{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103310,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103310,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3310","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Engere Z\u00fcgel f\u00fcr die Kreditkartenfirmen in der Finanzkrise","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rde ihre Aufsichtspflichten in Zukunft im Bereich der Kreditkarten st\u00e4rker wahrnimmt?</p><p>2. Wie wird er den Gesetzen \u00fcber den Wucher Nachachtung verschaffen, die \u00fcber die \"Mahngeb\u00fchr\", Zahlungsfristen und AGB ausgeh\u00f6hlt werden?</p><p>3. Wie wird der Regulator eingreifen und die Rechte der Kundinnen und Kunden gegen\u00fcber den Kreditkartenfirmen in den AGB durchsetzen?</p>","ReasonText":"<p>Ein wesentlicher Teil des Gesch\u00e4fts der Kreditkartenfirmen dreht sich um versp\u00e4tete Zahlungen ihrer Kundinnen und Kunden. Die Krise setzt den Konsumentinnen und Konsumenten bereits stark zu. Besonders w\u00e4hrend der Krise werden die Kreditkartenfirmen immer weniger kulant und ziehen die Schraube zum Teil mit fragw\u00fcrdigen Mitteln an:</p><p>1. Die AGB werden ge\u00e4ndert und die Zahlungsfristen gek\u00fcrzt: von 30 Tagen auf sofortige F\u00e4lligkeit.</p><p>2. Die Zinsen werden mit 14,9 Prozent unmittelbar unterhalb der Wuchergrenze angesetzt.</p><p>3. Obwohl ein Teil der Rechnung bezahlt wurde, wird die Zinszahlung auf den ganzen Betrag angesetzt. In Z\u00fcrich hat die Staatsanwaltschaft auf eine Anklage verzichtet, obwohl die AGB missbr\u00e4uchlich ge\u00e4ndert wurden.</p><p>4. Die Kulanz bei Fehlbuchungen nimmt ab. Es wird erwartet, dass die Kunden die Rechnung zahlen, obwohl offensichtlich ein Fehler bzw. ein Internetbetrug vorliegt. An ein Flugbillett Shipol-Shangai kann sich der Konsument normalerweise erinnern.</p><p>5. Obwohl die Mahnung einfach in die n\u00e4chste Monatsrechnung integriert wird - weder Porto noch Aufwand f\u00e4llt an, wird eine Mahngeb\u00fchr von zwanzig Franken verlangt. Die Kreditkartenfirma hat \u00fcberhaupt nichts f\u00fcr diese Mahngeb\u00fchr geleistet. De facto ist damit daf\u00fcr die Grenze f\u00fcr Wucherzinsen \u00fcberschritten.</p><p>6. Das Rechnungslayout ist so gestaltet, dass nicht der Totalbetrag der ausstehenden Betr\u00e4ge ins Auge f\u00e4llt, sondern die minimale Teilzahlung.</p><p>7. Die Lekt\u00fcre der AGB zeigt, dass die Rechte immer mehr zugunsten der Kreditkartenfirmen und die Pflichten zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten ver\u00e4ndert werden und damit eine einseitige Marktmacht der Banken und Kreditkartenfirmen entsteht.</p><p>In den USA liegt ein Vorschlag vor, dass Kreditkartenschulden mit einem Loskauf (bailout) reduziert werden sollten. Da sind Massnahmen zum faireren Verhalten der Kreditkartenanbieter das Minimum.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die auf dem Schweizer Markt t\u00e4tigen Anbieter von Kreditkarten unterstehen dem Bankengesetz und damit der Aufsicht der Finma, soweit es sich um bewilligte Banken handelt. Sofern keine Bankenbewilligung vorliegt, ben\u00f6tigen die Anbieter von Kreditkarten eine Bewilligung des Kantons (Art. 39 des Bundesgesetzes vom 23. M\u00e4rz 2001 \u00fcber den Konsumkredit, KKG, SR 221.214.1). Damit eine solche Bewilligung erteilt werden kann, muss der Bewilligungsinhaber einen guten Ruf geniessen und Gew\u00e4hr f\u00fcr eine einwandfreie Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit bieten k\u00f6nnen (Artikel\u00a04 Absatz\u00a01 der Verordnung zum Konsumkreditgesetz, VKKG, SR 221.214.11). Wird systematisch gegen geltende Rechtsnormen verstossen, k\u00f6nnen die zust\u00e4ndigen Bewilligungsbeh\u00f6rden die betreffende Bewilligung entziehen. Nicht m\u00f6glich ist ein Bewilligungsentzug dagegen, solange sich die betreffenden Firmen innerhalb der Schranken des Rechts bewegen. Da gegenw\u00e4rtig keine Hinweise auf systematische Rechtsverletzungen durch die Kreditkartenanbieter bekannt sind, ist nach Ansicht des Bundesrates ein Einschreiten der Aufsichtsbeh\u00f6rden nicht erforderlich.</p><p>2. Der Maximalzinssatz, der im Rahmen eines Konsumkredits verlangt werden darf, betr\u00e4gt zurzeit 15 Prozent (Art. 1 VKKG). Ob dieser Maximalzins auch die Grenze f\u00fcr den h\u00f6chstm\u00f6glichen Verzugszins im Rahmen eines Kreditkartenvertrags darstellt, kann hier offenbleiben. Die Kreditkartenanbieter verlangen nach eigenen Angaben und gem\u00e4ss ihren Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ohnehin nur einen Verzugszins von zwischen 9,9 Prozent und 15 Prozent. Kann festgestellt werden, dass im Einzelfall ein h\u00f6herer Zins als der gesetzlich zul\u00e4ssige in Rechnung gestellt wird, sind die Gerichte bereits nach geltendem Recht in der Lage, gegen missbr\u00e4uchliche F\u00e4lle einzuschreiten. Im \u00dcbrigen ist auf die laufende Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hinzuweisen: Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 2. September 2009 (BBl 2009, 6151) die Einf\u00fchrung einer offenen Inhaltskontrolle von Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie ein Klagerecht des Bundes auch f\u00fcr reine Binnensachverhalte von besonderer Tragweite vorgeschlagen. Damit wird ein Vorgehen gegen Missbr\u00e4uche weiter erleichtert.</p><p>Ein bekanntes Problem besteht im Weiteren darin, dass den Konsumenten bei Kreditkartenvertr\u00e4gen in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ungew\u00f6hnlich kurze Zahlungsfristen (beispielsweise von 15 oder 20 Tagen) zur Bezahlung ihrer Rechnung gew\u00e4hrt werden. Wer seine Rechnungen nur einmal im Monat bezahlt, l\u00e4uft damit Gefahr, in Verzug zu geraten und einen hohen Verzugszins bezahlen zu m\u00fcssen, der gem\u00e4ss den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00fcberdies h\u00e4ufig bereits mit dem Transaktionsdatum, d. h. dem konkreten Gebrauch der Kreditkarte, und nicht erst mit dem Verzugsdatum zu laufen beginnt. Auch wenn solche verk\u00fcrzten Zahlungsfristen f\u00fcr den Kunden unangenehm sein k\u00f6nnen, ist zu bedenken, dass der Kreditkartenanbieter dem Konsumenten w\u00e4hrend dieser Zeit ein zinsloses Darlehen gew\u00e4hrt und er ein berechtigtes Interesse an einer m\u00f6glichst raschen R\u00fcckzahlung des Darlehens hat. Hinzu kommt, dass es f\u00fcr den Konsumenten in aller Regel zumutbar ist, eine offene Rechnung innert zwei Wochen zu bezahlen oder (etwa bei einer Ferienabwesenheit) jedenfalls die notwendigen organisatorischen Vorkehren zu treffen, damit er nicht in Verzug ger\u00e4t.</p><p>3. Der Bundesrat sieht zurzeit keinen zus\u00e4tzlichen Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1274227200000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1276858860600)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531122443)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268956800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}