{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103125,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103125,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3125","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mehrwertsteuer. Einseitige Grossz\u00fcgigkeit der Schweiz gegen\u00fcber EU-Taxis","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Genf ist das Zentrum eines bedeutenden regionalen Markts f\u00fcr private Transportfahrten zwischen dem Genfer Flughafen und den Flugh\u00e4fen von Lyon, Chamb\u00e9ry, Grenoble und Mailand wie auch zwischen dem Genfer Bahnhof und den Bahnh\u00f6fen von Mo\u00fbtiers, Albertville, Chamb\u00e9ry, Lyon, Lyon St. Exup\u00e9ry, Grenoble, Annecy und Aix-les-Bains. Da Genf so nah an der Grenze zu Frankreich liegt, hielt es der Bundesrat f\u00fcr sinnvoll, f\u00fcr Transportleistungen von franz\u00f6sischen Taxis - deren Chauffeure und Chauffeusen aus vielen verschiedenen EU-L\u00e4ndern stammen - auf Schweizer Gebiet einseitig auf die Erhebung der Mehrwertsteuer zu verzichten. Frankreich hingegen verlangt, dass die Schweizer Taxis an der Grenze die oft minimen Mehrwertsteuerbetr\u00e4ge deklarieren und entrichten. Bei Nichteinhaltung droht eine Busse von 1500 Euro. Weil die Schweizer Taxis dadurch an der Grenze anhalten m\u00fcssen, verlieren sie eine Viertel- bis eine halbe Stunde pro Fahrt. Diese Ungleichbehandlung hat zur Folge, dass die Genfer Taxi-Unternehmen von ihrem Heimmarkt ausgeschlossen werden.</p><p>Ein franz\u00f6sisches Taxi zahlt bei der Einfahrt in die Schweiz keine Mehrwertsteuer, kann einen beliebigen Grenz\u00fcbergang w\u00e4hlen (was umgekehrt f\u00fcr die Einfahrt von Taxis nach Frankreich nicht gilt) und profitiert von g\u00fcnstigen Treibstoffpreisen. Ein Schweizer Taxi hingegen muss die franz\u00f6sische Mehrwertsteuer entrichten, selbst wenn es nur um einen Betrag von einem Euro geht (beispielsweise f\u00fcr den Zielort Archamps), weil es sonst eine Busse von 1500 Euro riskiert. Es darf abends und nachts nur besetzte Grenz\u00fcberg\u00e4nge benutzen (etwa den Grenz\u00fcbergang Bardonnex), was Fahrtzeit und Kosten erh\u00f6ht, es muss manchmal eine halbe Stunde auf die Abfertigung am franz\u00f6sischen Zoll warten, und es erh\u00e4lt keine Erm\u00e4ssigung auf den Treibstoffpreis.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, diese Wettbewerbsverzerrung mit den folgenden Massnahmen zu beenden:</p><p>1. Ausdehnung der Besteuerung auf Taxis mithilfe des einfachen Anmeldesystems, das f\u00fcr Privatreisende gilt (Selbstanmeldung mithilfe von Anmeldeboxen, Rechnungstellung mit Einzahlungsschein durch die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung);</p><p>2. Einforderung einer ebenso flexiblen Regelung von Frankreich, gest\u00fctzt auf den Grundsatz des Gegenrechts und den Grundsatz von Treu und Glauben bei der Auslegung von Vertr\u00e4gen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a01 Absatz\u00a03 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 \u00fcber die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20) erfolgt die Erhebung der Mehrwertsteuer nach den Grunds\u00e4tzen der Wettbewerbsneutralit\u00e4t, der \u00dcberw\u00e4lzbarkeit und der Wirtschaftlichkeit der Entrichtung und der Erhebung. Der Grundsatz der Wettbewerbsneutralit\u00e4t und das Prinzip der Erhebungs- und Entrichtungswirtschaftlichkeit k\u00f6nnen jedoch in Konflikt geraten.</p><p>Wie in der Schweiz gilt auch in der EU der Grundsatz, dass Bef\u00f6rderungsleistungen in demjenigen Land zu besteuern sind, in dem die zur\u00fcckgelegte Strecke liegt (Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG und Art. 48 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 \u00fcber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem). Gest\u00fctzt darauf erheben Frankreich wie auch andere europ\u00e4ische Staaten von schweizerischen Taxi-Unternehmen f\u00fcr die in ihrem Land zur\u00fcckgelegten Strecken eine Umsatzsteuer.</p><p>Auch die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) und die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung (EZV) pr\u00fcften im Jahre 1994 eine Erhebung der Mehrwertsteuer bei ausl\u00e4ndischen Bef\u00f6rderungsunternehmen im Rahmen der schweizerischen Mehrwertsteuergesetzgebung. Die Steuererhebung h\u00e4tte aber bei der EZV einen erheblichen Zusatzaufwand ausgel\u00f6st. Das Verh\u00e4ltnis zwischen dem Aufwand der EZV und dem gesch\u00e4tzten zus\u00e4tzlichen Steueraufkommen lag damals aufgrund der kurzen in der Schweiz zur\u00fcckgelegten Strecken derart ung\u00fcnstig, dass der Bundesrat davon absah, eine entsprechende Besteuerung einzuf\u00fchren. Auch heute d\u00fcrfte das Verh\u00e4ltnis zwischen Aufwand und Ertrag nicht wesentlich von den Erhebungen im Jahr 1994 abweichen, weshalb der Bundesrat auch in Zukunft nicht beabsichtigt, solche Bef\u00f6rderungsleistungen zu besteuern.</p><p>1. Die an den nur zeitweise oder gar nicht mehr durch Grenzwachtpersonal besetzten Grenz\u00fcberg\u00e4ngen von der EZV eingerichteten \"Anmeldeboxen\" sind f\u00fcr die Zollanmeldung eingef\u00fchrter Waren im privaten Reiseverkehr vorgesehen. Mit dem Einzahlungsschein der EZV wird nachtr\u00e4glich die in die Schweiz eingef\u00fchrte Ware besteuert. Diese Form der Zollanmeldung ist f\u00fcr das Taxigewerbe nicht anwendbar, da es sich hier nicht um die Einfuhr von Waren sondern um die grenz\u00fcberschreitende Bef\u00f6rderung von Personen handelt. Eine analoge \"Briefkastenl\u00f6sung\" f\u00fcr Bef\u00f6rderungsleistungen w\u00e4re mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Zusatzaufwand verbunden, wobei sich gleichzeitig das Einfordern der Steuer bei ausl\u00e4ndischen Taxibetrieben als problematisch erweisen d\u00fcrfte.</p><p>2. Die Ungleichbehandlung der franz\u00f6sischen und schweizerischen Taxi-Unternehmen entsteht aus dem einseitigen Verzicht der Schweiz, bei ausl\u00e4ndischen Bef\u00f6rderungsunternehmen die Steuer zu erheben. Der Bundesrat kann von Frankreich weder verlangen, eine gesetzeskonforme Steuererhebung abzuschaffen, noch hat er Einfluss darauf, welche Vorg\u00e4nge Frankreich auf seinem Hoheitsgebiet besteuert. Auch bez\u00fcglich der Art der Steuererhebung kann der Bundesrat Frankreich grunds\u00e4tzlich keine Vorschriften machen. Diese f\u00fcr schweizerische Taxi-Unternehmen zeitaufw\u00e4ndige Steuererhebung kann aber gegen\u00fcber unserem Nachbarland an einem der regelm\u00e4ssig zwischen Frankreich und der Schweiz stattfindenden Treffen zu grenz\u00fcberschreitenden Fragen traktandiert werden, um Frankreich f\u00fcr dieses Thema zu sensibilisieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Nidegger Yves","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307577600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487706390)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268697600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Verkehr"}}