{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103065,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103065,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3065","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Asylpolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen \u00c4nderungen vorzulegen um untenstehende Punkte zu \u00e4ndern oder zu kl\u00e4ren:</p><p>1. Der Aufenthaltsstatus \"vorl\u00e4ufig aufgenommen\" im Asylgesetz ist einzuschr\u00e4nken oder allenfalls aufzuheben.</p><p>2. Anstelle dieses Status soll eine ordentliche, auf ein Jahr befristete Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.</p><p>3. Ist eine R\u00fcckkehr auch ein Jahr sp\u00e4ter weder m\u00f6glich noch zumutbar, wird die Bewilligung um ein weiteres Jahr verl\u00e4ngert.</p><p>4. Die Kriterien f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der ordentlichen Aufenthaltsbewilligung werden versch\u00e4rft.</p><p>5. Um ein Abtauchen der Betroffenen zu verhindern, m\u00fcssen f\u00fcr eine Verl\u00e4ngerung der Mietvertrag und ein allf\u00e4lliger Arbeitsvertrag vorgelegt werden.</p><p>6. Die Abkl\u00e4rungen der Gr\u00fcnde f\u00fcr eine vorl\u00e4ufige Aufnahme m\u00fcssen verst\u00e4rkt werden.</p>","ReasonText":"<p>Der Aufenthaltsstatus der vorl\u00e4ufig Aufgenommenen f\u00fchrt heute zu einem sehr grossen administrativen Aufwand bei Bund und Kantonen. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre galten etwa 20 000 Personen als vorl\u00e4ufig Aufgenommene. Im Gegenzug schafft dieser Status bei den betroffenen Personen eine grosse Unsicherheit in Bezug auf ihren Aufenthalt. Eine grosse Mehrheit (etwa 90 Prozent) bleibt erfahrungsgem\u00e4ss in der Schweiz. Sie erhalten trotz vorl\u00e4ufiger Aufnahme bei guter Integration meist nach f\u00fcnf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung. Diese Verfahren sind sehr aufwendig, denn die Kantone m\u00fcssen jeweils die entsprechenden Gesuche dem Bund unterbreiten. Der Bund bewilligt diese in der Regel.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Aufenthaltsbewilligung und die vorl\u00e4ufige Aufnahme verfolgen unterschiedliche Ziele. Gem\u00e4ss dem Willen des Gesetzgebers ist die vorl\u00e4ufige Aufnahme kein selbstst\u00e4ndiger Aufenthaltsstatus wie es die Aufenthaltsbewilligung darstellt, sondern eine Ersatzmassnahme f\u00fcr den nicht zul\u00e4ssigen, nicht zumutbaren oder nicht m\u00f6glichen Wegweisungsvollzug. Mit der vorl\u00e4ufigen Aufnahme kann die R\u00fcckf\u00fchrung von Personen, deren Asylgesuch abgelehnt worden ist, vor\u00fcbergehend ausgesetzt werden. Die Abkl\u00e4rungen der Gr\u00fcnde, weshalb ein Wegweisungsvollzug von den Beh\u00f6rden als zul\u00e4ssig, zumutbar oder m\u00f6glich erachtet wird, sind bereits heute - nicht zuletzt aufgrund der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes - umfassend. Das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) hat sodann beispielsweise bei der Pr\u00fcfung der Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs die Situation, welche sich f\u00fcr die asylsuchende Person bei einer R\u00fcckkehr in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat ergeben w\u00fcrde, genau zu beurteilen. F\u00fcr die Anordnung der vorl\u00e4ufigen Aufnahme ist das BFM zust\u00e4ndig. Sobald das Hindernis f\u00fcr den Vollzug einer Wegweisung wegf\u00e4llt, m\u00fcssen die betroffenen ausl\u00e4ndischen Personen die Schweiz verlassen.</p><p>Im Gegensatz zu einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme erteilt die zust\u00e4ndige kantonale Migrationsbeh\u00f6rde einer ausl\u00e4ndischen Person eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG) erf\u00fcllt. Auch bez\u00fcglich der Kostentragung besteht bei beiden Rechtsinstituten ein erheblicher Unterschied.</p><p>Da das Asylwesen im Kompetenzbereich des Bundes liegt, zahlt dieser den Kantonen f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene w\u00e4hrend l\u00e4ngstens sieben Jahren nach der Einreise eine Pauschale f\u00fcr allf\u00e4llige Sozialhilfekosten (Art. 87 AuG). F\u00fcr Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung sind hingegen die Kantone von der Einreise der betroffenen ausl\u00e4ndischen Personen an f\u00fcr allf\u00e4llige Sozialhilfekosten zust\u00e4ndig.</p><p>Im Weiteren schuf der Gesetzgeber mit Artikel\u00a084 Absatz\u00a05 AuG f\u00fcr vorl\u00e4ufig Aufgenommene die M\u00f6glichkeit, eine ordentliche, auf ein Jahr befristete Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, jedoch fr\u00fchestens nach f\u00fcnf Jahren Aufenthalt in der Schweiz. Gem\u00e4ss dem Willen des Gesetzgebers soll eine Aufenthaltsbewilligung erst erteilt werden, wenn sich die vorl\u00e4ufig aufgenommene Person in der Schweiz gut integriert hat. Eine direkte Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung h\u00e4tte - im Gegensatz zur Verf\u00fcgung einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme - insbesondere auch Auswirkungen auf die Rechtsstellung der betroffenen ausl\u00e4ndischen Person: Eine Person mit einer Aufenthaltsbewilligung kann ihre Familienangeh\u00f6rigen nach Erhalt der Bewilligung nachziehen (Art. 44 AuG). Eine vorl\u00e4ufig aufgenommene Person hat diese M\u00f6glichkeit erst fr\u00fchestens nach drei Jahren (Art. 85 Abs. 7 AuG). Eine Person mit einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung kann einen Stellenwechsel ohne Bewilligung vornehmen und hat Anspruch auf Kantonswechsel. Hingegen ist der Stellenantritt bzw. -wechsel f\u00fcr eine vorl\u00e4ufig aufgenommene Person bewilligungspflichtig (Art. 85 Abs. 6 AuG). Zudem muss sie f\u00fcr den Kantonswechsel ein Gesuch beim BFM einreichen (Art. 85 Abs. 3 AuG).</p><p>Die sofortige Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung w\u00fcrde somit zu einer starken Verbesserung der Rechtsstellung der betroffenen ausl\u00e4ndischen Person f\u00fchren. Die Erteilung eines ausl\u00e4nderrechtlichen Status, wie ihn die Motion vorsieht, w\u00fcrde demgegen\u00fcber die Attraktivit\u00e4t der Schweiz als Zielland f\u00fcr illegale Migration im Vergleich zu den \u00fcbrigen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern deutlich steigern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. 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