{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3031","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Pflegefinanzierung. Schutz der Heimbewohnerinnen und -bewohner","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat ist gebeten aufzuzeigen, wie und auf welcher rechtlichen Ebene Pr\u00e4zisierungen beim Finanzierungsschl\u00fcssel der neuen Pflegefinanzierung vorzunehmen sind, damit die Kantone das Gesetz entsprechend der Intention der Legislative umsetzen, die Heimbewohnerinnen und -bewohner nicht mehr zu Kasse gebeten werden, als es das Parlament bestimmt hat, und der Tarifschutz in Zukunft eingehalten wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Preis\u00fcberwachung hat sich am 11. Februar 2010 zur Pflegeheimfinanzierung ge\u00e4ussert, die per 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Es sei zu verhindern, dass die Kantone die Restfinanzierung entgegen der Absicht des neuen Gesetzes zulasten der Heimbewohnerinnen und -bewohner regeln. Der Gesetzgeber hat die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten so begrenzt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr als maximal 20 Prozent des h\u00f6chsten Beitrags der Krankenversicherer zu tragen haben. Offenbar gibt es Kantone, welche die Restfinanzierung st\u00e4rker zulasten der Heimbewohnerinnen und -bewohner regeln wollen. Dies gilt es zu verhindern. Der Bundesrat ist gebeten, entsprechende Massnahmen aufzuzeigen und zu ergreifen. Insbesondere gilt es, folgende Punkte zu kl\u00e4ren:</p><p>1. Der Vorstand der GDK empfiehlt den Kantonen eine Beschr\u00e4nkung der Restfinanzierung der OKP-Pflegekosten, was dem Willen des Gesetzgebers widerspricht. Wir meinen, die neue Pflegefinanzierung sei so zu pr\u00e4zisieren, dass klar ist, dass a) das Limit von maximal Fr. 21.60 Eigenbeteiligung verbindlich gilt und auch nicht bei \u00fcberdurchschnittlich teuren Pflegeheimen \u00fcberschritten werden darf, und dass b) Eigenbeteiligungen nur in jenen Pflegestufen verlangt werden d\u00fcrfen, in denen die Kassenbeitr\u00e4ge die effektiven OKP-Pflegekosten nicht bereits decken.</p><p>2. Die vom BAG in Auftrag gegebene Studie (Infras (2007): \"Pflegefinanzierung: Ermittlung der Pflegekosten\") zeigt, dass die Kostenrechnungsinstrumente im Pflegeheimbereich oft nicht ausreichen, um OKP-Pflegekosten, allgemeine Betreuungskosten und Hotelkosten klar voneinander zu trennen. Wir meinen, die allgemeine Vorgabe in Artikel\u00a011 VKL sei entsprechend zu pr\u00e4zisieren. </p><p>3. Gem\u00e4ss der Studie sind je nach Definition der OKP-Pflegekosten 50 bis 80 Prozent der Aktivit\u00e4ten des Pflegepersonals KVG-pflichtig. Dieser Spielraum der Heime kann f\u00fcr die Bewohnerin bzw. den Bewohner pro Tag eine Differenz von \u00fcber 100 Franken ausmachen. Wir meinen, die Pflegekosten zulasten der OKP seien in der KLV zu pr\u00e4zisieren, um Unsicherheiten zu beseitigen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Gegenstand dieser Neuordnung bilden die Pflegeleistungen, f\u00fcr welche die Krankenversicherung insk\u00fcnftig nur noch einen nach Pflegebedarf abgestuften Beitrag zu zahlen hat. Die Betreuungs- und Hotellerieleistungen sind von der Neuordnung nicht betroffen; sie stellen auch insk\u00fcnftig keine Pflichtleistungen im Sinne des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) dar. </p><p>Nach Artikel\u00a025a KVG werden die Pflegeleistungen wie folgt finanziert: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gew\u00e4hrt einen fixen Beitrag, die Versicherten haben maximal 20 Prozent des h\u00f6chsten OKP-Beitrages zu bezahlen, und die Restfinanzierung obliegt den Kantonen. Die Finanzierungsanteile der OKP sowie der Versicherten sind somit explizit festgeschrieben; die H\u00f6he der Restfinanzierung durch die Kantone hat sich daraus abzuleiten. Eine weitergehende Belastung der Patientinnen und Patienten durch die Kosten der Pflegeleistungen ist rechtlich nicht zul\u00e4ssig. Die Pflegeleistungen selbst sind in Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) abschliessend aufgez\u00e4hlt. Da die Finanzierung bereits auf Gesetzesstufe abschliessend geregelt ist und die Umsetzung der Restfinanzierung den Kantonen obliegt, hat der Bundesrat im Rahmen der am 24. Juni 2009 verabschiedeten Verordnungs\u00e4nderungen keine weiteren diesbez\u00fcglichen Bestimmungen erlassen. </p><p>Betreffend Ermittlung der Kosten f\u00fcr die Pflegeleistungen ist darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber das Erfordernis des F\u00fchrens einer Kostenrechnung durch die Pflegeheime (Art. 49 KVG i. V. mit Art. 50 KVG) beibehalten hat. Entsprechend gilt weiterhin die Verordnung \u00fcber die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spit\u00e4ler, Geburtsh\u00e4user und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL; SR 832.104). Die Pflegeheime m\u00fcssen eine Kostenrechnung f\u00fchren, welche es erlaubt, die Kosten f\u00fcr die KVG-Leistungen transparent zu ermitteln. Es obliegt nun in erster Linie den Kantonen, im Rahmen der Restfinanzierungsregel darauf zu achten und daf\u00fcr zu sorgen, dass die Pflegeheime f\u00fcr die Pflegeleistungen nach KLV keine \u00fcber die Patientenbeteiligung nach Artikel\u00a025a Absatz\u00a05 KVG hinausgehenden Entsch\u00e4digungen verlangen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren hat sich bereits schriftlich dahingehend ge\u00e4ussert, dass die Kantone gehalten sind, die notwendigen Massnahmen zur Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu ergreifen. Zus\u00e4tzlich wird der Bundesrat veranlasst, die Kantone von Bundesseite an die gesetzlichen Bestimmungen der neuen Pflegefinanzierung sowie an ihre Verantwortung zu erinnern.</p><p>Zusammenfassend erachtet der Bundesrat die Bestimmungen zur neuen Pflegefinanzierung als pr\u00e4zis genug und sieht zurzeit keinen weitergehenden Handlungsbedarf.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1276214400000)\/","SubmittedBy":"Heim Bea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107376580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1267574400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}