{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103313,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103313,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3313","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gelten Kostentransparenz und Kosteneffizienz auch f\u00fcr die Protonentherapie am Paul-Scherrer-Institut?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das HSM-Beschlussorgan der in Artikel\u00a058b, insbesondere Absatz\u00a04, KVV vom Bundesrat verlangten Transparenz bez\u00fcglich der Beurteilungs- und Auswahlkriterien gr\u00f6sstm\u00f6gliche Beachtung schenken sollte?</p><p>2. Ist es richtig, dass das Paul-Scherrer-Institut (PSI) als neu auftretender medizinischer Leistungserbringer  verpflichtet ist, die in Artikel\u00a022a KVG verlangten Angaben zu T\u00e4tigkeit, Anzahl und Struktur der Besch\u00e4ftigten und der Ausbildungspl\u00e4tze sowie der Patientinnen und Patienten sowie \u00fcber Art, Umfang und Kosten der erbrachten Leistungen auszuweisen? Und das zus\u00e4tzlich zur Verpflichtung, Aufwand, Ertrag und finanzielles Betriebsergebnis (nach Vollkosten-Rechnung) und medizinische Qualit\u00e4tsindikatoren bekanntzugeben?</p><p>3. Es gibt Grund zur Annahme, dass die Protonentherapieanlage und die damit verbundenen hohen Betriebskosten inklusive Unterhalt weiterhin durch Forschungs- und Bundesgelder quersubventioniert werden. Ist der Bundesrat bzw. das PSI in der Lage, Aufwand, Ertrag sowie das finanzielle Betriebsergebnis der Protonentherapie am PSI (mit Vollkosten-Rechnung) offenzulegen?</p><p>4. Inwiefern wurden die hohen Bundesinvestitionen von \u00fcber 37 Millionen Franken f\u00fcr Gantry 1, Gantry 2/Medizinpavillon usw. am PSI bisher bei der Ermittlung der Kosten der Protonentherapie und der Festsetzung der Tarife zuhanden der Krankenversicherer mitber\u00fccksichtigt?</p><p>5. Welche - erh\u00f6hten - Anforderungen sind in diesem Kontext an das HSM-Beschlussorgan bez\u00fcglich des umfassenden Vergleichs der Angebote zwecks Erf\u00fcllung des Gebots der Gleichbehandlung zu stellen (vgl. Art. 4 Abs. 4 IVHSM sowie Ziff. 4.2.2, Leitfaden zum Verfahren der Umsetzung der IVHSM)?</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 der Interkantonalen Vereinbarung \u00fcber die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist zur Gewinnung von Synergien darauf zu achten, dass \"die hochspezialisierten Leistungen auf wenige universit\u00e4re oder multidisziplin\u00e4re Zentren konzentriert werden\".</p><p>Das Universit\u00e4tsspital Insel Bern plant auf dem Areal des Inselspitals ein Protonentherapiezentrum in Form eines Partnerschaftsmodells mit anderen Universit\u00e4tsspit\u00e4lern als Bestandteil des multidisziplin\u00e4ren, onkologischen Behandlungskonzepts.</p><p>Entgegen der IVHSM und insbesondere auch deren Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 erhebt das Paul-Scherrer-Institut (PSI) in Villigen AG als Forschungsinstitut der ETH den Anspruch, \u00fcber ein Bundesgesetz zum einzigen Schweizerischen Protonentherapiezentrum bestimmt zu werden (09.501 pa.\u00a0iv. Humbel Ruth. Ein schweizerisches Protonentherapiezentrum am PSI).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Protonentherapie kann als hochspezialisierte Leistung im Sinne von Artikel\u00a039 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) bezeichnet werden, die von den Kantonen gemeinsam zu planen ist. Die mit dem Vollzug der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) betrauten Organe haben denn auch beschlossen, die Protonentherapie in ihre Analyse einzubeziehen. Im Interesse einer bedarfsgerechten, qualitativ hochstehenden und wirtschaftlich erbrachten medizinischen Versorgung wurde das HSM-Fachorgan beauftragt, in diesen Leistungsbereichen Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die verst\u00e4rkte Koordination und gegebenenfalls Konzentration zu erarbeiten. Darauf abgest\u00fctzt wird das HSM-Beschlussorgan die Planungs- und Zuteilungsentscheide treffen und die mit der Erbringung der definierten Leistungen beauftragten Zentren festlegen. </p><p>Artikel\u00a058b Absatz\u00a04 der Verordnung \u00fcber die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) ist dabei sowohl f\u00fcr das HSM-Beschlussorgan als auch f\u00fcr die Kantone anwendbar. Weil die Protonentherapie \u00fcberwiegend ambulant erbracht wird, werden die Entscheide der HSM-Organe die Gestaltung der Spitallisten und nur in zweiter Linie die Leistungserbringung im ambulanten Bereich beeinflussen.</p><p>2. Die Protonentherapie ist im Anhang 1 zur Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) mit Ausnahme von intraokul\u00e4ren Melanomen als \"in Evaluation bis 31. Dezember 2010\" aufgef\u00fchrt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird sie, nach Kostengutsprache des Versicherers von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) f\u00fcr Tumore im Bereich des Sch\u00e4dels, Tumore des Hirns und der Hirnh\u00e4ute und Tumore ausserhalb des Sch\u00e4dels (Wirbels\u00e4ule, K\u00f6rperstamm und Extremit\u00e4ten) sowie f\u00fcr Tumore bei Kindern und Jugendlichen verg\u00fctet, wenn sie im Paul-Scherrer-Institut (PSI) durchgef\u00fchrt wird. Das PSI ist, wie erw\u00e4hnt, vornehmlich im ambulanten Bereich t\u00e4tig, und entsprechend sind die Planungsbestimmungen des KVG nicht anwendbar. Das PSI ist denn auch auf keiner kantonalen Spitalliste als Leistungserbringer aufgef\u00fchrt. Allerdings sind auch ambulante Leistungserbringer verpflichtet, den Bundesbeh\u00f6rden die in Artikel\u00a022a KVG festgehaltenen Daten bekanntzugeben. Sollte der in der Begr\u00fcndung erw\u00e4hnten parlamentarischen Initiative 09.501 Folge gegeben werden, wird der Bundesrat zur Frage Stellung nehmen, ob das PSI \u00fcber ein Bundesgesetz zum einzigen Schweizer Protonentherapiezentrum bestimmt werden soll. Seitens des PSI gibt es keine entsprechenden Bestrebungen.</p><p>3. Die Protonentherapie am PSI steht weltweit an der Spitze der technologischen Entwicklung und nutzt langj\u00e4hrig erarbeitete Kenntnisse und technologische Infrastrukturen, die urspr\u00fcnglich f\u00fcr die physikalische Grundlagenforschung entwickelt worden sind. Die Investitionen in die Protonentherapie des PSI wurden f\u00fcr die Forschung und Weiterentwicklung der Protonentherapietechnik get\u00e4tigt. Derzeit werden umfangreiche Forschungsarbeiten durchgef\u00fchrt, um die am PSI entwickelte hochpr\u00e4zise Bestrahlungstechnik in Zukunft auch weiteren Tumorindikationen zug\u00e4nglich zu machen. </p><p>Zwischen dem PSI und dem Schweizerischen Verband f\u00fcr Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherung (SVK) besteht ein Tarifvertrag, der einen gesamtschweizerisch einheitlichen Tarif mit Fallpauschalen f\u00fcr die Protonentherapie beinhaltet. Die H\u00f6he der Fallpauschalen ist von zwei Faktoren abh\u00e4ngig, von der Indikation sowie von der Strahlendosis. Der vom Bundesrat genehmigte Tarifvertrag gilt seit 1. Januar 2002. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner damaligen Pr\u00fcfung des Tarifvertrages festgestellt, dass bei der Ermittlung der Fallpauschalen auf die Personal- und die Materialkosten abgestellt wurde, wobei der Hauptkostenanteil der Fallpauschalen durch die Personalkosten (rund 94 Prozent) determiniert war. Die Investitionskosten f\u00fcr die Strahlenquelle flossen explizit nicht in die Tarifberechnung ein, weder f\u00fcr die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits bestehende noch die damals geplante neue Anlage, da sie f\u00fcr die Forschung und Weiterentwicklung gebaut wurde. Weil die Behandlung prinzipiell ambulant erfolgt, sind auch keine Kosten f\u00fcr den Aufenthalt im Tarif ber\u00fccksichtigt. Der Tarif in der Schweiz ist heute vergleichbar mit in Betrieb stehenden ausl\u00e4ndischen (europ\u00e4ischen) Zentren, die eine analoge Therapie anbieten.</p><p>Seit 2007 wird die Protonentherapieanlage mit einem neuartigen Kompaktbeschleuniger ganzj\u00e4hrig betrieben, und es k\u00f6nnen deutlich mehr Patienten behandelt werden. Damit verbundene Optimierungen der Behandlungsabl\u00e4ufe haben zu einer Kostensenkung von etwa 15 Prozent  gef\u00fchrt. Anderseits werden die Betriebskosten des neuen Beschleunigers den Behandlungskosten anteilm\u00e4ssig angerechnet, was diese wieder um ca. 15 Prozent verteuert. Deshalb bleiben die Kosten f\u00fcr eine volle Tumorbestrahlung mit Protonen unver\u00e4ndert. Sie betragen f\u00fcr tiefliegende Tumore je nach Indikationsgruppe zwischen etwa 25 000 und 30 000 Franken und decken die Behandlungskosten der Patienten auf Vollkostenbasis vollst\u00e4ndig ab. Es findet keine Quersubventionierung der Behandlungen aus Forschungsgeldern statt, und umgekehrt werden die Patienten auch nicht mit Kosten der Forschungsprojekte belastet.</p><p>4. Wie oben erw\u00e4hnt wurde, erfolgte die Festsetzung der Fallpauschalen unter strikter Trennung zwischen Kosten f\u00fcr die Forschung und f\u00fcr die Behandlung, sodass nicht von einer Quersubventionierung gesprochen werden kann.</p><p>5. Die HSM-Organe erf\u00fcllen ihre Aufgaben gem\u00e4ss den Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1275609600000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109352103)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268956800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}