{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103068,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103068,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3068","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Familiennachzug von Kindern aus dem Ausland","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a047 des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder dahingehend anzupassen, dass das Nachzugsalter der Kinder aus dem Ausland von 12 auf 8 Jahre gesenkt wird, um die Integrationsm\u00f6glichkeiten zu verbessern. Sofern die Kinder \u00e4lter als 8 Jahre sind, m\u00fcssen sie sp\u00e4testens 1 Jahr nach der Einreise der Eltern nachgezogen werden. Ausnahmen k\u00f6nnen bei wichtigen famili\u00e4ren Gr\u00fcnden bewilligt werden, die Alterslimite liegt bei 18 Jahren.</p>","ReasonText":"<p>Gewisse Zulassungsregeln bei Staatsangeh\u00f6rigen vor allem aus Nicht-EU-Staaten sind wenig effizient, vor allem was den Nachzug von Familienangeh\u00f6rigen betrifft. Der Mangel an Sprachkenntnissen f\u00fchrt insbesondere  bei Kindern und Jugendlichen zu grossen Problemen in der Schule und erschwert grunds\u00e4tzlich die Integration in unsere Gesellschaft. Deshalb sollen Kinder bis zum 8. Altersjahr nachgezogen werden, damit eine verbesserte Integration stattfinden kann und die Chancen auf eine zuk\u00fcnftige wirtschaftliche Selbstst\u00e4ndigkeit erh\u00f6ht werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Familiennachzug muss innerhalb von f\u00fcnf Jahren geltend gemacht werden. Kinder \u00fcber 12 Jahre sind jedoch im Interesse einer m\u00f6glichst raschen und erfolgreichen schulischen und beruflichen Integration bereits innerhalb von 12 Monaten nachzuziehen. Diese Fristen gelten f\u00fcr Familienangeh\u00f6rige von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern mit einer Niederlassungsbewilligung (Art. 47 Abs. 1 des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, AuG), mit einer Aufenthaltsbewilligung (Art. 73 VZAE) oder mit einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme (Art. 74 Abs. 3 VZAE); in diesen F\u00e4llen besteht zudem bereits heute ein H\u00f6chstalter von 18 Jahren f\u00fcr den Familiennachzug bei Kindern. F\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige aus den EU- bzw. Efta-Staaten besteht gem\u00e4ss den Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (FZA) ein Rechtsanspruch auf Nachzug von Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gew\u00e4hrt wird. Dieser Anspruch ist nicht an eine Nachzugsfrist gebunden. Dieselbe Regel findet gem\u00e4ss geltendem Ausl\u00e4ndergesetz auch Anwendung auf ausl\u00e4ndische Familienangeh\u00f6rige von Schweizerinnen und Schweizern, die im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung eines EU- oder Efta-Staates sind (Art. 47 Abs. 2 AuG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 AuG).</p><p>Die einj\u00e4hrige Nachzugsfrist f\u00fcr Kinder \u00fcber 12 Jahre wurde nach intensiver Diskussion im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum neuen AuG beschlossen; der Bundesrat schlug in seiner Botschaft auch in diesen F\u00e4llen eine f\u00fcnfj\u00e4hrige Nachzugsfrist vor (Art. 46 E-AuG; BBl 2002 S. 3836).</p><p>Die Nachzugsfristen wurden mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen AuG eingef\u00fchrt; gem\u00e4ss den \u00dcbergangsbestimmungen entfaltet die einj\u00e4hrige Nachzugsfrist erst seit dem 1. Januar 2009 eine tats\u00e4chliche Wirkung (Art. 126 Abs. 3 AuG). Aus diesem Grund lassen sich heute noch keine aussagekr\u00e4ftigen Angaben \u00fcber die Auswirkungen machen. Der Bundesrat erachtet es daher als verfr\u00fcht, \u00c4nderungen bei den Nachzugsfristen im Sinn der Motion in Betracht zu ziehen.</p><p>Ein Bedarf zur \u00dcberpr\u00fcfung des Familiennachzugs bei Schweizerinnen und Schweizern ergibt sich hingegen aus einem Bundesgerichtsurteil vom 22. Januar 2010 (2C-135/2009). Gem\u00e4ss diesem Urteil widerspreche es grunds\u00e4tzlich dem Diskriminierungsverbot von Artikel\u00a014 EMRK, wenn der Nachzug der ausl\u00e4ndischen Familienangeh\u00f6rigen von Schweizerinnen und Schweizern einschr\u00e4nkender geregelt sei als bei EU- und Efta-Angeh\u00f6rigen gest\u00fctzt auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen (Inl\u00e4nderdiskriminierung). Eine allf\u00e4llige Ungleichbehandlung m\u00fcsse sachlich begr\u00fcndet sein.</p><p>EU- und Efta- Angeh\u00f6rige k\u00f6nnen gem\u00e4ss der neuen Praxis des Bundesgerichtes zum Freiz\u00fcgigkeitsabkommen ihre ausl\u00e4ndischen Familienangeh\u00f6rigen auch dann nachziehen, wenn diese bisher keine Aufenthaltsbewilligung eines Staates hatten, mit dem ein Freiz\u00fcgigkeitsabkommen abgeschlossen wurde (BGE 136 II 5).</p><p>Damit ist nach Auffassung des Bundesgerichtes eine abweichende Regelung f\u00fcr Schweizer Staatsangeh\u00f6rige grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen (siehe aber Art. 42 Abs. 1 und 2 AuG). Dies gilt auch f\u00fcr die Nachzugsfristen (Art. 47 AuG). Aufgrund dieser Ausgangslage sei der Gesetzgeber zur Pr\u00fcfung verpflichtet, ob und welche \u00c4nderungen sich mit Blick auf das Gesamtsystem des Familiennachzugs im AuG aufdr\u00e4ngen.</p><p>Falls der Gesetzgeber sich des Problems in absehbarer Zeit nicht annehme sollte, k\u00f6nnte das Bundesgericht im Rahmen von Artikel\u00a0190 der Bundesverfassung allenfalls gest\u00fctzt auf Artikel\u00a014 EMRK und den Vorrang des V\u00f6lkerrechtes gehalten sein, \u00fcber den vorliegenden Appellentscheid hinaus eine Konventionswidrigkeit im Einzelfall allenfalls selber zu korrigieren (Bundesgerichtsurteil vom 22. Januar 2010; 2C-135/2009, Erw\u00e4gung 3.5.3). </p><p>Am 19. M\u00e4rz 2010 wurde eine parlamentarische Initiative Tsch\u00fcmperlin (10.427) eingereicht, die eine Gesetzesanpassung im Sinne dieses Bundesgerichtsurteils fordert. Die in der Motion beantragte \u00dcberpr\u00fcfung des Nachzugsalters kann bei Bedarf im Rahmen der Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative thematisiert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763105093020)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}