{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103191,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103191,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3191","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"M\u00f6gliche Massnahmen im Zusammenhang mit der Problematik des \"too big to fail\"","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit den Erfahrungen aus der Finanzkrise werden in anderen L\u00e4ndern verschiedene L\u00f6sungsans\u00e4tze diskutiert. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>Wie beurteilt er folgende Massnahmenvorschl\u00e4ge?</p><p>1. Banken, f\u00fcr welche formell oder faktisch eine staatliche Absicherung besteht, d\u00fcrfen bestimmte Gesch\u00e4fte (z. B. riskante Hedge-Funds oder Private-Equity-Gesellschaften) nicht mehr betreiben;</p><p>2. diese Banken d\u00fcrfen keinen Eigenhandel mit Wertschriften mehr betreiben bzw. nur stark eingeschr\u00e4nkt;</p><p>3. eine generelle Versch\u00e4rfung gesetzlicher Auflagen, welche Gr\u00f6sse und Wachstum der Finanzinstitute bzw. die Konzentration in der Finanzbranche bremsen und einschr\u00e4nken;</p><p>4. eine Sondersteuer f\u00fcr Finanzinstitute, mit welcher allf\u00e4llige Kosten f\u00fcr Rettungs- oder St\u00fctzungsmassnahmen im Finanzbereich finanziert werden k\u00f6nnen;</p><p>5. eine spezielle Steuer auf hohe Bonuszahlungen.</p><p>Gibt es unter den obengenannten Massnahmen solche, die der Bundesrat f\u00fcr pr\u00fcfenswert h\u00e4lt oder die er f\u00fcr die Situation in der Schweiz sogar f\u00fcr besonders geeignet h\u00e4lt? Wenn ja, welche und mit welcher Begr\u00fcndung? Gibt es andere Massnahmen, welche er in Betracht zieht? Wenn ja, welche?</p><p>Welchen Zeitrahmen braucht es nach Auffassung des Bundesrates f\u00fcr die Umsetzung der f\u00fcr die Schweiz geeigneten Massnahmen, und wie sehen seine weitere Planung und sein Vorgehen aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der vom Bundesrat gew\u00e4hlte Ansatz zur Definition seiner Finanzmarktstrategie ist im Bericht \"Strategische Stossrichtungen f\u00fcr die Finanzmarktpolitik\" beschrieben, der am 16. Dezember 2009 ver\u00f6ffentlicht wurde. Der Bundesrat legte im Rahmen seiner Finanzmarktpolitik zwei Ziele fest: zum einen die Sicherstellung einer hohen Systemstabilit\u00e4t und Funktionsf\u00e4higkeit und zum andern den Erhalt von Integrit\u00e4t und Reputation des Finanzplatzes. Er musste jedoch zwischen diesen beiden strategischen Priorit\u00e4ten, von denen die eine der St\u00e4rkung der Krisenresistenz des Finanzsektors und die andere der St\u00e4rkung seiner internationalen Wettbewerbsf\u00e4higkeit dient, einen Kompromiss finden.</p><p>Als Reaktion auf die Krise wurden zur Stabilisierung des Finanzsystems mehrere konkrete Massnahmen getroffen. Im Herbst 2008 versch\u00e4rfte die Finma die Eigenmittelvorschriften f\u00fcr Grossbanken. Diese Auflagen \u00fcbersteigen die internationalen Standards nach Basel II deutlich. Der Basler Ausschuss, in welchem die Schweiz Mitglied ist, er\u00f6rtert zudem derzeit eine qualitative Verbesserung des von den Banken eingesetzten Kapitals sowie h\u00f6here Eigenmittelanforderungen f\u00fcr Risikopositionen im Handelsbuch. Die Risiken f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t wurden damit verringert. Ferner setzte der Bundesrat eine Expertenkommission zum Thema \"too big to fail\" (volkswirtschaftliche Risiken von Grossunternehmen) ein, die am 22. April 2010 einen Zwischenbericht mit mehreren Empfehlungen vorlegte. Gest\u00fctzt auf diesen Zwischenbericht verabschiedete der Bundesrat am 12. Mai 2010 einen Planungsbeschluss, mit dem er dem Parlament beantragt, eine verbindliche Planung f\u00fcr eine \u00c4nderung des Bankengesetzes zur L\u00f6sung der Problematik \"too big to fail\" zu beschliessen. Der Bundesrat setzte sich zum Ziel, noch dieses Jahr eine entsprechende Botschaft zu verabschieden.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates w\u00e4re es jedoch eine zu restriktive Massnahme, manchen Banken bestimmte Aktivit\u00e4ten verbieten zu wollen. Eine solche Massnahme eignete sich zudem nicht zur Umsetzung der Finanzmarktstrategie des Bundesrates. F\u00fcr die globalen Aktivit\u00e4ten braucht es international koordinierte Massnahmen. Die Schweiz beteiligt sich deshalb aktiv an den einschl\u00e4gigen internationalen Beratungen, namentlich als Mitglied des Financial Stability Board (FSB), und sie verfolgt die Entwicklung auf internationaler Ebene.</p><p>3. Befindet sich eine systemrelevante Bank in einer existenzbedrohenden Krise, so ist der Staat gefordert. Der Staat kann gezwungen sein, ein solches Unternehmen zu st\u00fctzen, um erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Die vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission erhielt in dieser Hinsicht den Auftrag, bis Ende August 2010 einen Bericht zu dieser sogenannten Problematik \"too big to fail\" (TBTF) zu erstellen. Der Bericht soll m\u00f6gliche Ansatzpunkte und Handlungspriorit\u00e4ten aufzeigen, wie die Risiken von Grossunternehmen f\u00fcr die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Rechtssystem begrenzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Der am 22. April 2010 ver\u00f6ffentlichte Zwischenbericht der Expertenkommission beinhaltet erste Empfehlungen f\u00fcr Massnahmen zur Eind\u00e4mmung des TBTF. Die Massnahmen zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch systemrelevante Bankinstitute sollen einerseits pr\u00e4ventiver Natur (z. B. Risikobegrenzung durch versch\u00e4rfte Vorschriften zu Eigenmittel und Liquidit\u00e4t) und andererseits kurativer (schadensbegrenzender) Natur (z. B. Vorschriften zu Organisation, F\u00fchrung und Kontrolle) sein. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen werden eine Revision des Bankengesetzes erfordern. Der Bericht der Expertenkommission enth\u00e4lt daf\u00fcr einen ausformulierten Vorschlag. Der Bundesrat unterst\u00fctzt die Vorschl\u00e4ge der Expertenkommission. Der Bundesrat setzte sich zum Ziel, gest\u00fctzt auf den erw\u00e4hnten Planungsbeschluss (siehe Ziff. 1 oben), noch im Jahr 2010 eine Botschaft mit einer Gesetzes\u00e4nderung des Bankengesetzes zu verabschieden.</p><p>4. Am 27. Januar 2010 beauftragte der Bundesrat das EFD, die von den USA vorgeschlagene Finanzkrisen-Haftungsgeb\u00fchr im Detail zu analysieren. In seiner Sitzung vom 28. April 2010 kam der Bundesrat zum Schluss, dass er die Einf\u00fchrung einer Finanzsektorsteuer zum heutigen Zeitpunkt als nicht angezeigt erachtet. Erstens ist aus fiskalischen Gr\u00fcnden eine solche Steuer im Gegensatz zu anderen L\u00e4ndern aufgrund des soliden Staatshaushalts nicht n\u00f6tig. Zweitens empfahl in Bezug auf die Sicherstellung der Finanzstabilit\u00e4t die TBTF-Expertengruppe in ihrem Zwischenbericht andere, geeignetere Massnahmen zur Weiterverfolgung. So schw\u00e4cht eine Versicherungsl\u00f6sung zur Abwendung einer drohenden Insolvenz von systemisch relevanten Finanzinstituten beispielsweise den Anreiz, umfassende Vorkehrungen zur Krisenpr\u00e4vention einzugehen. Der Bundesrat wird jedoch die Einf\u00fchrung einer Finanzsektorsteuer erw\u00e4gen, sofern sich innerhalb der G-20 ein koordiniertes Vorgehen abzeichnet.</p><p>5. Mit dem seit 1. Januar 2010 geltenden Rundschreiben \"Verg\u00fctungssysteme\" unterstellte die Finma die Verg\u00fctungspolitik von Finanzinstituten aufsichtsrechtlichen Regeln. Die Verg\u00fctungspraktiken in der Finanzbranche werden damit nachhaltig beeinflusst. Insbesondere d\u00fcrfen Verg\u00fctungssysteme k\u00fcnftig keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit m\u00f6glicherweise die Stabilit\u00e4t des Instituts zu beeintr\u00e4chtigen. Die Schweiz nahm sich somit dieses Problems sehr rasch an und \u00fcbernahm im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle.</p><p>Des Weiteren beauftragte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. April 2010 das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement im Bereich der Verg\u00fctungspraxis mit der Ausarbeitung von drei Massnahmen. So sollen Sal\u00e4rsysteme von Finanzunternehmen, die Staatshilfe beanspruchen, f\u00fcr die gesamte Dauer der beanspruchten Unterst\u00fctzung reguliert werden. Zudem sollen k\u00fcnftig die variablen Lohnaussch\u00fcttungen, die vom Unternehmensgewinn abh\u00e4ngig sind, als Gewinnverteilung besteuert werden. Schliesslich sollen Mitarbeiteroptionen k\u00fcnftig nicht mehr bei der Zuteilung, sondern bei der Aus\u00fcbung der Option besteuert werden. Der Bundesrat setzt mit diesen Massnahmen ein Signal gegen die Verg\u00fctungsexzesse in der Finanzbranche, die insbesondere im Fall von verlustschreibenden Unternehmen st\u00f6rend sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1274227200000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690545848103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}