{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103233,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103233,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3233","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Forschung und Entwicklung in der Schweiz st\u00e4rken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Unternehmenssteuerreform III den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz mit folgenden Massnahmen zu st\u00e4rken:</p><p>1. Einf\u00fchrung einer Steuerverg\u00fcnstigung bei der Bundessteuer f\u00fcr diejenigen Unternehmen, die Ausgaben von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Schweiz ausweisen.</p><p>2. Dieser Steuerabzug sollte im Bereich 30 bis 40 Prozent der Gesamtausgaben f\u00fcr Forschung und Entwicklung liegen und m\u00f6glichst einfach ausgestaltet werden.</p><p>3. Qualifizierte Ausgaben sollten folgende Bereiche abdecken: operationelle Forschungs- und Entwicklungst\u00e4tigkeiten, Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie Forschungs- und Entwicklungsausgaben f\u00fcr Entwicklungs- und Registrierungsfortschritte.</p><p>4. Die Steuerverg\u00fcnstigungen sollen auch im Steuerharmonisierungsgesetz ber\u00fccksichtigt werden. </p><p>Die Innovationskraft der schweizerischen Unternehmen scheint im internationalen Vergleich nach wie vor relativ hoch zu sein. Mit der zunehmenden Internationalisierung haben aber auch andere L\u00e4nder diese Innovationskraft entdeckt und m\u00f6chten diese f\u00fcr sich gewinnen. Da die Schweiz auf wenig eigene Ressourcen greifen kann, eine gute Forschungs- und Entwicklungst\u00e4tigkeit eine zentrale Bedeutung f\u00fcr unser Land hat und wir als exportorientiertes Land gelten, muss dieser Bereich dringend gest\u00e4rkt werden. </p><p>Verschiedene L\u00e4nder sind dazu \u00fcbergegangen, einfache und vorteilhafte Bedingungen anzubieten. Zum Beispiel Irland, England, Belgien, Frankreich, aber auch weiter entfernte L\u00e4nder wie China, Singapur, die USA, Kanada und Indien bieten tiefe Einkommenssteuers\u00e4tze, spezielle Steuererm\u00e4ssigungen f\u00fcr qualifizierende Ausgaben, Steuerabz\u00fcge f\u00fcr Lizenzeink\u00fcnfte und Eink\u00fcnfte aus Patenten, einmalige Unterst\u00fctzungsgelder an Forschungs- und Entwicklungsgeb\u00e4ude und -anlagen usw. an und ziehen dadurch erfolgreich Unternehmen mit grossen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen an. </p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Statistik erw\u00e4hnt, dass Schweizer Unternehmen mehr Mittel f\u00fcr Forschungsprojekte im Ausland aufwenden als f\u00fcr Projekte in der Schweiz. Eine Verbuchung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben gem\u00e4ss heutiger schweizerischer Praxis, wie sie die meisten L\u00e4nder anbieten, ist schon lange nicht mehr innovativ. Die direkte Unterst\u00fctzung des Bundes f\u00fcr Forschungsprojekte hat sich ebenfalls als unzureichend erwiesen. Selbst Untersuchungen der OECD haben gezeigt, dass steuerliche Anreize f\u00fcr Unternehmen mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung bewirken als eine direkte F\u00f6rderung von Forschung und Entwicklung.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass Forschung und Entwicklung eine zentrale Bedeutung bei der Steigerung der technologischen Leistungsf\u00e4higkeit eines Landes haben. Der Bund unterst\u00fctzt durch die Kommission f\u00fcr Technologie und Innovation (KTI) Forschungsprojekte zwischen der Wirtschaft und der Wissenschaft aktiv und aktuell in einem Umfang von rund 100 Millionen Franken pro Jahr.</p><p>Laufende Forschungs- und Entwicklungsausgaben k\u00f6nnen in der Schweiz, wie in praktisch allen L\u00e4ndern, vollumf\u00e4nglich als Aufwand verbucht werden und sind somit steuermindernd. Dar\u00fcber hinaus sieht das geltende Recht vor, dass jedes Unternehmen f\u00fcr k\u00fcnftige Forschungs- und Entwicklungsauftr\u00e4ge an Dritte bis zu 10 Prozent des steuerbaren Gewinns, jedoch h\u00f6chstens bis zu 1 Million Franken, eine R\u00fcckstellung bilden kann (Art. 29 Abs. 1 Bst. d und Art. 63 Abs. 1 Bst. d DBG). Die F\u00f6rderung der Forschung und Entwicklung mittels Steuerverg\u00fcnstigungen stellt eine indirekte Subventionierung von Forschungs- und Entwicklungst\u00e4tigkeiten der Unternehmen dar. Soweit die gef\u00f6rderte Forschung und Entwicklung zu einer verwertbaren Innovation f\u00fchrt, erh\u00f6ht sie in erster Linie die Ertragskraft des Unternehmens, das von der F\u00f6rderung profitiert hat. Es werden somit private Gewinne generiert. Steuerverg\u00fcnstigungen zur F\u00f6rderung eines bestimmten Verhaltens haben in der Regel geringe Wirkung und damit einen hohen Mitnahmeeffekt, da Unternehmen ein ureigenes gesch\u00e4ftliches Interesse an Forschung und Entwicklung haben, um daraus Profite erzielen zu k\u00f6nnen. Die F\u00f6rderung der Forschung und Entwicklung mittels Steuerverg\u00fcnstigungen verfolgt zudem eine ausserfiskalische Zielsetzung. Im \u00dcbrigen h\u00e4tte die Umsetzung der Motion eine zus\u00e4tzliche, verp\u00f6nte Verkomplizierung des Steuersystems zur Folge.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden hat sich der Bundesrat bei der n\u00e4chsten Unternehmenssteuerreform (UStR III) f\u00fcr eine andere Vorgehensweise ausgesprochen, um das Wachstum der Volkswirtschaft in der Schweiz zu st\u00e4rken. F\u00fcr den Bundesrat geht es darum, das steuerliche Umfeld allgemein zu verbessern. Gepr\u00fcft werden dabei insbesondere die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei der Konzernfinanzierung, die Ausgestaltung des Beteiligungsabzuges f\u00fcr juristische Personen sowie Anpassungen der kantonalen Steuerstatus im Steuerharmonisierungsgesetz. Der Bundesrat geht als Richtwert f\u00fcr die aus der UStR III resultierenden Mindereinnahmen von einem Betrag von etwa 500 Millionen Franken f\u00fcr den Bund aus. W\u00fcrden zus\u00e4tzlich die von der Motion beantragten Steuerverg\u00fcnstigungen f\u00fcr Forschung und Entwicklung in die UStR III integriert, so w\u00fcrde dieses Kostendach deutlich \u00fcberschritten. Die Annahme der Motion w\u00fcrde eine Neugewichtung der in der UStR III angepeilten Massnahmen erfordern und den vom Bundesrat gesteckten finanziellen Rahmen f\u00fcr die UStR III sprengen.</p><p>Der Bundesrat kann das Anliegen der Motion daher nicht unterst\u00fctzen. Er best\u00e4tigt damit seinen Standpunkt, den er bereits am 18. Februar 2009 bei der Beantwortung der Motion 08.3853 (Einf\u00fchrung von steuerlichen F\u00f6rdermassnahmen zur St\u00e4rkung des Forschungsstandortes Schweiz) eingenommen hat.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1274227200000)\/","SubmittedBy":"Hurter Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1316563200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690557670920)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268956800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Wissenschaft und Forschung"}}