter. Eine zeitliche oder \u00f6rtliche Versetzung, n\u00f6tigenfalls verbunden mit einem Funktionswechsel oder Wechsel der Vorgesetzten wird hier die L\u00f6sung sein. In gewissen F\u00e4llen wird auch eine Intervention h\u00f6herer milit\u00e4rischer Stellen bei den Vorgesetzten wegen deren F\u00fchrungsverhalten stattfinden m\u00fcssen.</p><p>3. Es ist im Interesse der Armee als \"lernender Organisation\", R\u00fcckschl\u00fcsse und Lehren aus den real herrschenden Bedingungen in Bereichen der Funktionszuteilung, der Ausbildung und der Qualit\u00e4t der milit\u00e4rischen Menschenf\u00fchrung zu gewinnen. Zeigt es sich indessen im Rahmen des vorgesehenen strukturierten Interviews, dass im konkreten Fall ein Gewissensgrund f\u00fcr das Gesuch vorliegt, wird auf jegliche weitere Abkl\u00e4rung der Gr\u00fcnde f\u00fcr das Gesuch verzichtet.</p><p>4. Die neuen Regeln des Zulassungsverfahrens erfordern bei der Vollzugsstelle f\u00fcr den Zivildienst (Zivi) zus\u00e4tzlich maximal eine halbe Kanzleistelle. Ob auch zus\u00e4tzliche Sachbearbeitungskapazit\u00e4ten erforderlich sind, h\u00e4ngt vor allem davon ab, ob die Zahl der Beschwerden zunehmen wird. Die Gr\u00f6sse der Vollzugsstelle wird periodisch \u00fcberpr\u00fcft und an die Zahl der Zivildienstleistenden angepasst. Damit lassen sich sowohl ein Vollzugsstau wie auch \u00dcberkapazit\u00e4ten verhindern.</p><p>5. Im EVD betragen die Mehrkosten f\u00fcr die erforderlichen Informationsaktivit\u00e4ten rund 50 000 und f\u00fcr die Anpassungen bei der Informatik maximal 120 000 Franken (inklusive interner Kosten). Der Umfang des personellen Mehraufwands ist schwer abzusch\u00e4tzen: W\u00e4hrend Massnahmen wie der Einbau administrativer H\u00fcrden im Zulassungsverfahren oder das neue Zivi-Case-Management personellen Mehrbedarf zur Folge haben, wird mit anderen Massnahmen (u. a. Verpflichtung einzelner Gruppen von zivildienstpflichtigen Personen, den Dienst am St\u00fcck zu leisten; H\u00e4rtefallregel f\u00fcr \u00e4ltere zivildienstpflichtige Personen) der Vollzug vereinfacht. Der damit verbundene personelle Minderaufwand d\u00fcrfte indes den Mehraufwand, den die Massnahmen zur Reduktion der Attraktivit\u00e4t des Zivildienstes verursachen, nur teilweise kompensieren. Gleichzeitig f\u00fchren die Massnahmen aber zu Mehreinnahmen: Durch die K\u00fcrzung der finanziellen Leistungen, welche die Einsatzbetriebe den zivildienstpflichtigen Personen erstatten, werden die Betriebe entlastet. Ein Teil dieser Entlastung soll durch eine Erh\u00f6hung der Abgaben der Einsatzbetriebe an den Bund abgesch\u00f6pft werden. Aufgrund des daraus resultierenden Zusatzertrags d\u00fcrfte der Bundeshaushalt durch das Massnahmenpaket insgesamt entlastet werden. Falls die Gesuchszahlen wie beabsichtigt abnehmen, ist mit zus\u00e4tzlichen Minderaufwendungen zu rechnen. Das Zivi wird die finanziellen Auswirkungen der Massnahmen auf den Bundeshaushalt in einem Bericht Ende 2011 aufzeigen. Im VBS betragen die einmaligen Projektkosten 100 000 Franken und die j\u00e4hrlich wiederkehrenden Personalkosten 41 000 Franken. Diese Zusatzkosten werden VBS-intern kompensiert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1297814400000)\/","SubmittedBy":"Birrer-Heimo Prisca","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1297814400000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1763106225560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1292544000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}