{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103324,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103324,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3324","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Transport von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern auf alpenquerenden Nationalstrassen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit dem Transport gef\u00e4hrlicher G\u00fcter \u00fcber alpenquerende Nationalstrassen beauftragt, insbesondere folgende Massnahmen zu ergreifen: </p><p>a. Risikoermittlung bez\u00fcglich neuralgischer Punkte (Tunnels, Kurven usw.) mit dem Ziel, Gefahrenguttransporte auf nichtgeeigneten Strecken zu verbieten, mit Ausnahme der f\u00fcr die direkte Versorgung der Region zwingend notwendigen Transporte; </p><p>b. Vermehrte Information der Lastwagenchauffeure \u00fcber das richtige Fahr- und Bremsverhalten;</p><p>c. Pr\u00fcfung, ob zus\u00e4tzliche Verkehrsanordnungen (z. B. Teilfahrverbote) notwendig sind; </p><p>d. Pr\u00fcfung, ob das Schweizer Recht und internationale \u00dcbereinkommen mit zus\u00e4tzlichen technischen Vorschriften f\u00fcr die Lastwagen erg\u00e4nzt werden m\u00fcssen.</p>","ReasonText":"<p>Der Transport von gef\u00e4hrlichen G\u00fctern auf alpenquerenden Nationalstrassen stellt ein grosses Risiko dar. Unf\u00e4lle sind meistens auf ein falsches Fahr- und Bremsverhalten von (vorab ausl\u00e4ndischen) Chauffeuren, manchmal auch auf schlecht ausger\u00fcstete Fahrzeuge zur\u00fcckzuf\u00fchren. </p><p>Darum braucht es eine vermehrte Information der unerfahrenen Chauffeure \u00fcber das richtige Bremsverhalten mit Hinweistafeln, Lichtsignalen usw.</p><p>Der Bundesrat erkl\u00e4rte bei der Beratung der Motion Amherd 08.3008 im Nationalrat: \"Wo es aus Sicherheitsgr\u00fcnden sinnvoll erscheint, k\u00f6nnen Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Gefahrenguttransporte verf\u00fcgt werden, aber die unterschiedliche Ausgestaltung der Bergstrecken bedingt eine konkrete Beurteilung jedes einzelnen Falls.\" </p><p>Darum bedarf es einer Risikobeurteilung der alpenquerenden Nationalstrassen, vorab der neuralgischen Punkte wie Tunnels und Kurven. Danach k\u00f6nnen die n\u00f6tigen Sicherheitsmassnahmen getroffen und allenfalls Transporte auf nichtgeeigneten Strecken beschr\u00e4nkt oder ganz verboten werden. </p><p>Allenfalls k\u00f6nnten auch zus\u00e4tzliche Verkehrsanordnungen (z. B. Teilfahrverbote, Ausr\u00fcstungsvorschriften, Ausschluss gewisser Fahrzeuge) zweckm\u00e4ssig sein. </p><p>Schliesslich ist es im Zusammenhang mit den Unf\u00e4llen auf Alpenp\u00e4ssen sinnvoll, zu pr\u00fcfen, ob zus\u00e4tzliche technische Vorschriften f\u00fcr die Lastwagen notwendig sind. Dies wurde bereits im Postulat Schmidt Roberto 08.3007 thematisiert, welches \u00fcberwiesen wurde. Allenfalls m\u00fcssten internationale \u00dcbereinkommen in Absprache mit den anderen L\u00e4ndern angepasst und erg\u00e4nzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach und eingehend mit Vorst\u00f6ssen zur Verkehrssicherheit auf alpenquerenden Nationalstrassen, namentlich auch am Simplon, befasst (vgl. u. a. Motion Amherd 08.3008, Verbot gef\u00e4hrlicher Lastwagen auf Bergstrecken; Motion Amherd 08.3009, Bau von Notbremsstrecken; Motion Imoberdorf 08.3061, H\u00f6here Verkehrssicherheit des alpenquerenden Schwerverkehrs \u00fcber die Alpenp\u00e4sse). Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang stets betont, dass die Gefahr weder von einer mangelhaften Strasseninfrastruktur noch von ungen\u00fcgend ausger\u00fcsteten Fahrzeugen ausgeht, sondern von einem Fehlverhalten einiger weniger Chauffeure.</p><p>Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Ausf\u00fchrungen in den erw\u00e4hnten Vorst\u00f6ssen verwiesen. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Anliegen wie folgt beantworten:</p><p>a./ c. Der Bund hat auf nahezu allen Abschnitten des Nationalstrassennetzes Risikountersuchungen durchgef\u00fchrt. Diese Untersuchungen haben zum Ziel, Schwachstellen aufzuzeigen und diese mit Sicherheitsmassnahmen auf ein tragbares Mass zu reduzieren. Sicherheitsmassnahmen k\u00f6nnen baulicher, technischer oder organisatorischer Art sein. Gen\u00fcgen diese Massnahmen nicht, sind Verkehrsbeschr\u00e4nkungen zu pr\u00fcfen.</p><p>Die Risikountersuchungen f\u00fcr die alpenquerenden Nationalstrassen haben gezeigt, dass grunds\u00e4tzlich keine nichttragbaren Risiken bestehen, welche dem Transport gef\u00e4hrlicher G\u00fcter zuzuordnen sind. Auf den Strecken \u00fcber den Gotthard, San Bernardino und Simplon besteht ein hinreichender Sicherheitsstandard.</p><p>Zur Steigerung der allgemeinen Verkehrssicherheit auf der Simplonstrecke wurden dennoch zus\u00e4tzliche Massnahmen ergriffen. So wurde auf der S\u00fcdseite bereits eine Notbremsstrecke erstellt. Die Notbremsstrecke auf der Nordseite befindet sich in Planung.</p><p>b. Lastwagenf\u00fchrer werden im Verlaufe ihrer Ausbildung umfassend \u00fcber das richtige Fahr- und Bremsverhalten informiert. Mit der Chauffeurzulassungsverordnung vom 15. Juni 2007 (CZV; SR 741.521) hat der Bundesrat die Anforderungen an die F\u00fchrerpr\u00fcfung erheblich angehoben. Chauffeure m\u00fcssen zudem alle f\u00fcnf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Im Rahmen der Pr\u00fcfung und der Weiterbildung werden auch Themen behandelt, die zu einer sicheren \u00dcberquerung der Alpen beitragen. Dazu geh\u00f6rt speziell der richtige Einsatz der verschiedenen Bremsen, insbesondere auch im Gef\u00e4lle.</p><p>Die CZV entspricht im \u00dcbrigen den in der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften. Sie \u00fcbernimmt die Inhalte der Richtlinie 2003/59/EG des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 \u00fcber die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge f\u00fcr den G\u00fcter- oder Personenkraftverkehr. Sowohl in der Schweiz als auch in den L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union wurden somit die Voraussetzungen geschaffen, damit die Chauffeure gut ausgebildet, laufend weitergebildet und informiert werden m\u00fcssen.</p><p>Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr Chauffeure von Gefahrguttransporten, zumal diese in Anbetracht des erh\u00f6hten Gefahrenpotenzials der Ladung speziell gut geschult werden.</p><p>Der Bund wird aber pr\u00fcfen, ob die bestehenden Hinweistafeln am Simplon angepasst oder erweitert werden sollen.</p><p>d. Wie in diesem Zusammenhang bereits erw\u00e4hnt, sind die wenigsten Unf\u00e4lle auf Fahrzeugm\u00e4ngel, insbesondere auf mangelhafte Bremssysteme, zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die heute geltenden Anforderungen an die Bremsen der Lastwagen tragen dem Befahren l\u00e4ngerer Gef\u00e4llstrecken gen\u00fcgend Rechnung, sodass sich keine Versch\u00e4rfung dieser international g\u00fcltigen Normen begr\u00fcnden l\u00e4sst.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1273622400000)\/","SubmittedBy":"Schmidt Roberto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1331856000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547941830)\/","SubmissionDate":"\/Date(1268956800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4813,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}