{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3027","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Eine neue Strategie f\u00fcr den Finanzplatz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Vergangene Woche stellte der Bundesrat seine k\u00fcnftige Finanzplatzstrategie vor. Sie erweckte den Eindruck von Strategielosigkeit. Umso mehr sind es folgende Fragen, deren Beantwortung sich aufdr\u00e4ngt:</p><p>1. Der Bundesrat bringt den \"UBS-Vergleich\" mit den USA zur fakultativen Konsultation vors Parlament. Flankierende Massnahmen indessen sieht er nicht vor. Ist ein sofortiges An-die-Hand-Nehmen der \"Too big to fail\"-Problematik parallel dazu, vor allem eine Liquidit\u00e4tsstrategie, um der De-facto-Staatsgarantie ein Ende zu setzen und zu verhindern, dass ein allf\u00e4lliger Konkurs in den USA \u00fcber Verm\u00f6genswerte in der Schweiz finanziert werden muss, nicht unabdingbar n\u00f6tig, weil sonst das Risiko statt behoben nur aufgeschoben wird? Auch der IWF kritisiert die Schweiz wegen mangelnden \"risk management\". M\u00fcsste nicht, solange die UBS faktisch auf Staatshilfe angewiesen ist, die Auszahlung von Boni verboten und umgehend zus\u00e4tzlich eine neue Grundlage zu deren Einschr\u00e4nkung und weitgehenden \u00dcberwindung ausgearbeitet werden?</p><p>2. Der Bundesrat will die Zukunft des Bankgeheimnisses \u00fcber DBA l\u00f6sen. W\u00e4re es nicht sinnvoller, in einem Rahmengesetz offshore und onshore die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug aufzuheben und Drittstaaten gegen\u00fcber sofort nicht mehr anzuwenden? Muss eine k\u00fcnftige Regelung f\u00fcr alle Drittstaaten nicht dergestalt gleich ausgestaltet sein, dass nicht k\u00fcnftig Steuerflucht aus der Dritten Welt weiterhin beg\u00fcnstigt wird?</p><p>3. Ist das Liechtensteiner Modell, allerdings sofort installiert, nicht die heute einzige M\u00f6glichkeit der Alternative zum automatischen Datenaustausch gem\u00e4ss EU? Beg\u00fcnstigt der Bundesrat mit seinem Vorgehen nicht letztlich Letzteres?</p><p>4. Stempelsteuer: Trifft es weiterhin zu, dass mittelfristig die Abschaffung derselben und eines Teils der Verrechnungssteuer und insgesamt deren Kompensation durch die Mehrwertsteuer vorgesehen ist, um die Banken aufgrund st\u00e4rkerer neuer Regulierung zu entlasten? Zahlt mithin de facto die Bev\u00f6lkerung die Zeche (Mehrwertsteuererh\u00f6hung, Leistungsk\u00fcrzungen)?</p><p>5. Ist es nicht dringend n\u00f6tig, eine neue Bankensteuer, etwa nach dem Modell Obama, einzuf\u00fchren, unter anderem auch als Bestandteil einer geeigneten Antwort auf die \"Too big to fail\"-Problematik, auch auch um der Abzockerei entgegenzuwirken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Arbeiten im Bereich der \"Too big to fail\"-Problematik werden in der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission intensiv vorangetrieben. Alle von FSB und IWF, aber auch von einzelnen Staaten zu diesem Thema gemachten Vorschl\u00e4ge werden eingehend gepr\u00fcft. Am 22. April 2010 wurde der Zwischenbericht der Expertenkommission ver\u00f6ffentlicht. Der Bundesrat kam in seiner Sitzung vom 28. April 2010 zum Schluss, dass er die im Zwischenbericht aufgelisteten Empfehlungen zur Eind\u00e4mmung der Risiken von Grossunternehmen f\u00fcr die Volkswirtschaft unterst\u00fctzt. Er teilt die Einsch\u00e4tzung, dass Handlungsbedarf besteht. Er beauftragte das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement (EFD), mit dem Schlussbericht im Herbst 2010 den Gesetzgebungsprozess an die Hand zu nehmen.</p><p>Je nach Ergebnis der Analyse werden die Massnahmen von der Expertenkommission verworfen oder zur Weiterverfolgung empfohlen. Der Bericht der Expertenkommission ist auf Herbst 2010 terminiert.</p><p>Bez\u00fcglich Boni ist festzuhalten, dass seit Anfang Jahr die neuen Vorschriften f\u00fcr Verg\u00fctungssysteme im Finanzsektor gelten, welche die Finma per Rundschreiben erlassen hat. Damit hat die Schweiz rasch auf die Erkenntnisse aus der Finanzkrise im Hinblick auf die Verhinderung von Lohnexzessen reagiert. Zudem pr\u00fcft der Bundesrat zurzeit verschiedene Massnahmen im Bereich der Verg\u00fctungspraxis (Boni) von Unternehmen.</p><p>2. Gegenw\u00e4rtig verf\u00fcgt die Schweiz \u00fcber in Kraft stehende Doppelbesteuerungsabkommen mit 73 Staaten. Obwohl sich die schweizerische Abkommenspolitik auf das Musterabkommen der OECD st\u00fctzt, weist praktisch jedes dieser Abkommen seine Besonderheiten auf. Dies ist indessen nicht weiter verwunderlich, stellt doch ein Doppelbesteuerungsabkommen ein Bindeglied zwischen den Steuerordnungen der beiden Vertragsstaaten dar. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Steuerordnungen unserer Vertragspartner waren und sind L\u00f6sungen erforderlich, die solche Unterschiede zumindest bis zu einem gewissen Grad ber\u00fccksichtigen, um Verhandlungen \u00fcber den Abschluss eines Abkommens erfolgreich zu Ende f\u00fchren zu k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat hat sich am 13. M\u00e4rz 2009 entschieden, den Vorbehalt zu Artikel\u00a026 des OECD-Musterabkommens betreffend die Amtshilfe im Steuerbereich zur\u00fcckzuziehen und Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Die Umsetzung des OECD-Standards im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt die Verhandlung punktueller Verbesserungen und individuell auf die konkrete Situation zugeschneiderte L\u00f6sungen mit jedem einzelnen Staat.</p><p>Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug f\u00fcr in der Schweiz Steuerpflichtige widerspiegelt den unterschiedlichen Unrechtsgehalt dieser zwei Tatbest\u00e4nde. Die Steuerhinterziehung weist einen geringeren Unrechtsgehalt auf, weshalb in diesen F\u00e4llen der Schutz der Privatsph\u00e4re nicht aufgehoben wird. Sie stellt aber kein Kavaliersdelikt dar, sondern wird im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens verfolgt und mit Nach- und Strafsteuern sanktioniert.</p><p>3. Am 24. Februar 2010 hat der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung von L\u00f6sungsvarianten beauftragt, um zu verhindern, dass neue unversteuerte Gelder in die Schweiz gelangen. Das EFD hat diese Arbeiten aufgenommen.</p><p>4. In unterschiedlichem Ausmass sind alle Stempelabgaben mit wirtschaftlichen Verzerrungswirkungen oder mit Nachteilen im internationalen Wettbewerb verbunden. Der Bundesrat l\u00e4sst deshalb pr\u00fcfen, welche Auswirkungen die Abschaffung der Stempelabgaben h\u00e4tte. Weil angesichts des bedeutenden Beitrags der Stempelabgaben an die Bundeseinnahmen deren Abschaffung in einem Zug unter Einhaltung der Schuldenbremse unrealistisch ist, l\u00e4sst der Bundesrat insbesondere abkl\u00e4ren, mit welchen Priorit\u00e4ten, in welchem zeitlichen Rhythmus und mit welchen kompensierenden Massnahmen im Bundeshaushalt die Stempelabgaben ganz oder teilweise abgeschafft werden k\u00f6nnten.</p><p>Was die Emissionsabgabe auf Eigenkapital anbelangt, wird deren Abschaffung schon in der geplanten Unternehmenssteuerreform vorgeschlagen werden. Im gleichen Kontext sind \u00fcbrigens auch kleinere \u00c4nderungen bei der Verrechnungssteuer vorgesehen. Im Gegensatz zum Wortlaut der Interpellation hat sich der Bundesrat jedoch bisher zu keinem Zeitpunkt daf\u00fcr ausgesprochen, die bei einer Abschaffung der Stempelabgaben resultierenden Mindereinnahmen durch Satzerh\u00f6hungen bei der Mehrwertsteuer kompensieren zu wollen.</p><p>5. Im Hinblick auf allf\u00e4llige internationale Initiativen setzt sich der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Kiener Nellen 10.3049 f\u00fcr die Erstellung eines Berichts ein, der eine Bestandesaufnahme und Beurteilung verschiedener Steuervarianten im Finanzsektor vornimmt. Hauptziel dieses Berichts ist die Bereitstellung von soliden Grundlagen, welche in einem gegenw\u00e4rtig volatilen Umfeld der Weiterf\u00fchrung einer koh\u00e4renten Steuerpolitik dienlich sind.</p><p>Im Bereich Verg\u00fctungspraxis von Finanzunternehmen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2010 das EFD mit der Ausarbeitung von drei Massnahmen beauftragt. So sollen Sal\u00e4rsysteme von Finanzunternehmen, die Staatshilfe beanspruchen, f\u00fcr die gesamte Dauer der beanspruchten Unterst\u00fctzung reguliert werden. Zudem sollen k\u00fcnftig die variablen Lohnaussch\u00fcttungen, die vom Unternehmensgewinn abh\u00e4ngig sind, als Gewinnverteilung besteuert werden. Schliesslich sollen Mitarbeiteroptionen k\u00fcnftig nicht mehr bei der Zuteilung, sondern bei der Aus\u00fcbung der Option besteuert werden. Der Bundesrat setzt mit diesen Massnahmen ein Signal gegen die Verg\u00fctungsexzesse in der Finanzbranche, die insbesondere im Fall von verlustschreibenden Unternehmen st\u00f6rend sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690484996660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1267574400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}