{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103099,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103099,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3099","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Sicherheit auf Passstrassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten zu \u00fcberpr\u00fcfen:</p><p>- wie die Tauglichkeit von Chauffeuren f\u00fcr das F\u00fchren ihrer Lastwagen auf Bergstrecken \u00fcberpr\u00fcft werden kann;</p><p>- wie ein europaweit einheitlicher Nachweis von Ausbildung, Erfahrung und Training f\u00fcr Bergfahrten geregelt und durchgesetzt werden kann;</p><p>- wie die schweizerischen Transportunternehmen und -verb\u00e4nde in die Erarbeitung der Ausbildungskriterien einbezogen werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Die Ablehnung meiner Motion 08.3008, \"Verbot gef\u00e4hrlicher Lastwagen auf Bergstrecken\", hat leider nichts zur L\u00f6sung des Problems beigetragen. Die Tatsache bleibt, dass Anwohnerinnen und Anwohner und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch den Schwerverkehr auf Bergstrecken mit gef\u00e4hrlichen G\u00fctern an Leib und Leben bedroht sind. Das ist inakzeptabel. Bundesrat Leuenberger hat in der Debatte zwar Verst\u00e4ndnis f\u00fcr das Anliegen ge\u00e4ussert, aber die Ursache f\u00fcr die Gefahr den Chauffeuren zugewiesen, die trotz technisch gen\u00fcgender Camions auf Bergstrecken \u00fcberfordert sind und falsch bremsen.</p><p>Da offensichtlich kein Wille besteht, gef\u00e4hrliche Transporte \u00fcber die P\u00e4sse grunds\u00e4tzlich zu verbieten, sollte es wenigstens im Bestreben des Bundes liegen, unzul\u00e4ngliche Chauffeure von den Bergstrassen fernzuhalten. Insbesondere jene, die mit Gefahrguttransporten unterwegs sind, sollten nachweisen m\u00fcssen, dass sie \u00fcber die n\u00f6tige Ausbildung und Erfahrung sowie ein gen\u00fcgendes Training f\u00fcr Bergfahrten verf\u00fcgen. Vorstellbar w\u00e4re eine international anerkannte Pr\u00fcfung nach einheitlichen Standards, die im Fahrausweis eingetragen werden muss. Zur Erarbeitung der Kriterien und zur Umsetzung der erforderlichen Ausbildungsmassnahmen sollen die Transportunternehmer nach M\u00f6glichkeit mit einbezogen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat erachtet eine gute Ausbildung der Lastwagenf\u00fchrer und -f\u00fchrerinnen als wichtige Basis f\u00fcr die Verkehrssicherheit. Mit der Chauffeurzulassungsverordnung vom 15. Juni 2007 (CZV; SR 741.521) hat er die Anforderungen an die F\u00fchrerpr\u00fcfung erheblich angehoben. Chauffeure m\u00fcssen zudem alle f\u00fcnf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Im Rahmen der Pr\u00fcfung und der Weiterbildung werden auch Themen behandelt, die zu einer sicheren \u00dcberquerung der Alpen beitragen:</p><p>- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiss m\u00f6glichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen. Dazu geh\u00f6rt speziell der richtige Einsatz der verschiedenen Bremsen, insbesondere auch im Gef\u00e4lle.</p><p>- F\u00e4higkeit, die Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch die richtige Benutzung des Fahrzeugs zu gew\u00e4hrleisten. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise behandelt: bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kr\u00e4fte, Einsatz der Getriebe\u00fcbersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der \u00dcberladung auf die Achse, Fahrdynamik.</p><p>- Unfallpr\u00e4vention, Analyse von Verkehrsunf\u00e4llen unter Beteiligung von Lastwagen, Gesellschaftswagen und Kleinbussen.</p><p>- Sensibilisierung der Chauffeure in Bezug auf die Bedeutung einer guten k\u00f6rperlichen und geistigen Verfassung f\u00fcr das sichere Fahren.</p><p>Die CZV entspricht den in der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften. Sie \u00fcbernimmt die Inhalte der Richtlinie 2003/59/EG des Europ\u00e4ischen Parlamentes und des Rates vom 15. Juli 2003 \u00fcber die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge f\u00fcr den G\u00fcter- oder Personenkraftverkehr. Sowohl in der Schweiz als auch in den L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union wurden somit die Voraussetzungen geschaffen, damit die Chauffeure gut ausgebildet und laufend weitergebildet werden m\u00fcssen.</p><p>Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Chauffeure von Gefahrguttransporten, zumal diese in Anbetracht des erh\u00f6hten Gefahrenpotenzials der Ladung speziell gut geschult werden, und dies schon seit mehreren Jahrzehnten. Die Bestimmungen zur Aus- und Weiterbildung werden im Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommen vom 30. September 1957 \u00fcber die internationale Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter auf der Strasse (SR 0.741.621), welches von \u00fcber 40 L\u00e4ndern unterzeichnet wurde und als integrierender Bestandteil der Verordnung vom 29. November 2002 \u00fcber die Bef\u00f6rderung gef\u00e4hrlicher G\u00fcter auf der Strasse (SR 741.621) gilt, wie folgt geregelt: Gefahrgutchauffeure m\u00fcssen eine Ausbildung von drei Tagen mit Abschlusspr\u00fcfung absolvieren, bevor sie Gefahrguttransporte durchf\u00fchren d\u00fcrfen. Sie sind zudem einer Weiterbildungspflicht unterstellt (zwei Tage in f\u00fcnf Jahren zu gefahrgutspezifischen Themen). Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung besch\u00e4ftigen sie sich unter anderem auch intensiv mit Ladungssicherung und Fragen zur Fahrdynamik (beispielsweise f\u00fcr Tanktransporte).</p><p>Vorschriften \u00fcber eine zus\u00e4tzliche Ausbildung er\u00fcbrigen sich somit. Diese Haltung hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Amherd 09.3455, \"Internationale Abkommen zu einer Sonderausbildung f\u00fcr den alpenquerenden Schwerverkehr\", dargelegt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Amherd Viola","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690485247310)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268611200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}