{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103158,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103158,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3158","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gesamtkosten f\u00fcr Anlagefonds deklarieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Preisbekanntgabe daf\u00fcr zu sorgen, dass der Durchschnittsanleger die gesamten Kosten, die sich auf die Rendite eines Anlagefonds auswirken, vor der Auftragserteilung erf\u00e4hrt.</p>","ReasonText":"<p>Die heute geltende Preisbekanntgabeverordnung sieht ausschliesslich f\u00fcr die Kontoer\u00f6ffnung, -f\u00fchrung und -schliessung, den Zahlungsverkehr im Inland und grenz\u00fcberschreitend, Zahlungsmittel (Kreditkarten) sowie den Kauf und Verkauf ausl\u00e4ndischer W\u00e4hrungen (Geldwechsel) eine Preisanschreibepflicht vor. Im Anlagegesch\u00e4ft hingegen gibt es bis heute keine Vorgaben, die eine transparente und umfassende Darstellung der Kosten gew\u00e4hrleisten. Das Kollektivanlagengesetz (KAG) sieht zwar f\u00fcr den Durchschnittsanleger einen vereinfachten Prospekt vor (Art. 76 Abs. 3 KAG). Doch auch hier fehlt die Verpflichtung zur Angabe s\u00e4mtlicher Kosten. </p><p>Die zu deklarierenden Gesamtkosten sollen sowohl die Kosten, die auf der Ebene des Anlegers anfallen (Kauf- und Verkaufskosten, Depotgeb\u00fchren, evtl. Platzierungskommissionen), enthalten wie auch jene Kosten, die auf der Ebene des Fonds anfallen (Transaktionskosten, Verwaltungsgeb\u00fchren wie zum Beispiel Portfoliomanagementfees, Performancefees, Fondsgesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Berater-, Betriebskosten sowie sonstige Kosten wie zum Beispiel Depotgeb\u00fchren, Handelsmargen, Courtagen usw.). </p><p>Der Konsument kann sich \u00fcber die Rendite eines bestimmten Anlageprodukts nur eine Meinung bilden, wenn er das Total der f\u00fcr ihn anfallenden Kosten erf\u00e4hrt. Die Angaben \u00fcber die gesamten Kosten erm\u00f6glichen auch die Berechnung der Netto-Performance. </p><p>Die Erfahrungen in den USA zeigen, dass Transparenz und Vergleichbarkeit zu einer Senkung der Kosten f\u00fchren. \u00dcberall dort, wo die strikten Transparenzvorschriften f\u00fcr die amerikanischen Fondsgesellschaften nicht gelten, sind die Spesen f\u00fcr dieselben Produkte bedeutend h\u00f6her. Auch in der Schweiz sind die Gesamtkosten f\u00fcr Anlagefonds (\"Total Expense Ratio\") im L\u00e4ndervergleich hoch, obwohl sie noch nicht einmal alle Kosten beinhalten. W\u00e4hrend die Geb\u00fchren f\u00fcr Anlagefonds in den USA seit zehn Jahren r\u00fcckl\u00e4ufig sind, ist in der Schweiz ein solcher Trend nicht festzustellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Neben dem im Motionstext erw\u00e4hnten Artikel\u00a076 Absatz\u00a03 KAG enth\u00e4lt die Kollektivanlagengesetzgebung ausf\u00fchrliche Vorschriften zum Ausgabe- und R\u00fccknahmepreis sowie zu den Verg\u00fctungen und Nebenkosten (Art. 26 Abs. 3 Bst. e und 44 KAG, Art. 37f. KKV); auch verpflichtet es die Fondsleitung und die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (Sicav), neben dem im Motionstext erw\u00e4hnten vereinfachten Prospekt f\u00fcr jede offene kollektive Kapitalanlage einen (vollst\u00e4ndigen) Prospekt zu ver\u00f6ffentlichen (Art. 75 Abs. 1 KAG). Die Informationspflichten bez\u00fcglich Kosten sind in Artikel\u00a020 KAG und Artikel\u00a034 Absatz\u00a02 KKV beschrieben. Weiter hat die Finma per 1. Januar 2010 das Rundschreiben 10/1, \"Mindeststandards f\u00fcr Verg\u00fctungssysteme bei Finanzinstituten\", in Kraft gesetzt, welches die Finanzinstitute u. a. zu einem verst\u00e4ndlichen und nachvollziehbaren Verg\u00fctungssystem verpflichtet. Gem\u00e4ss Randziffer 24 sind die Elemente eines Verg\u00fctungssystems gegen\u00fcber den betroffenen Personen klar zu kommunizieren. Schliesslich hat die Swiss Funds Association (SFA) als massgebende Branchenorganisation basierend auf ihren \"Verhaltensregeln f\u00fcr die schweizerische Fondswirtschaft\" verschiedene Richtlinien zum Vertrieb der kollektiven Kapitalanlagen erlassen. Die Finma hat diese als Mindeststandard anerkannt, und die Pr\u00fcfgesellschaften haben deren Einhaltung zu pr\u00fcfen.</p><p>Der Mindestinhalt des vereinfachten Prospekts ist durch die \u00dcbernahme der EU-Richtlinie betreffend bestimmte Organismen f\u00fcr gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (Ogaw-III-Richtlinie) in die Schweizer Kollektivanlagengesetzgebung vorgegeben. Zum Mindestinhalt geh\u00f6ren gem\u00e4ss Anhang 2 zu Artikel\u00a0107 KKV: a. Angaben \u00fcber die Ausgabe- und R\u00fccknahmekommission von Anteilen; b. Angaben \u00fcber die Kommissionen und Kosten zulasten der Anlegerinnen und Anleger und zulasten des Fondsverm\u00f6gens; ferner Angaben \u00fcber die beabsichtigte Verwendung der Verwaltungskommission, eine allf\u00e4llige erfolgsabh\u00e4ngige Kommission (Performance Fee), den Koeffizienten der gesamten, laufend dem Fondsverm\u00f6gen belasteten Kosten (TER) und die Umschlagsh\u00e4ufigkeit des Portfolios (PTR).</p><p>Aus diesen Ausf\u00fchrungen ergibt sich, dass die offene kollektive Kapitalanlage bez\u00fcglich Kostentransparenz bereits sehr detailliert reguliert ist und sich Anleger vor bzw. bei Auftragserteilung ausreichend \u00fcber die Gesamtkosten des Anlagefonds informieren k\u00f6nnen. Ex ante k\u00f6nnen Maximalh\u00f6hen von Ausgabe-, R\u00fccknahme- und Verwaltungskommissionen dem vereinfachten Prospekt und dem Prospekt entnommen werden. \u00dcber die genaue H\u00f6he von Ausgabe- und R\u00fccknahmekommissionen hat sich der Anleger im Einzelfall beim zust\u00e4ndigen Finanzintermedi\u00e4r zu erkundigen, da diese Kommissionen je nach Art des Anlegers, H\u00f6he des zu zeichnenden Anteils und Art des Finanzintermedi\u00e4rs unterschiedlich ausfallen k\u00f6nnen und entsprechend nicht im f\u00fcr alle Anleger gleichlautenden vereinfachten Prospekt exakt beziffert werden k\u00f6nnen. Die effektiv angewendete Verwaltungskommission kann, falls nicht pauschal, gar erst ex post berechnet werden und ist im Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich. In den Prospekten sind jeweils auch auf dem abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahr basierende Informationen zu TER und PTR ausgewiesen.</p><p>Es kann der Motion\u00e4rin beigepflichtet werden, dass die Gesamtkosten von Schweizer Retail-Anlagefonds - wie auch jene von Retail-Anlagefonds aus dem EU-Raum - im Verh\u00e4ltnis zu Produkten in den USA oft hoch sind. Die Ursache hierzu ist haupts\u00e4chlich in den oft gr\u00f6sseren Volumina amerikanischer Fonds zu sehen. Die Preistransparenz im Schweizer Markt erachtet der Bundesrat jedoch als gegeben. Eine Regelung in der Preisbekanntgabeverordnung, wie dies die Motion vorsieht, er\u00fcbrigt sich demzufolge. Zudem ist die Preisbekanntgabeverordnung nicht der geeignete Ort, die Preisinformationspflicht f\u00fcr so komplexe Produkte wie Kollektivanlagen festzuschreiben, da sie kantonal meist von den Gewerbepolizeistellen vollzogen wird, wo das fondsspezifische Know-how kaum vorhanden sein d\u00fcrfte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Simonetta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1275332786847)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489067740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268784000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}