{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103211,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103211,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3211","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rahmenabkommen mit der EU versus EWR","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss der Legislaturplanung 2007-2011 soll der Bundesrat Verhandlungen mit der EU \u00fcber ein Rahmenabkommen aufnehmen. </p><p>1. Wie weit sind die Verhandlungen? Was kann die Schweiz mit dem Abschluss eines solchen Abkommens erreichen? Wie beurteilt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die vom Ministerrat der Europ\u00e4ischen Union erhobene Forderung, die bilateralen Vertr\u00e4ge (die k\u00fcnftigen wie die bestehenden) seien - wie das EWR-Abkommen - sowohl auf politischer wie auf judizieller Ebene zu dynamisieren (http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/08/st16/st16651-re01. en08.pdf, \"NZZ\" vom 9. Dezember 2008, S. 16)?</p><p>2. Ist er der Auffassung, dass der Bilateralismus, dem das institutionelle Mitwirkungsrecht weitgehend fehlt, die Souver\u00e4nit\u00e4t der Schweiz im Konfliktfall ausreichend wahrt?</p><p>3. Worin liegt im materiellen Recht der Unterschied zwischen einem Rahmenabkommen und der Mitgliedschaft im EWR? In welchem Masse w\u00fcrden im EWR Dienstleistungs-, Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit garantiert?</p><p>4. Ich frage den Bundesrat, ob er angesichts der Krise des Bilateralismus einerseits und der grossen Widerst\u00e4nde gegen einen EU-Beitritt andererseits bereit ist, einen erneuten Anlauf zu einem EWR-Beitritt der Schweiz ins Auge zu fassen.</p>","ReasonText":"<p>Es mehren sich die Hinweise darauf, dass sich der bilaterale Weg, den wir seit dem EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 beschreiten, dem Ende zuneigt.</p><p>Nach Artikel\u00a093 Absatz\u00a02 des EWR-Abkommens fasst der gemeinsame EWR-Ausschuss seine Beschl\u00fcsse im Einvernehmen zwischen der EU und den mit einer Stimme sprechenden Efta-Staaten. Die Schweiz h\u00e4tte in einem Efta-Pfeiler mit Island, Liechtenstein und Norwegen aufgrund ihres wirtschaftlichen und politischen Gewichts und der unbestrittenen Leistungsf\u00e4higkeit ihrer Diplomatie heute mehr Einfluss als 1992, weil damals auch noch Finnland, \u00d6sterreich und Schweden dem Efta-Pfeiler des EWR angeh\u00f6rten.</p><p>Im EWR bestehen auf Efta-Seite eine Efta-\u00dcberwachungsbeh\u00f6rde und ein Efta-Gerichtshof. In beiden sind die Efta-Staaten im EWR mit je einem Mitglied vertreten. Nach den bilateralen Vertr\u00e4gen \u00fcbernimmt die Schweiz EU-Recht, und ihre Gerichte legen es selbstst\u00e4ndig nach den Regeln des V\u00f6lkerrechts aus. Im Konfliktfall sind wir vielfach auf den schwierigen diplomatischen Weg verwiesen (z. B. Steuerstreit mit der EU). Fragen, die im EWR rechtlich gel\u00f6st werden, haben im Bilateralismus politischen Charakter.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es werden keine Verhandlungen \u00fcber ein Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU gef\u00fchrt. Die allf\u00e4llige Aufnahme solcher Verhandlungen m\u00fcsste vom Bundesrat beschlossen werden.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation der SVP-Fraktion 09.3249 festgestellt hat, beinhalten die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU keinen Automatismus zur \u00dcbernahme neuen EU-Rechts. Dennoch m\u00fcssen diese Abkommen regelm\u00e4ssig angepasst werden, um eine einheitliche Anwendung des f\u00fcr beide Parteien relevanten EU-Rechts sicherzustellen und um auch f\u00fcr die Schweiz nachteilige Verzerrungen zu vermeiden. Die Idee eines Rahmenabkommens geht unter anderem auf das Anliegen zur\u00fcck, diesen Aktualisierungsprozess zu verbessern. Eine allf\u00e4llige L\u00f6sung muss aber die Souver\u00e4nit\u00e4t beider Parteien achten und darf keinen Automatismus enthalten. Mit einem Rahmenabkommen k\u00f6nnten allenfalls zudem verschiedene horizontale Fragen, die sich bei den meisten bilateralen Vertr\u00e4gen stellen, einheitlich geregelt werden. Schliesslich w\u00fcrde ein Rahmenabkommen auch eine Plattform bieten, um den politischen Dialog zwischen der Schweiz und der EU zu intensivieren. </p><p>Der Rat der EU stellt in seinen Schlussfolgerungen vom 8. Dezember 2008 fest, dass es zwischen dem in unseren bilateralen Abkommen anwendbaren Recht und der Entwicklung des EU-Rechts Unterschiede gibt. Er m\u00f6chte diese Unterschiede vermindern, indem ein st\u00e4ndiger Mechanismus geschaffen wird, welcher der Schweiz eine effizientere Anpassung an die Weiterentwicklung des EU-Rechts erm\u00f6glicht. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass ein effizienter Anpassungsmechanismus bez\u00fcglich der Vertr\u00e4ge grunds\u00e4tzlich den Interessen beider Parteien entspricht. Jeder Anpassungsmechanismus muss aber mit unserer Souver\u00e4nit\u00e4t und unseren internen Verfahren im Einklang stehen. Ein Rahmenabkommen muss als Gesamtes den Interessen der Schweiz entsprechen.</p><p>2. Der Bundesrat hat sich im Europabericht 2006 und im Aussenpolitischen Bericht 2009 ausf\u00fchrlich zur Frage der Wahrung unserer Souver\u00e4nit\u00e4t im Rahmen des bilateralen Weges ge\u00e4ussert. Er wird diese Thematik zudem auch im Bericht zur Beantwortung des Postulats Markwalder 09.3560 evaluieren.</p><p>3. Ein m\u00f6gliches Rahmenabkommen mit der EU w\u00fcrde sich vom EWR in seiner Art unterscheiden: Es w\u00fcrde sich um ein Instrument handeln, das in erster Linie die Zusammenarbeit im Rahmen der Abkommen mit der EU erleichtern und als Plattform zur F\u00f6rderung des Politikdialogs dienen soll. Im Gegensatz dazu ist der EWR ein multilaterales und globales Abkommen, das Norwegen, Island und Liechtenstein mit dem gesamten EU-Binnenmarkt verbindet; ein Rahmenabkommen mit der EU w\u00e4re lediglich bilateral und w\u00fcrde sich auf Verfahrensfragen konzentrieren. Im Gegensatz zum EWR, der einen umfassenden Zugang zum Binnenmarkt gew\u00e4hrleistet, bliebe es bei einem Rahmenabkommen beim sektoriellen Ansatz, der derzeit beispielsweise den Dienstleistungssektor nicht umfasst. Ein Rahmenabkommen h\u00e4tte keine \u00c4nderung oder Ausdehnung der materiellen Zusammenarbeitsbereiche mit der EU zur Folge.</p><p>4. Die Frage nach einem allf\u00e4lligen Beitritt der Schweiz zum EWR wird im Rahmen des Berichts zur Beantwortung des Postulats Markwalder 09.3560 behandelt werden. Bis dahin h\u00e4lt der Bundesrat fest, dass die Aussagen im Europabericht 2006 sowie im Aussenpolitischen Bericht 2009 nach wie vor G\u00fcltigkeit haben und dass die Weiterf\u00fchrung der bilateralen Zusammenarbeit zurzeit das am besten geeignete Instrument f\u00fcr die Wahrung der Schweizer Interessen gegen\u00fcber der EU ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Riklin Kathy","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307577600000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232688373)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik"}}