{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103292,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103292,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3292","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung durch die Kantone","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss KVG-Revision muss die neue Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012 schweizweit umgesetzt werden. Der Bundesgesetzgeber hat mit diesem Systemwechsel einen regulierten Wettbewerb angestrebt und will dieses Ziel mit Eckwerten (u. a. DRG, freie Spitalwahl, Gleichbehandlung der Listenspit\u00e4ler usw.) erreichen.</p><p>Um die Wirtschaftlichkeitsvergleiche nach Einf\u00fchrung der DRG und Qualit\u00e4tsvergleiche nach Einf\u00fchrung eines einheitlichen Messsystems zu erm\u00f6glichen, wurde eine dreij\u00e4hrige \u00dcbergangsfrist bis 2015 f\u00fcr die Erstellung der Spitallisten fixiert. Bei den Umsetzungsvorbereitungen in den Kantonen tauchen immer mehr Fragen auf, ob die absehbare Umsetzung bundesrechtskonform erfolgen wird. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:</p><p>1. Spitallisten: Infolge der systembedingten Kostenzuw\u00e4chse zulasten der Kantonsbudgets planen viele Kantone, die Festsetzung der Spitallisten bereits Anfang 2012 vorzunehmen. Naturgem\u00e4ss kann die bundesrechtliche Vorgabe eines Betriebsvergleiches basierend auf DRG und bezogen auf Qualit\u00e4ts- und Wirtschaftlichkeits-Benchmarks damit nicht erf\u00fcllt werden. Es wird bef\u00fcrchtet, dass damit die Ausgestaltung der Listen nicht nach wettbewerblichen bzw. nach Qualit\u00e4tskriterien, sondern nach politischen Gesichtspunkten vorgenommen wird. Erachtet der Bundesrat diese Entwicklung als bedenklich? Falls ja, was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die bundesrechtlichen Vorgaben eingehalten werden?</p><p>2. Ausschreibung Spitallisten: Der Einkauf der Spitalleistungen soll durch klare Definition der Spezifikationen der ben\u00f6tigten Leistungen erfolgen: Ausgehend vom Bedarf sollen priorit\u00e4r Kriterien der Wirtschaftlichkeit und der Qualit\u00e4t zur Anwendung gelangen, sekund\u00e4r Kriterien der Versorgungssicherheit und Zug\u00e4nglichkeit. Die Anbietenden sind in allen Phasen des Vergabeverfahrens gleich zu behandeln, und wettbewerbsverzerrende Faktoren sind m\u00f6glichst zu eliminieren.</p><p>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die absehbaren Umsetzungen dieser Forderung gerecht werden? Wie stellt er sich zur These von Professor Poledna, derzufolge die Spitalleistungen zwingend \u00f6ffentlich auszuschreiben seien? (Die wissenschaftliche Untersuchung Poledna/do Canto kommt zum Schluss, dass dieser Bereich der interkantonalen Vereinbarung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen unterliegt, die zwingend eine Ausschreibung verlangt.)</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Aufgrund der Neuregelung der Spitalfinanzierung m\u00fcssen die Kantone die Spitalplanungen bis Ende 2014 \u00fcberarbeiten und die Spitallisten anpassen. Dabei sind die Kantone verpflichtet, ihre Planungen zu koordinieren. Auch m\u00fcssen sie den vom Bundesrat auf der Grundlage von Qualit\u00e4t und Wirtschaftlichkeit erlassenen einheitlichen Planungskriterien Rechnung tragen. Es trifft zu, dass die im Gesetz geforderten Vorgaben in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t erst abschliessend erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen, wenn die erforderlichen Daten schweizweit auf einer einheitlichen Grundlage vorhanden sind. Daf\u00fcr m\u00fcssen die Angaben zu den Kosten und zur Qualit\u00e4t nach einheitlichen Kriterien erfasst werden. Daten, die diese Anforderungen erf\u00fcllen, werden erst nach der Einf\u00fchrung der leistungsbezogenen Pauschalen fl\u00e4chendeckend vorhanden sein. Die Spitalplanung ist indessen ein kontinuierlicher Prozess, in dem sich die Kantone auf die jeweils verf\u00fcgbaren Grundlagen abst\u00fctzen k\u00f6nnen und m\u00fcssen. Solange zur Erf\u00fcllung des gesetzlichen Auftrags die notwendigen Grundlagen nicht vorliegen, sind die Kantone deshalb gehalten, bei ihrer Spitalplanung die heute auf Bundesebene und in den Kantonen vorhandenen Daten heranzuziehen. Publikationen des Bundesamts f\u00fcr Gesundheit zu den Kennzahlen der Schweizer Spit\u00e4ler sowie zu den Qualit\u00e4tsindikatoren der Schweizer Akutspit\u00e4ler liegen schon seit einiger Zeit vor. Ansatzpunkte f\u00fcr die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ergeben sich zudem aus den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren vom 21. Dezember 2007.</p><p>Bei der \u00dcberarbeitung der Planungen m\u00fcssen die Kantone immer den Willen des Gesetzgebers im Auge behalten. Einerseits sollten f\u00fcr Spit\u00e4ler mit privater und mit \u00f6ffentlicher Tr\u00e4gerschaft die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen anwendbar sein. Andererseits sollte mit der Verbesserung der Transparenz und den vergr\u00f6sserten Auswahlm\u00f6glichkeiten der Versicherten die Grundlage geschaffen werden, dass der Wettbewerb unter den Spit\u00e4lern besser spielen kann. Sollten gewisse Kantone ihre Spitallisten nach politischen Gesichtspunkten erstellen und damit m\u00f6glicherweise den gesetzlichen Vorgaben nicht Beachtung schenken, besteht die M\u00f6glichkeit der Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Dieses entscheidet abschliessend.</p><p>2. Die Spitalplanung im Sinne von Artikel\u00a039 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0d und Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ist Aufgabe der Kantone. Sie haben sich bei der Planung an die in den Artikeln 58a ff. der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.102) genannten Kriterien zu halten. Dazu geh\u00f6ren auch Rahmenbedingungen bez\u00fcglich der Vergabe von Leistungsauftr\u00e4gen. Nach der bisherigen Rechtsprechung zu Planungsbeschwerden bestimmt das KVG aber nicht, nach welchem Verfahren die Spitalplanung eines Kantons zustande kommen muss. Der Prozess der Vergabe der Leistungsauftr\u00e4ge richtet sich somit nach kantonalem Recht. Dementsprechend sind die Kantone weitgehend frei, wie sie die Vergabe von Leistungsauftr\u00e4gen organisieren. In diesem Rahmen ist die - freiwillige - Anwendung eines dem Submissionsverfahren nach Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) analogen Verfahrens m\u00f6glich. Die Frage ist daher auf kantonaler Ebene zu kl\u00e4ren. Die Kantone verf\u00fcgen also \u00fcber einen erheblichen Spielraum bei der Erstellung der Spitalplanung sowie der Auswahl der Spit\u00e4ler. Da die kantonalen Beh\u00f6rden nicht nur den Versorgungsbedarf ihrer Bev\u00f6lkerung am besten kennen, sondern auch die kantonale Versorgungsstruktur, sollen die Kantone weiterhin grunds\u00e4tzlich entscheiden, wie sie die Vergabe von Leistungsauftr\u00e4gen organisieren. Auch in diesem Zusammenhang haben die Kantone die auf Gesetzes- und Verordnungsebene varankerten Grunds\u00e4tze, wonach die Planungen auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t zu erstellen sind, zu beachten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1275609600000)\/","SubmittedBy":"Malama Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276858629117)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543829770)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268956800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}