{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103217,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103217,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3217","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Weissgeldstrategie. Schwere Steuervergehen als Vortat zur Geldw\u00e4scherei","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, schwere Fiskaldelikte als Vortat zur Geldw\u00e4scherei zu qualifizieren und dem Parlament die entsprechende \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Geldw\u00e4scherei und, falls erforderlich, weitere Gesetzesanpassungen zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Der Finanzplatz Schweiz pflegte w\u00e4hrend Jahrzehnten das Gesch\u00e4ft mit dem Steuerschwarzgeld. Heute ist dieses Gesch\u00e4ftsmodell am Ende, weil es Rechtsunsicherheit schafft und die Reputation der Schweiz besch\u00e4digt. Ein tadelloser, weltweit anerkannter Ruf des Finanzplatzes Schweiz ist aber unverzichtbar, um international in Zukunft erfolgreich bestehen zu k\u00f6nnen. Im Dezember 2009 stellte auch der Bundesrat klar, dass er in der Schweiz keine unversteuerten Gelder mehr aus dem Ausland will. Noch hat er aber die daf\u00fcr notwendigen Massnahmen nicht ergriffen.</p><p>Mit dem Geldw\u00e4schereigesetz (GwG) liegt seit 1998 ein Instrumentarium vor, das den Finanzsektor selbst zu erh\u00f6hter Sorgfalt verpflichtet. Nicht allein der Staat, sondern auch die Finanzintermedi\u00e4re sollen wirksam gegen Missbrauch und kriminelle Machenschaften vorgehen und so ihre Risiken vermindern. Die bisherigen Erfahrungen sind ermutigend. Der Finanzplatz Schweiz ist in den letzten Jahren kaum mehr in schwere F\u00e4lle von Terrorismusfinanzierung oder der Finanzierung der organisierten Kriminalit\u00e4t in Verbindung gebracht worden.</p><p>Es zeigen sich aber neue L\u00fccken. Die wichtigste betrifft heute die schweren Fiskaldelikte. Will der Bundesrat dies wirksam angehen, so muss er auch den Finanzsektor in die Verantwortung einbeziehen. Das haben wichtige Partnerstaaten der Schweiz bereits getan. Grossbritannien, Frankreich, Belgien, Deutschland und andere Staaten haben schwere Steuerdelikte als Vortat zur Geldw\u00e4scherei qualifiziert. F\u00fcr die Reputation des Finanzplatzes Schweiz w\u00e4re es fatal zuzuwarten, bis auch die Schweiz zu diesem Schritt gezwungen wird. Noch hat die Aktionsgruppe gegen Geldw\u00e4scherei (Groupe d'action financi\u00e8re) formell keine entsprechende Empfehlung verabschiedet. Diese ist aber in Diskussion. Auch der Bundesrat hatte betont, dass das GwG dem Wandel der Gefahrenlage laufend angepasst werden m\u00fcsse (Botschaft 07.064, Ziff. 1.2). Er sollte in Bezug auf schwere Fiskaldelikte nicht l\u00e4nger zuwarten, sondern mit der Revision des GwG proaktiv handeln.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Groupe d'action financi\u00e8re (Gafi; Financial Action Task Force, FATF) nimmt zurzeit im Hinblick auf den 4. Zyklus gegenseitiger Evaluationen eine Teilrevision ihrer Standards zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4scherei und Terrorismusfinanzierung vor. Die Qualifizierung der Steuerdelikte als Vortaten zur Geldw\u00e4scherei ist nur eine von vielen Fragen, welche Gegenstand dieser Revision sind. Diese befasst sich mit weiteren wichtigen Themen, unter anderem mit der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen und Trusts, einschliesslich des Zugangs der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu den entsprechenden Informationen, oder mit der Verst\u00e4rkung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Verwaltungs- und Justizbeh\u00f6rden. </p><p>Der Bundesrat nahm zur Kenntnis, dass die Arbeiten zu den Steuerdelikten bereits abgeschlossen sind; ferner, dass die Gafi fest entschlossen ist, diese \"tax crimes\" auf die Liste der Deliktskategorien zu setzen, die im nationalen Recht zwingend als Vortaten zur Geldw\u00e4scherei zu qualifizieren sind; schliesslich, dass in dieser Sache noch kein formeller Entscheid gefallen ist. Effektiv ist vorgesehen, nach dem Prinzip \"nothing is agreed until everything is agreed\" ein Gesamtrevisionspaket, zu dem auch die Steuerdelikte als Vortaten zur Geldw\u00e4scherei geh\u00f6ren werden, zu schn\u00fcren und es dem Beschlussorgan der Gafi (Plenarversammlung) bis Ende 2011 zur Annahme vorzulegen. </p><p>Der Bundesrat ist generell der Auffassung, dass zuerst die Verabschiedung dieses Gesamtpakets abgewartet werden sollte, bevor dem Parlament eine umfassende Vorlage zur \u00c4nderung der Schweizer Geldw\u00e4schereigesetzgebung vorgelegt wird. Da sich die Teilrevision der Gafi nicht auf die Steuerdelikte als Vortaten zur Geldw\u00e4scherei beschr\u00e4nkt, ist tats\u00e4chlich zu erwarten, dass auch in anderen Fragen gesetzliche Anpassungen erforderlich sein werden. Der Bundesrat ruft auch in Erinnerung, dass erst im Februar des vergangenen Jahres die j\u00fcngste \u00c4nderung der schweizerischen Gesetzgebung zur Geldw\u00e4scherei in Kraft getreten ist. </p><p>Was die schweren Steuerdelikte als Vortaten zur Geldw\u00e4scherei betrifft, weist der Bundesrat darauf hin, dass dieser Tatbestand im Bereich der indirekten Steuern im Schweizer Recht bereits besteht (qualifizierter Abgabebetrug). So ist seit dem 1. Februar 2009 Artikel\u00a014 Absatz\u00a04 des Bundesgesetzes \u00fcber das Verwaltungsstrafrecht in Kraft. Diese Bestimmung qualifiziert den bandenm\u00e4ssigen Schmuggel (am Zoll) als Vortat zur Geldw\u00e4scherei. Im Visier hat sie Zollabgaben und Mehrwertsteuer, also indirekte Steuern. Was hingegen die Qualifizierung von Delikten im Bereich der direkten Steuern als Vortaten zur Geldw\u00e4scherei anbelangt, wird der Bundesrat im Rahmen seiner globalen Finanzmarktstrategie verschiedene Optionen pr\u00fcfen. Selbst wenn es im Interesse des Finanzplatzes Schweiz w\u00e4re, schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldw\u00e4scherei zu gegebenem Zeitpunkt ins Schweizer Recht zu \u00fcbernehmen, w\u00e4re eine vorzeitige Einf\u00fchrung jedoch nicht w\u00fcnschenswert, weil dadurch f\u00fcr unseren Finanzplatz Wettbewerbsnachteile entstehen k\u00f6nnten. Nach Ansicht des Bundesrates muss die Einf\u00fchrung solcher Regeln auf anerkannten internationalen Standards beruhen, die f\u00fcr alle Finanzpl\u00e4tze angewendet werden. Deshalb will er den formellen Entscheid des Beschlussorgans der Gafi abwarten, bevor er diese Regeln ins Schweizer Recht \u00fcberf\u00fchrt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540422170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268870400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}