{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103203,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103203,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3203","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht f\u00fcr Sans-Papiers","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche vorsieht, die Sans-Papiers von der KVG-Grundversicherung auszunehmen und deren Gesundheitsversorgung \u00fcber andere gesetzliche Wege zu regeln.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Weisung des BSV vom 19. Dezember 2002, verschiedenen \u00c4usserungen des Bundesrates sowie der h\u00f6chstrichterlichen Rechtssprechung (vgl. etwa BGE 129 V 77) unterstehen Personen ohne g\u00fcltige Aufenthaltsbewilligung (sogenannte Sans-Papiers), die in der Schweiz den Wohnsitz im Sinne der Artikel\u00a023 bis 26 ZGB begr\u00fcndet haben, der Versicherungspflicht gem\u00e4ss KVG.</p><p>Dieses Obligatorium f\u00fcr rechtswidrig sich in der Schweiz aufhaltende Personen ist in mehrfacher Weise problematisch:</p><p>- Zun\u00e4chst stellen sich erhebliche praktische Probleme bei der Krankenversicherung von Sans-Papiers (vgl. etwa das Postulat Heim 09.3484): Es besteht erstens ein grosses Missbrauchspotenzial, denn die Versicherer k\u00f6nnen mangels Papieren gerade nicht pr\u00fcfen, ob die betreffende Person \u00fcberhaupt existiert. Und aufgrund des in der Realit\u00e4t oftmals fehlenden festen Wohnsitzes ist zweitens die Zustellung der Korrespondenz sowie auch die Sicherstellung des Zahlungsverkehrs (Stichwort Pr\u00e4mieninkasso) erschwert. Und weil das ordentliche Betreibungsverfahren nicht durchgef\u00fchrt werden kann, kann auch die Sozialhilfe nicht auf dem ordentlichen Weg eingeschaltet werden. Schliesslich zeigt die Versicherungspraxis, dass Sans-Papiers erst bzw. nur dann gemeldet werden, wenn hohe medizinische Kosten anfallen oder angefallen sind (z. B. Schwangerschaften). Damit wird der Solidarit\u00e4tsgedanke der sozialen Krankenversicherung ungeb\u00fchrlich strapaziert. Dies gilt umso mehr, als auch Sans-Papiers Anspruch auf Pr\u00e4mienverbilligung haben.</p><p>- Den Versicherern ist es unter Androhung von Sanktionen aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden verwehrt, die kantonalen Fremdenpolizeien \u00fcber Personen ohne geregeltes Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu informieren. Dies ist stossend. Denn im Bereich der obligatorischen Krankenversicherungen handeln die Krankenversicherer als quasi-staatliches Organ. De facto hindert so die eine staatliche Beh\u00f6rde die andere am Vollzug ihrer gesetzlichen Aufgaben. Dadurch wird der Datenschutz ad absurdum gef\u00fchrt. Gewiefte Sans-Papiers-Organisationen n\u00fctzen diese Informationsasymmetrie gezielt und systematisch aus - auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.</p><p>- Das verfassungsm\u00e4ssig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 der Bundesverfassung) f\u00fcr jede Person, die sich in der Schweiz aufh\u00e4lt, einschliesslich der f\u00fcr das \u00dcberleben notwendigen medizinischen Versorgung, wird durch den Ausschluss der Sans-Papiers aus der Grundversicherung nicht verletzt. Diese haben n\u00e4mlich unabh\u00e4ngig davon, ob eine Versicherung besteht oder nicht, das Recht auf eine minimale medizinische Versorgung. (Hieran sollte sich der Umfang der medizinischen Versorgung orientieren.) Es gibt andere M\u00f6glichkeiten, wie Spit\u00e4ler und andere Institutionen anfallende Kosten bei der fehlenden Krankenversicherung decken k\u00f6nnen. (Prim\u00e4r die Bezahlung der Leistung durch den Bez\u00fcger selber oder, subsidi\u00e4r, die Kosten\u00fcbernahme durch die \u00f6ffentliche Hand, etwa \u00fcber die Sozial- oder die Nothilfe.)</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) stellt gegen\u00fcber dem fr\u00fcheren Recht einen echten sozialen Fortschritt dar. Mit der Einf\u00fchrung der obligatorischen Krankenversicherung hat es die Gleichbehandlung aller im Krankheitsfall umgesetzt. Dank der universellen Deckung und dem einheitlichen Leistungskatalog kann der gesamten Bev\u00f6lkerung der Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung gew\u00e4hrleistet werden. Somit unterstehen Sans-Papiers nach Artikel\u00a03 KVG der Krankenversicherungspflicht, solange sie sich in der Schweiz aufhalten, da sie im Sinne von Artikel\u00a024 des Zivilgesetzbuches (SR 210) hier Wohnsitz haben.</p><p>Der Ausschluss einer Bev\u00f6lkerungsgruppe von der Krankenversicherung w\u00e4re nach Ansicht des Bundesrates ein R\u00fcckschritt. Damit w\u00fcrde eine L\u00fccke in das bestehende System gerissen und eine wesentliche Grundlage des KVG infrage gestellt. Der Bundesrat erachtet es als zentral, dass allen Personen, die in der Schweiz leben - unabh\u00e4ngig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus - dieselbe medizinische Versorgung zur Verf\u00fcgung gestellt wird.</p><p>Zudem w\u00fcrde die Errichtung eines parallelen Gesundheitssystems, wie es der Motion\u00e4r fordert, redundante Strukturen schaffen. Dies w\u00fcrde schliesslich zus\u00e4tzliche Kosten verursachen und zu einer Verschiebung von Krankenversicherungslasten zu Kantonen oder Bund f\u00fchren. F\u00fcr die Versicherten erg\u00e4be sich letztlich keine sp\u00fcrbare Erleichterung, w\u00e4hrend die Steuerzahler belastet w\u00fcrden. Auch auf administrativer Ebene h\u00e4tte dies einen grossen Aufwand insbesondere f\u00fcr Bund und Kantone zur Folge. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine System\u00e4nderung, die unn\u00f6tigerweise \u00f6ffentliche Mittel in Anspruch n\u00e4hme, nicht sinnvoll, wenn eine wirtschaftlich geeignetere Versorgung auf Basis eines Versicherungssystems existiert. </p><p>Allerdings besteht tats\u00e4chlich Bedarf nach Kl\u00e4rung bestimmter Fragen im Zusammenhang mit der Versicherung der Sans-Papiers, die im \u00dcbrigen keine genau definierte Personengruppe bilden. Deshalb hat sich der Bundesrat in seiner Antwort auf das Postulat Heim 09.3484, \"Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung\", bereit erkl\u00e4rt, die Situation der Sans-Papiers in den einzelnen Kantonen zu untersuchen. Wie der Bundesrat in seiner j\u00fcngsten Antwort auf die Interpellation Heim 09.4122, \"W\u00fcrde der Papierlosen\", ausgef\u00fchrt hat, erachtet er es im jetzigen Zeitpunkt und bevor die Schlussfolgerungen aus dem entsprechenden Bericht vorliegen, nicht als notwendig, in diesem Bereich weitere Schritte zu unternehmen.</p><p>Zusammenfassend ergibt sich, dass die vom Motion\u00e4r aufgeworfene Problematik nicht einfach durch den Ausschluss einer Bev\u00f6lkerungsgruppe vom KVG gel\u00f6st wird. Deshalb beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1274832000000)\/","SubmittedBy":"Kuprecht Alex","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1285005151297)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109410810)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268870400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}