{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103103,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103103,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3103","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Haftstrafe im Herkunftsland verb\u00fcssen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die neusten Zahlen sind erschreckend: 2009 waren 70,2 Prozent der in unseren Gef\u00e4ngnissen inhaftierten Personen Ausl\u00e4nder (gegen\u00fcber 69,7 Prozent im Jahr 2008). Die Belegung unserer Haftanstalten erreicht mit 91 Prozent (gegen\u00fcber 85,8 Prozent 2008) einen neuen H\u00f6chststand. Es ist offensichtlich, dass zu viele Ausl\u00e4nder in der Schweiz delinquieren und anschliessend unsere Gef\u00e4ngnisse f\u00fcllen und Unmengen von Kosten verursachen. Der Bundesrat wurde in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, diesen Missstand durch entsprechende (bilaterale) R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen mit den entsprechenden Staaten zu beheben. Vor dreieinhalb Jahren hatte der Bundesrat auf Anfrage von Nationalrat Wobmann erkl\u00e4rt, dass das \u00dcberstellungs\u00fcbereinkommen des Europarates von 1983 respektive das Zusatzprotokoll von 2004, welches erm\u00f6glicht, verurteilte Ausl\u00e4nder ohne ihr Einverst\u00e4ndnis zur Strafvollstreckung in ihren Heimatstaat zu \u00fcberf\u00fchren, von denjenigen Staaten, deren Angeh\u00f6rige vor allem in unseren Gef\u00e4ngnissen einsitzen (genannt wurden damals: Albanien, Italien, T\u00fcrkei, Portugal), noch gar nicht ratifiziert worden sei. Der Bundesrat erkl\u00e4rte weiter, dass er sich dieser Angelegenheit nun aber annehmen wolle. Dreieinhalb Jahre sp\u00e4ter stellen sich folgende Fragen: </p><p>1. Aus welchen Gr\u00fcnden wurden seit 2004 erst vier T\u00e4ter zur Haftstrafe in ihr Herkunftsland \u00fcberstellt? </p><p>2. Welche Staaten, deren Angeh\u00f6rige unsere Gef\u00e4ngnisse vor allem bev\u00f6lkern, haben das \u00dcbersteIlungs\u00fcbereinkommen respektive das Zusatzprotokoll inzwischen unterzeichnet, und welche Staaten stehen noch aus? </p><p>3. Was gedenkt der Bundesrat ausserhalb dieses multilateralen Abkommens zu unternehmen, damit die R\u00fcck\u00fcbernahme der Delinquenten durch diejenigen Staaten, deren Angeh\u00f6rige in Schweizer Gef\u00e4ngnissen besonders stark vertreten sind, erm\u00f6glicht werden kann? </p><p>4. Werden entsprechende bilaterale Verhandlungen gef\u00fchrt? Wenn ja, mit welchen Staaten? Wie ist der Stand der Dinge? Sind bereits Abkommen geplant? </p><p>5. Nutzt der Bundesrat die Gelegenheit, wenn diese Staaten gegen\u00fcber der Schweiz eigene Anliegen vorbringen, das schweizerische Interesse an einer R\u00fcck\u00fcbernahme der H\u00e4ftlinge einzubringen und die Befriedigung ihrer Anliegen vom Abschluss eines R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommens abh\u00e4ngig zu machen? </p><p>6. Zwecks eines kosteng\u00fcnstigeren Strafvollzugs wurden vor etwa f\u00fcnf Jahren der Bau und Betrieb von Gef\u00e4ngnissen im Ausland erwogen. Wurden dahingehend weitere Abkl\u00e4rungen getroffen? Wenn ja, was sind die Ergebnisse?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Mit dem \u00dcbereinkommen \u00fcber die \u00dcberstellung verurteilter Personen vom 21. M\u00e4rz 1983 (Grund\u00fcbereinkommen; SR 0.343) wird durch eine internationale Zusammenarbeit angestrebt, den Interessen der Rechtspflege allgemein zu dienen und zudem die soziale Wiedereingliederung verurteilter Personen zu f\u00f6rdern. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren wesentliche Anstrengungen unternommen, um die \u00dcberstellung von verurteilten Straft\u00e4tern in deren Heimatl\u00e4nder zu f\u00f6rdern. Einerseits wurden mit verschiedenen Staaten entsprechende staatsvertragliche Grundlagen vereinbart, andererseits wurden Staaten, welche bereits das Grund\u00fcbereinkommen ratifiziert haben, aufgefordert, auch noch das Zusatzprotokoll (Zusatzprotokoll; SR 0.343.1) zu ratifizieren. Trotz dieser Massnahmen konnte die Anzahl der \u00dcberstellungen an das Ausland insgesamt nicht erh\u00f6ht werden. Zudem halten sich die F\u00e4lle der \u00dcberstellungen an das Ausland in etwa die Waage mit den \u00dcberstellungen in die Schweiz. Der Anteil der ausl\u00e4ndischen H\u00e4ftlinge, welche sich im Strafvollzug befinden, bewegte sich in den letzten Jahren im \u00dcbrigen im Bereich von 60 Prozent (d. h. rund 10 Prozent weniger als bei der Gesamtheit aller Inhaftierten).</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen erg\u00e4nzend wie folgt Stellung:</p><p>1. In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt j\u00e4hrlich durchschnittlich je etwa zwanzig H\u00e4ftlinge entsprechend ihrem Wunsch an das Ausland und an die Schweiz zum Vollzug einer Reststrafe \u00fcberstellt. Gest\u00fctzt auf die seit Inkrafttreten des Zusatzprotokolls f\u00fcr die Schweiz am 1. Oktober 2004 neugeschaffene M\u00f6glichkeit einer \u00dcberstellung von verurteilten Personen gegen deren Willen haben die schweizerischen Beh\u00f6rden bisher vier Personen an das Ausland \u00fcberstellt. Im gleichen Zeitraum wurden in f\u00fcnf weiteren F\u00e4llen entsprechende Ersuchen an das Ausland gestellt. Deren drei wurden gegenstandslos (infolge R\u00fcckzugs durch die kantonale Beh\u00f6rde, parallel erfolgter Auslieferung und Freilassung des Verurteilten). Eine \u00dcberstellung wurde mit Entscheid des Bundesgerichtes vom 12. M\u00e4rz 2009 gestoppt, weil \u00fcber die Haftbedingungen im Heimatstaat keine gen\u00fcgenden und verl\u00e4sslichen Angaben vorlagen. Ein Fall ist derzeit noch h\u00e4ngig. </p><p>Die \u00dcberstellung von verurteilten Personen an deren Heimatstaaten erfolgte somit schwergewichtig gest\u00fctzt auf das Grund\u00fcbereinkommen. Der \u00dcberstellung sowohl nach Grund\u00fcbereinkommen als auch nach dem Zusatzprotokoll sind aber sehr enge Grenzen gesetzt. In jedem Fall kommt eine \u00dcberstellung nur dann infrage, wenn die entsprechenden schweizerischen und ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden dazu ihre Zustimmung erteilen. Vor einer derartigen Zustimmung muss namentlich soweit m\u00f6glich Klarheit \u00fcber die im Vollstreckungsstaat tats\u00e4chlich zu verb\u00fcssende Strafe und die Aspekte der Resozialisierung geschaffen werden. Es ist regelm\u00e4ssig mit einem mehrere Monate andauernden Verfahren zu rechnen. Eine \u00dcberstellung kommt in den meisten F\u00e4llen denn auch schon deshalb nicht zustande, weil keine gen\u00fcgend grosse Reststrafe zu verb\u00fcssen bleibt.</p><p>2. Zu den Staaten, welche das Zusatzprotokoll nicht ratifiziert haben und deren Angeh\u00f6rige in den schweizerischen Strafanstalten zahlenm\u00e4ssig stark vertreten sind, z\u00e4hlen nach wie vor Albanien, Italien, Portugal und die T\u00fcrkei. Daneben haben noch weitere Mitgliedstaaten des Europarates das Zusatzprotokoll nicht ratifiziert (Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Slowakei, Slowenien, Spanien sowie Monaco, welches auch das Grund\u00fcbereinkommen nicht ratifiziert hat).</p><p>3./4./5. Mit einzelnen Staaten im Balkan (Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien) fanden entsprechende Gespr\u00e4che statt. Dadurch konnten vereinzelte Verbesserungen erreicht werden. Gegenw\u00e4rtig sind erste Gespr\u00e4che mit Kosovo im Hinblick auf eine Ausarbeitung eines entsprechenden Vertrages im Gange. Einerseits befinden sich auch aus diesem Staat relativ viele H\u00e4ftlinge in der Schweiz in Haft, andererseits kann Kosovo wegen des Widerstands verschiedener Staaten die Europaratsinstrumente nicht ratifizieren.</p><p>Die M\u00f6glichkeit, \u00dcberstellungen auch ohne besondere Begr\u00fcndung abzulehnen, bleibt jedoch in allen F\u00e4llen vorbehalten. Entsprechend dem Grundgedanken der \u00dcberstellung, wonach vorwiegend eine Verbesserung der Resozialisierung erreicht werden soll, eignet sich dieser Bereich zudem nur sehr beschr\u00e4nkt f\u00fcr eine Verkn\u00fcpfung mit anderen Interessen.</p><p>6. Die Position der Landesregierung zur Frage des Strafvollzuges im Ausland wurde in der Antwort des Bundesrates vom 21. November 2001 auf die Motion Brunner Toni 01.3608 vom 5. Oktober 2001 festgehalten. Von einer Kostenbeteiligung war zu diesem Zeitpunkt nicht die Rede. Diese Idee wurde dann in der inzwischen abgeschriebenen Motion Stamm 04.3178 vom 19. M\u00e4rz 2004 aufgenommen. Diese nahm ausdr\u00fccklich auf die Bestrebungen \u00d6sterreichs Bezug, in Rum\u00e4nien ein Gef\u00e4ngnis zu finanzieren und Straff\u00e4llige dorthin zu \u00fcberstellen. Diese Vorhaben konnten jedoch nicht umgesetzt werden, und es sind auch keine anderen Beispiele bekannt, dass einzelne Staaten in Drittstaaten Gef\u00e4ngnisse finanzieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1274227200000)\/","SubmittedBy":"Rickli Natalie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550516040)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268611200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}