{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103317,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103317,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3317","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Fernsehkanal zur St\u00e4rkung des nationalen Zusammenhaltes und der gegenseitigen Verst\u00e4ndigung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, gest\u00fctzt auf die Artikel\u00a069, 70 und 93 der Bundesverfassung und auf die Artikel\u00a024 und 25 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG), die SRG SSR anzuhalten, einen nationalen Fernsehkanal zur St\u00e4rkung des Austausches und der Verst\u00e4ndigung zwischen den Sprachregionen zu realisieren.</p>","ReasonText":"<p>Die zentrifugalen Kr\u00e4fte in der Schweiz werden immer st\u00e4rker, und die Menschen wissen immer weniger, was auf der anderen Seite der Sprachgrenze geschieht. Wie Studien nachweisen, nimmt das Fernsehen seine Integrationsfunktion nur unzureichend wahr. Das kann bis zur Bedrohung der Existenz unserer Willensnation f\u00fchren und erschwert unweigerlich das Zusammenleben in zweisprachigen Landesteilen wie z. B. im Wallis, in Freiburg, in Biel und im B\u00fcndnerland.</p><p>Trotz gesetzlichem Auftrag, \"das Verst\u00e4ndnis, den Zusammenhalt und den Austausch unter den Landesteilen, Sprachgemeinschaften, Kulturen\" zu f\u00f6rdern (Art. 24 Abs. 1b RTVG), sind die Medienangebote der SRG SSR auf die Sprachregionen fokussiert, auch wenn diverse Programme in der ganzen Schweiz ausgestrahlt werden. Denn diese richten sich nicht an das Publikum der anderen Sprachregionen, sondern an die Angeh\u00f6rigen der eigenen Sprachgruppe im anderen Landesteil. Ein sprachlich und thematisch konzipierter, zielpublikumorientierter nationaler TV-Kanal fehlt.</p><p>In den SRG-Programmen aller Sprachregionen finden sich aber zahlreiche Inhalte und attraktive TV-Angebote, die auch von Interesse f\u00fcr die anderen Landesteile w\u00e4ren. Es sind Beitr\u00e4ge zur Kultur der Schweiz.</p><p>Sie m\u00fcssten nicht neu geschaffen, sondern k\u00f6nnten von den vier SRG-TV-Stationen \u00fcbernommen, untertitelt oder synchronisiert auf einem daf\u00fcr vorgesehenen Kanal national verbreitet werden. Mit relativ bescheidenem Aufwand und niedrigen Kosten k\u00f6nnte mit einer solchen Weiterverwendung von teuer hergestellten und qualitativ wertvollen Inhalten Wesentliches zu einer besseren gegenseitigen Kenntnisnahme in diesem Land beigetragen und somit der interkulturelle Austausch gef\u00f6rdert werden.</p><p>Es liegt im Interesse unserer mehrsprachigen Schweiz, vorhandene Verst\u00e4ndigungspotenziale optimal zu nutzen und die Leistungen der SRG SSR als geb\u00fchrenfinanzierte Institution in den staatspolitischen Auftrag der nationalen Koh\u00e4sion einzubinden. Der bevorstehende Entscheid zum \"Finanzbedarf der SRG f\u00fcr die Jahre 2011-2014\" sollte genutzt werden, um dieses Anliegen zu verwirklichen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Motion wird eine zunehmende Distanz zwischen den verschiedenen Sprachregionen festgestellt und vorgeschlagen, diese \u00fcber einen neuen Fernsehkanal zu verringern. In eine \u00e4hnliche Richtung zielte die Interpellation Widmer 09.3416 vom 30. April 2009, mit welcher die Schaffung eines mehrsprachigen TV-Kulturkanals angeregt wurde.</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die genannte Interpellation 09.3416 ausgef\u00fchrt hat, begr\u00fcsst er grunds\u00e4tzlich Massnahmen, welche geeignet sind, zum Austausch zwischen den verschiedenen schweizerischen Kulturen und zum gegenseitigen Verst\u00e4ndnis beizutragen. Die SRG hat hier eine besondere Funktion und muss aufgrund des Bundesgesetzes vom 24. M\u00e4rz 2006 \u00fcber Radio und Fernsehen (SR 784.40) sowie aufgrund ihrer Konzession vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) u. a. einen Beitrag zum Zusammenhalt zwischen den Sprachr\u00e4umen leisten.</p><p>Dieser Auftrag zur Integration und zur Schaffung von Identit\u00e4t der SRG ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen. So ist er durch die Gesamtheit der Programme zu erf\u00fcllen und muss insbesondere in jenen Angeboten umgesetzt werden, welche eine hohe Akzeptanz und damit auch die notwendige Breitenwirkung zu entfalten verm\u00f6gen. Das sind beim Fernsehen die Hauptprogramme SF 1 und 2, TSR 1 und 2 sowie RSI LA 1 und LA 2.</p><p>Der Motion\u00e4r kritisiert nun allerdings, dass die SRG diesem Auftrag in den erw\u00e4hnten und bestehenden Programmen nur ungen\u00fcgend nachkomme. Tats\u00e4chlich wurde im Rahmen der kontinuierlichen Programmbeobachtung in der Schweiz festgestellt, dass in den Fernsehprogrammen der SRG die jeweiligen anderen Sprachregionen im Vergleich zur eigenen Region deutlich weniger thematisiert wurden. Hier besteht seitens der SRG Handlungsbedarf im Hinblick auf eine bessere Erf\u00fcllung des Leistungsauftrages. Die SRG wird dem UVEK in diesem Punkt Rechenschaft ablegen und in einem Bericht darlegen m\u00fcssen, wie und mit welchen Mitteln sie diesbez\u00fcglich eine bessere Erf\u00fcllung der konzessionsrechtlichen Pflichten gew\u00e4hrleisten kann. Das Bakom als Aufsichtsbeh\u00f6rde wird die Entwicklung aktiv begleiten und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten.</p><p>Der Optimierungsbedarf bei den bestehenden Programmen darf jedoch nicht zur Annahme verleiten, dass mit einem weiteren Programm der Auftrag zur Integration und zur Schaffung von Identit\u00e4t besser erf\u00fcllt werden k\u00f6nnte. Vielmehr haben fr\u00fchere Erfahrungen mit dem dreisprachigen Programm Schweiz 4 gezeigt, dass Kan\u00e4le mit mehrsprachigen kulturellen Angeboten eine hohe H\u00fcrde f\u00fcr die Akzeptanz des Publikums darstellen und die gew\u00fcnschte Breitenwirkung im Sinne des Service public nicht zu erzielen verm\u00f6gen. Sie laufen stattdessen Gefahr, eine \"Ghettoisierung\" wertvoller integrativer Beitr\u00e4ge zu f\u00f6rdern.</p><p>Abgesehen davon liesse sich ein solcher Kanal mit den bestehenden Mitteln der SRG nicht finanzieren; er k\u00f6nnte nur \u00fcber eine Erh\u00f6hung der Empfangsgeb\u00fchren bzw. \u00fcber eine zus\u00e4tzliche Belastung der Geb\u00fchrenzahler realisiert werden.</p><p>Die absehbaren hohen Kosten stehen in keinem Verh\u00e4ltnis zu dem voraussichtlich geringen Nutzen bzw. zu der voraussichtlich geringen Akzeptanz eines dreisprachigen Fernsehprogramms. Dementsprechend h\u00e4lt es der Bundesrat nicht f\u00fcr angebracht, die SRG zu einem zus\u00e4tzlichen Angebot zu verpflichten und dieses \u00fcber eine Geb\u00fchrenerh\u00f6hung zu finanzieren.</p><p>10</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1274227200000)\/","SubmittedBy":"St\u00f6ckli Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1292426638777)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690534181090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268956800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation"}}