{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103312,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103312,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3312","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie soll mit Waren aus den israelischen Siedlungen in Pal\u00e4stina umgegangen werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wie die Uno immer wieder daran erinnert und wie der Internationale Gerichtshof in seiner Stellungnahme zur israelischen Sperranlage darauf hingewiesen hat, stellen die israelischen Siedlungen eine Annektierung dar und verstossen gegen internationales Recht.</p><p>Am 25. Februar 2010 hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof ein Urteil (Rechtssache C-386/08) erlassen, das die von der Europ\u00e4ischen Union gew\u00e4hrten Zollpr\u00e4ferenzen f\u00fcr Waren aus den israelischen Siedlungen in Pal\u00e4stina verbietet.</p><p>Aus den Verhandlungen im Nationalrat im Jahr 2006 \u00fcber die parlamentarische Initiative 04.466, die ein Einfuhrverbot von Waren aus den Siedlungen verlangte, ging hervor, dass in die Schweiz importierte Waren aus den von Israel besetzten Gebieten nicht von Zollpr\u00e4ferenzen profitieren. Allerdings erschien die Ursprungserkl\u00e4rung zur genauen Herkunftsdifferenzierung dieser Waren ungen\u00fcgend. Das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) hat in dieser Sache nach einer Optimierung gesucht.</p><p>Anl\u00e4sslich seines Besuchs vom 24. Februar 2010 in Br\u00fcssel hat der pal\u00e4stinensische Pr\u00e4sident Mahmoud Abbas die internationale Gemeinschaft aufgefordert, Waren aus den israelischen Siedlungen zu boykottieren. </p><p>Angesichts dieser Tatsachen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann er garantieren, dass keine Waren aus den israelischen Siedlungen in der Schweiz von Zollpr\u00e4ferenzen profitieren? Sind vor Ort Inspektionen durchgef\u00fchrt worden?</p><p>2. Kann er best\u00e4tigen, dass die Schweiz die Forderung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-386/08 erf\u00fcllt?</p><p>3. Ist ein Boykott von Waren aus den israelischen Siedlungen aus juristischer Sicht mit internationalem Recht vereinbar? Falls ja, warum kommt der Bundesrat der Forderung der pal\u00e4stinensischen Beh\u00f6rden nicht nach?</p><p>4. Welche Massnahmen sind vorgesehen, damit die Schweiz ihre Verantwortung, zu der der Internationale Gerichtshof mahnt, wahrnimmt, nach der jeder Staat sein M\u00f6glichstes tun soll, damit die anderen Staaten die internationalen Menschenrechte einhalten?</p><p>5. Entgegen der internationalen Gepflogenheit anerkennt Israel das Freihandelsabkommen Efta-PLO aus dem Jahr 1999 nicht (ebenso wenig das Freihandelsabkommen EU-PLO aus dem Jahr 1997). Welche Massnahmen oder Druckmittel wird der Bundesrat anwenden, um Israel dazu zu bringen, das Abkommen anzuerkennen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Wie in der Antwort des Bundesrates vom 17. Februar 2010 auf die Interpellation 09.4216, \"Israel, Siedlungen und Sodaclub\", unter Punkt 1 bereits erl\u00e4utert, werden die im Rahmen der Abkommen mit Israel vorgesehenen Zollpr\u00e4ferenzen nur bei Vorliegen eines g\u00fcltigen Pr\u00e4ferenznachweises gew\u00e4hrt. Die Pr\u00e4ferenznachweise aus Israel m\u00fcssen aufgrund der zwischen den Efta-Staaten und Israel abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung vom 15. Juni 2005 zus\u00e4tzlich mit einer Ortsangabe versehen sein. Diese erlaubt es den Zollstellen, die Pr\u00e4ferenzveranlagung zu verweigern, falls die Ortsangabe einen Ursprung im besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet nachweist. </p><p>Die Abkommen (wie die meisten Freihandelsabkommen) und die Verwaltungsvereinbarung mit Israel sehen zwar ein Amtshilfeverfahren zur \u00dcberpr\u00fcfung von Ursprungsnachweisen, aber keine Inspektionen vor Ort durch schweizerische Beh\u00f6rden vor. F\u00fcr solche Inspektionen besteht demnach keine Rechtsgrundlage.</p><p>2. Der am 25. Februar 2010 vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof in der Rechtssache C-386/08 ergangene und in der Interpellation erw\u00e4hnte Entscheid ist f\u00fcr die Schweiz rechtlich nicht bindend, weil er sich auf ein Abkommen zwischen Israel und der Europ\u00e4ischen Union bezieht. Gem\u00e4ss obengenannter Verwaltungsvereinbarung vertritt die Schweiz jedoch eine \u00e4hnliche Position wie der Europ\u00e4ische Gerichtshof, n\u00e4mlich dass die Abkommen Efta-Israel und Schweiz-Israel beziehungsweise die Abkommen Efta-PLO und Schweiz-PLO im Auftrag der pal\u00e4stinensischen Beh\u00f6rde je einen eigenen territorialen Geltungsbereich abdecken, was zur Folge hat, dass Waren mit Ursprung im besetzten pal\u00e4stinensischen Gebiet nicht unter den territorialen Geltungsbereich der Abkommen mit Israel fallen, sowie Waren, die in Israel innerhalb der international anerkannten Grenzen produziert worden sind, nicht unter die mit der PLO geschlossenen Abkommen fallen. Ausserdem stellen zwar die Beh\u00f6rden des exportierenden Staates den Ursprungsnachweis f\u00fcr die Waren aus, und sie sind es auch, die gegebenenfalls eine \u00dcberpr\u00fcfung einleiten, doch wenn diese Beh\u00f6rden ihre Pflicht verletzen, wie es der Europ\u00e4ische Gerichtshof in der Rechtssache C-386/08 feststellte, dann kann eine unzureichende oder unrichtige Behauptung der exportierenden Beh\u00f6rden f\u00fcr die Zollbeh\u00f6rden des importierenden Staates (im vorliegenden Fall Deutschland) nicht bindend sein. Ebenso w\u00fcrde aufgrund der Abkommen Efta-Israel und Schweiz-Israel die Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung die geforderten Zollpr\u00e4ferenzen ablehnen, wenn Zweifel bez\u00fcglich der Richtigkeit der Informationen best\u00fcnden, die in einem Ursprungsnachweis enthalten sind, der von Israel f\u00fcr in die Schweiz importierte Produkte ausgestellt wurde. Die betreffenden Waren w\u00fcrden zu einem gegen\u00fcber Drittstaaten angewandten Zollansatz veranlagt. Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass dieser Entscheid des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs genau der einschl\u00e4gigen Praxis der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung entspricht.</p><p>3. Die Praxis der Schweiz besteht darin, internationale Sanktionen umzusetzen, die von multilateralen Organisationen oder Gremien wie der Uno, OSZE oder der EU verh\u00e4ngt werden. Das ist im Wesentlichen auch, was das Schweizer Recht (Embargogesetz; SR 946.231) vorsieht. Im vorliegenden Fall sind jedoch keine solchen internationalen Sanktionen gegen\u00fcber Israel in Kraft.</p><p>4. Die Schweiz als Vertragsstaat der Genfer Abkommen ist nicht nur verpflichtet, das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht in ihrer eigenen Rechtsordnung einzuhalten, sondern auch unter allen Umst\u00e4nden f\u00fcr seine Einhaltung zu sorgen (Art. 1, der den vier Genfer Abkommen und dem Zusatzprotokoll I gemeinsam ist). Die Schweiz tut dies mit aller Entschlossenheit nicht nur im Nahen Osten, sondern \u00fcberall auf der Welt. Sie setzt die verschiedenen, ihr daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehenden Instrumente ein, um allen Konfliktparteien immer wieder die Wichtigkeit der Einhaltung des V\u00f6lkerrechts in Erinnerung zu rufen und Rechtsverletzungen zu verurteilen. Erw\u00e4hnenswert sind diesbez\u00fcglich die bilateralen Massnahmen, die \u00f6ffentlichen Deklarationen, die Interventionen in den multilateralen Gremien und die Unterst\u00fctzung der Resolutionen der Vereinten Nationen.</p><p>5. Die Tatsache, dass die israelischen Beh\u00f6rden das Interimsabkommen Efta-PLO von 1999 beziehungsweise dasjenige zwischen der EU und der PLO von 1997 nicht anerkennen, hat konkret zur Folge, dass kaum garantiert werden kann, dass die in diesen Abkommen verankerte Vorzugsbehandlung im Handel zwischen den Efta-Staaten und der EU auf der einen und den pal\u00e4stinensischen Gebieten auf der anderen Seite tats\u00e4chlich zur Anwendung kommt. Um Abhilfe zu schaffen, bringen die Schweizer Beh\u00f6rden diese Problematik im Rahmen ihrer Kontakte mit den israelischen Beh\u00f6rden weiterhin zur Sprache, sei es auf bilateraler Ebene oder insbesondere anl\u00e4sslich der Sitzungen des Gemischten Ausschusses Efta-Israel. Gleichzeitig unterst\u00fctzt die Schweiz die Anstrengungen der Europ\u00e4ischen Union, eine L\u00f6sung f\u00fcr das Problem zu finden, indem das pan-euromediterrane System der Ursprungskumulierung auf Israel und die pal\u00e4stinensischen Gebiete ausgedehnt wird, um den Handel zwischen beiden Gebieten zu f\u00f6rdern und zu erleichtern. Obschon die Schweiz das einzige Land ist, das diese Frage an den derzeit laufenden Beratungen des OECD-Rats \u00fcber den Beitritt Israels zu dieser Organisation zur Sprache bringt, ist der Bundesrat zudem der Auffassung, dass weiterhin deutlich gemacht werden muss, dass er die Umsetzung der Interimsvereinbarung, welche die Schweiz im Rahmen der Efta mit den Pal\u00e4stinensischen Beh\u00f6rden (PLO) abgeschlossen hat, als sehr wichtig erachtet.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1690490669523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268956800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft"}}