{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103198,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103198,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3198","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fernsehen. T\u00e4gliche Pause f\u00fcr die Verf\u00fcgbarkeit des Gehirns","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat ist aufgefordert, die Gesetzgebung zu \u00e4ndern und von Mitternacht bis 6 Uhr morgens landesweit eine allgemeine Fernseh-Sendepause einzuf\u00fchren.</p>","ReasonText":"<p>Seit es das Fernsehen gibt, hat sich das audiovisuelle Umfeld stark ver\u00e4ndert. Die Anzahl Fernsehketten, aber auch diejenige der Aufnahmeger\u00e4te und Heimkinoinstallationen haben sich vervielfacht. Die st\u00e4rkste Ver\u00e4nderung ist jedoch offenbar die vor dem Fernseher verbrachte Zeit: mehr als drei Stunden pro Tag. Im Laufe der Zeit wurden aus den Fernsehsendungen Gef\u00e4sse f\u00fcr Machtstrukturen, die sich Verf\u00fcgbarkeit des Gehirns zunutze machen und das Verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten zu beeinflussen versuchen. Diese \"neuen\" Werte basieren haupts\u00e4chlich auf Konkurrenzdenken und gegenseitiger Zerst\u00f6rung, die durch das Fernsehen zu Normen werden.</p><p>Die Einf\u00fchrung eines t\u00e4glichen Fernsehunterbruchs von sechs Stunden verhilft den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zu einer Verschnaufpause. Dies wird sich rasch auf die Gesundheit der Allgemeinheit und das Sozialleben auswirken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der internationale Vergleich zeigt, dass die Schweizer und Schweizerinnen relativ wenig Zeit vor dem Fernseher verbringen. Gem\u00e4ss Bundesamt f\u00fcr Statistik verbrachten in den Jahren 2008/09 lediglich rund 9 Prozent der Bev\u00f6lkerung ab 15 Jahren t\u00e4glich mehr als 3 Stunden vor dem Fernseher, w\u00e4hrend nahezu 65 Prozent der M\u00e4nner und Frauen weniger als 2 Stunden fernsahen. Entsprechende Zahlen aus dem Ausland liegen deutlich h\u00f6her. So sehen beispielsweise in Frankreich fast 19 Prozent und in Deutschland etwas \u00fcber 16 Prozent der Bev\u00f6lkerung ab 15 Jahren mehr als 3 Stunden t\u00e4glich fern. Weitere Erhebungen zeigen zudem, dass die Zuschauerzahlen nach Mitternacht erheblich und stetig abnehmen. Schon aus diesem Grund d\u00fcrfte eine Zwangsabschaltung zwischen Mitternacht und 6 Uhr kaum einen Effekt haben. </p><p>Der Bundesrat lehnt Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit dem Fernsehkonsum ab und setzt vielmehr auf die Eigenverantwortung. Um insbesondere bei den Jugendlichen den eigenverantwortlichen Umgang mit den unterschiedlichen Informations- und Kommunikationstechnologien sowie mit den verschiedenen Medien zu f\u00f6rdern, unterst\u00fctzt der Bundesrat deswegen Bestrebungen zur F\u00f6rderung der Medienkompetenz (vgl. Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen 02.3134 und 09.9064). Doch zeigt sich gerade bei den Jugendlichen eine abnehmende Tendenz der Fernsehnutzung. Wer folglich den Fokus nur auf das Medium Fernsehen richtet, verkennt, dass das Internet gerade bei Jugendlichen mehr Zeit in Anspruch nimmt als das Fernsehen. </p><p>Die vom Motion\u00e4r vorgeschlagene t\u00e4gliche Fernsehpause von sechs Stunden erscheint vor diesem Hintergrund unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, da diese weder erforderlich noch geeignet ist, allf\u00e4lligen negativen Einfl\u00fcssen entgegenzuwirken. Zudem ist eine schweizweite Zwangsabschaltung auf allen Verbreitungsvektoren (Satellit, Antenne, Kabel und Internet) technisch kaum durchf\u00fchrbar. Schliesslich widerspr\u00e4che eine solche Massnahme auch \u00fcbergeordnetem Recht: Eine beh\u00f6rdlich angeordnete Sendepause w\u00e4hrend sechs Stunden t\u00e4glich liesse sich mit der in Artikel\u00a017 der Bundesverfassung (BV; SR 101) garantierten Medienfreiheit nicht vereinbaren. Eine Verpflichtung der ausl\u00e4ndischen TV-Stationen zur Einstellung der Sendet\u00e4tigkeit w\u00e4hrend einer gewissen Zeit oder ein zwangsweiser Unterbruch der Weiterverbreitung in der Schweiz liesse sich nicht durchsetzen oder st\u00fcnde im Widerspruch zu dem f\u00fcr die Schweiz geltenden Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommen \u00fcber das grenz\u00fcberschreitende Fernsehen (SR 0.784.405).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1274227200000)\/","SubmittedBy":"Zisyadis Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1323648000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551229183)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}