{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103439,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103439,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3439","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verschuldung der Schweizer Landwirtschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Falls die Schweiz Agrarfreihandelsabkommen abschliesst, w\u00fcrde dies unbestrittenermassen zu Einkommenseinbussen bei den landwirtschaftlichen Betrieben f\u00fchren. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie hoch ist die gesamte Verschuldung der schweizerischen Landwirtschaft? </p><p>2. Wie hoch ist die Verschuldung pro Hektare Landwirtschaftsfl\u00e4che im Vergleich zu den umliegenden EU-L\u00e4ndern? </p><p>3. Wie hoch ist die durchschnittliche Verschuldungsquote bzw. das Verh\u00e4ltnis von Eigenkapital zu Fremdkapital schweizerischer Landwirtschaftsbetriebe? </p><p>4. M\u00fcssten die Schatzungen f\u00fcr die landwirtschaftlichen Liegenschaften bei einem allf\u00e4lligen Freihandelsabkommen wegen den Einkommensverlusten nach unten korrigiert werden? </p><p>5. Mit welchen Entwicklungen betreffend Verschuldung rechnet er in Zukunft, und wie wird sich dies auf die Anzahl der Betriebe in der Landwirtschaft auswirken? </p><p>6. Ist er der Meinung, dass das nach Landwirtschaftsgesetz garantierte vergleichbare Einkommen im Durchschnitt der Betriebe gew\u00e4hrleistet ist? </p><p>7. Welche Massnahmen plant er, um einer m\u00f6glichen \u00dcberschuldungsproblematik in der Landwirtschaft entgegenzuwirken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./3. Gem\u00e4ss den Buchhaltungszahlen der zentralen Auswertung von Agroscope Reckenholz-T\u00e4nikon (ART) der Jahre 2006/08 liegt das Fremdkapital im Durchschnitt der erfassten Betriebe (Referenzbetriebe) bei 362 000 Franken. Die Verschuldungsquote respektive der Fremdfinanzierungsgrad des durchschnittlichen Referenzbetriebes betr\u00e4gt 44 Prozent, wobei es zwischen den Regionen kaum Unterschiede gibt. Diese Quote hat sich in den letzten 20 Jahren kaum ver\u00e4ndert. 1990/92 lag sie bei 43 Prozent. Das Fremdkapital setzt sich aus Hypothekarkrediten (53 Prozent), zinslosen staatlichen Investitionskrediten (15 Prozent) und verschiedenem kurz-, mittel- und langfristigem Fremdkapital (32 Prozent) zusammen. Der durchschnittliche Referenzbetrieb bezahlte in den Jahren 2006/08 7700 Franken Schuldzinsen, was 4,2 Prozent der Fremdkosten ausmachte. Zu ber\u00fccksichtigen gilt es, dass bei den Aktiven der Referenzbetriebe auch das Wohnhaus mit eingeschlossen ist. Eine Hochrechnung auf der Basis der Buchhaltungszahlen 2006/08 w\u00fcrde eine Gesamtverschuldung der schweizerischen Landwirtschaft von 18 Milliarden Franken ergeben. </p><p>2. Eine Aussage \u00fcber die durchschnittliche Verschuldung pro Hektare Landwirtschaftsland in der EU ist nicht zweckm\u00e4ssig, da die H\u00f6he der erzielbaren Wertsch\u00f6pfung je Hektare das eingesetzte Kapital beeinflusst. Die Unterschiede bei der Bruttowertsch\u00f6pfung je Hektare in der EU sind gross. So liegt diese in den Niederlanden bei 4200 Franken je Hektare, in Italien bei 2000, in Frankreich bei 1000, in \u00d6sterreich bei 950 und in Deutschland bei 900 Franken. In der Schweiz liegt sie bei 2700 Franken. Grosse Differenzen sind in der EU auch bei der Verschuldungsquote je Betrieb festzustellen: Diese betr\u00e4gt in D\u00e4nemark 51 Prozent; in den Niederlanden und Frankreich liegt sie mit 37 Prozent in einem \u00e4hnlichen Rahmen wie in der Schweiz, in Deutschland ist sie mit 18 Prozent und in \u00d6sterreich mit 10 Prozent hingegen tiefer. Ein Grund f\u00fcr die gegen\u00fcber den meisten EU-L\u00e4ndern h\u00f6here Fremdkapitalquote sind die im Vergleich tieferen Zinsen in der Schweiz. </p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel\u00a010 des Bundesgesetzes \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11) regelt der Bundesrat die Art der Berechnung, die Bemessungsperiode und die Einzelheiten der Ertragswertsch\u00e4tzung. In der Vergangenheit wurde die Ertragswertsch\u00e4tzung alle 8 bis 10 Jahre \u00fcberpr\u00fcft und das letzte Mal 2004 angepasst. In den n\u00e4chsten Jahren wird sie unabh\u00e4ngig von einem eventuellen Freihandelsabkommen zu \u00fcberpr\u00fcfen und allf\u00e4llig ver\u00e4nderten Gegebenheiten anzupassen sein.</p><p>5./7. Der Bundesrat hat am 30. Juni 2010 die Botschaft zu einem Bundesbeschluss \u00fcber die finanziellen Mittel f\u00fcr die Landwirtschaft in den Jahren 2012 und 2013 verabschiedet (BBl 2010 5097). Er beabsichtigt, f\u00fcr diese beiden Jahre, das agrarpolitische Instrumentarium unver\u00e4ndert weiterzuf\u00fchren, die Agrarausgaben grunds\u00e4tzlich auf dem bisherigen Niveau zu belassen und keine Gesetzes\u00e4nderungen vorzuschlagen. Damit sind f\u00fcr die n\u00e4chsten Jahre Stabilit\u00e4t und Kontinuit\u00e4t gegeben. Der Bundesrat geht davon aus, dass auch die Verschuldungsquote der Betriebe nicht wesentlich \u00e4ndern wird und daher von dieser Seite keine Auswirkungen auf den Strukturwandel zu erwarten sind. Die weitere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft wird aufmerksam verfolgt, und die entsprechenden Ergebnisse werden j\u00e4hrlich im Agrarbericht des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft publiziert.</p><p>6. Mit Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) wird angestrebt, dass nachhaltig wirtschaftende und \u00f6konomisch leistungsf\u00e4hige Betriebe im Durchschnitt mehrerer Jahre Einkommen erzielen k\u00f6nnen, die mit den Einkommen der \u00fcbrigen erwerbst\u00e4tigen Bev\u00f6lkerung in der Region vergleichbar sind. F\u00fcr den Einkommensvergleich werden entsprechend Betriebe mit \u00fcberdurchschnittlich guter Arbeits- und Kapitalauslastung herbeigezogen: Der Vergleich basiert deshalb nicht auf den Durchschnittsergebnissen, sondern auf jenen des obersten Quartils (25 Prozent beste Betriebe). Seit Inkraftsetzung des neuen Landwirtschaftsgesetzes lag der durchschnittliche Arbeitsverdienst des besten Viertels der Betriebe immer \u00fcber dem Vergleichslohn. Gem\u00e4ss Zusatzbericht des Bundesrates zuhanden des Parlamentes zur Botschaft Reform der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2002, 96.060) sind damit die Anforderungen von Artikel\u00a05 Absatz\u00a01 erf\u00fcllt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1282694400000)\/","SubmittedBy":"Kunz Josef","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1323648000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232991323)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276560000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}