{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103206,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103206,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3206","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Personenkontrolle. Effizienter Datenzugriff der Sozialversicherungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzulegen, mit deren Realisierung die Sozialversicherungstr\u00e4ger (insbesondere Kranken- und Unfallversicherer, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV, Ausgleichskassen, IV-Stellen, Familienausgleichskassen usw.) berechtigt werden, zu pr\u00fcfen, ob eine bei einer schweizerischen Sozialversicherung angemeldete Person tats\u00e4chlich existiert und/oder sich legal in der Schweiz aufh\u00e4lt. Daf\u00fcr m\u00fcssen die Organe der erw\u00e4hnten Tr\u00e4ger kostenlos und online Zugriff zu allen entsprechenden Registern (Infostar, Zemis usw.) haben.</p>","ReasonText":"<p>Die Sozialversicherungen funktionieren als Personenversicherungen. Ein- und Austritt einer Person bei einem Sozialversicherer sowie die Mutation von Personendaten sind f\u00fcr die Sozialversicherungstr\u00e4ger ein Massengesch\u00e4ft. Diese verf\u00fcgen jedoch nur \u00fcber einen eingeschr\u00e4nkten Zugriff auf die entsprechenden Personenregister. Die Kontrolle kann so nur administrativ-kompliziert oder nicht aufgrund aktueller Daten erfolgen. Auch die Diskussion um die Sans-Papiers und ihre sozialversicherungsrechtliche Behandlung zeugt von dieser Problematik. </p><p>Dank des Aufbaus der neuen elektronischen Register im Bereich des Zivilstandswesens und der Einwohnerkontrolle sowie der elektronischen Ausl\u00e4nderregister w\u00e4re heute eine schnelle, einfache, billige und verl\u00e4ssliche Kontrolle der relevanten Personendaten von Schweizerinnen und Schweizern sowie Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern durch die Sozialversicherungstr\u00e4ger m\u00f6glich. Der Zugriff auf diese Register - bezogen nur, aber immerhin auf die f\u00fcr die Sozialversicherung zwingend notwendigen Daten - muss deshalb bundesrechtlich erm\u00f6glicht werden. Zuverl\u00e4ssige und korrekte Datenerfassungen sind f\u00fcr alle versicherten Personen von grosser Bedeutung; sie haben kein Interesse an unn\u00f6tigen Mutationen, Doubletten oder M\u00e4ngeln in ihren Personendaten. </p><p>Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, insbesondere durch \u00c4nderungen in allen notwendigen Bundesgesetzen (vor allem Registerharmonisierungsgesetz und entsprechende Einzelgesetze sowie Ausl\u00e4ndergesetzgebung) die rechtlichen Grundlagen f\u00fcr einen kostenlosen Zugriff der Sozialversicherer zu schaffen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Entscheidendes Kriterium in der Sozialversicherung des Bundes ist prim\u00e4r die Frage der Versicherungsunterstellung. Diese kn\u00fcpft jeweils nicht an den aktuellen ausl\u00e4nderrechtlichen Status an. W\u00fcrden nun Durchf\u00fchrungsstellen der Sozialversicherungen den ausl\u00e4nderrechtlichen Status einer Person \u00fcberpr\u00fcfen, w\u00fcrden sie Abkl\u00e4rungen vornehmen, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung ihrer Aufgaben nicht relevant sind. Die Einr\u00e4umung des Zugriffs auf Daten f\u00fcr eine bestimmte Beh\u00f6rde setzt allerdings immer voraus, dass dieser Zugriff mit der Erf\u00fcllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verbunden ist. Im Ausl\u00e4nderbereich ist die verfassungsm\u00e4ssige Zust\u00e4ndigkeit des Bundes nur auf die Gesetzgebung \u00fcber die Einreise und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung sowie die Gew\u00e4hrung von Asyl beschr\u00e4nkt. Bei der Durchf\u00fchrung und dem Vollzug hat der Bund nur beschr\u00e4nkte Aufgaben, grunds\u00e4tzlich sind hierf\u00fcr die Kantone zust\u00e4ndig. Auch das Polizeiwesen f\u00e4llt in die Kompetenz der Kantone. Die Durchf\u00fchrung der Sozialversicherung hingegen ist prim\u00e4r bundesrechtlich geregelt und beinhaltet keine polizeilichen Aufgaben. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen sowie des Legalit\u00e4tsprinzips muss an der Trennung dieser unterschiedlichen Bereiche festgehalten werden, um den B\u00fcrger vor nichtvorgesehener staatlicher T\u00e4tigkeit in Bezug auf deren Inhalt und hinsichtlich der Zust\u00e4ndigkeit zu sch\u00fctzen.</p><p>In Bezug auf die Registerharmonisierung durch das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RHG) gilt es, deren prim\u00e4re Zielsetzung im Auge zu behalten, n\u00e4mlich die registergest\u00fctzte Datenerhebung f\u00fcr die neue Volksz\u00e4hlung 2010 und die Modernisierung des bestehenden, rechtlich definierten Datenaustauschs. Ausserdem wurde im Rahmen der Registerharmonisierung die neue AHV-Nummer (AHVN13) zum einzigen und eindeutigen Personenidentifikator in den betroffenen Registern bestimmt - insbesondere Einwohnerregister der Kantone und Gemeinden sowie Personenregister des Bundes in den Bereichen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (Zemis) und Zivilstand (Infostar). F\u00fcr die Vergabe und F\u00fchrung der AHVN13 wurde die Personendatenbank UPI (\"Unique Person Identification\") der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) geschaffen.</p><p>Dadurch haben bereits heute s\u00e4mtliche systematischen Nutzer der UPI (u. a. Krankenversicherungen, ZAS, Ausgleichskassen sowie Familienausgleichskassen) \u00fcber Einzelabfragen Zugang zu den f\u00fcr die eindeutige Identifikation einer Person notwendigen Informationen (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort/Heimatort, Name/Vorname des Vaters, Name/Vorname der Mutter). Dar\u00fcber hinaus sind s\u00e4mtliche Stellen, die die AHVN13 systematisch nutzen, verpflichtet, die erfassten Versichertennummern und die dazugeh\u00f6rigen Personendaten (UPI) bei der ZAS periodisch \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Somit ist nach geltendem Recht die Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Aktualit\u00e4t dieser Daten gew\u00e4hrleistet. Ebenso ist der notwendige Datenfluss unter den f\u00fcr den Vollzug der Sozialversicherungen zust\u00e4ndigen Stellen geregelt. Ausserdem wurden mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit besondere Strukturen und Kontrollm\u00f6glichkeiten geschaffen und die Kantone zur Einrichtung kantonaler Kontrollorgane verpflichtet. Diese arbeiten mit zahlreichen andern Beh\u00f6rden und Organen - auch im Migrations- und Sozialversicherungsbereich - zusammen. So m\u00fcssen die zust\u00e4ndigen AHV-Stellen den Asyl- und Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden unter bestimmten Voraussetzungen mitteilen, wenn sie Unstimmigkeiten beim Aufenthalt feststellen.</p><p>Aufgrund der bestehenden M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den Datenaustausch sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass, weitere Anpassungen vorzunehmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1274832000000)\/","SubmittedBy":"Wehrli Reto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1330300800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690557605900)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Medien und Kommunikation"}}