{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103445,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103445,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3445","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Quellensteuer f\u00fcr alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Rentnerinnen und Rentner","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die M\u00f6glichkeit einer Besteuerung der Einkommen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie aller Rentnerinnen und Rentner an der Quelle zu pr\u00fcfen und dar\u00fcber einen Bericht zu verfassen.</p><p>Gegenw\u00e4rtig sind nur Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz (Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder mit Aufenthaltsgenehmigung B, Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, K\u00fcnstlerinnen und K\u00fcnstler, Vortragsreisende, Sportlerinnen und Sportler, Verwaltungsratsmitglieder) quellensteuerpflichtig. Der Bericht soll aufzeigen, wie sich eine Ausdehnung dieser Besteuerung auf alle einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie alle Rentnerinnen und Rentner auswirken w\u00fcrde. Er soll die Vor- und Nachteile er\u00f6rtern, die eine allgemeine Quellensteuer f\u00fcr alle Beteiligten h\u00e4tte: Unternehmen und Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Gemeinwesen. Der Bericht soll einen Vergleich zwischen der allgemeinen Quellensteuer und anderen k\u00fcrzlich eingereichten Vorst\u00f6ssen zur Vereinfachung der Besteuerung der nat\u00fcrlichen Personen (Motion Pfisterer Thomas 07.3607) anstellen. Er soll insbesondere auf die Vorteile eingehen, die die Quellensteuer f\u00fcr die grosse Zahl der weniger bemittelten Steuerpflichtigen h\u00e4tte, die ihr Einkommen ja einzig aus ihrer Erwerbst\u00e4tigkeit oder einer Rente beziehen. In wie vielen F\u00e4llen w\u00fcrde die Quellensteuer eine Erleichterung f\u00fcr die Steuerpflichtigen darstellen, da diese keine Steuererkl\u00e4rung ausf\u00fcllen m\u00fcssten?</p>","ReasonText":"<p>Eine allgemeine Quellensteuer f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige w\u00fcrde die Steuererhebung sowohl f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger als auch f\u00fcr den Staat erleichtern. Das derzeitige System zur Erhebung der Quellensteuer gilt ausschliesslich f\u00fcr in der Schweiz arbeitende Personen mit Wohnsitz im Ausland. Dies f\u00fchrt zu einer Ungleichbehandlung gegen\u00fcber den anderen Steuerpflichtigen (wie dies im Bundesgerichtsentscheid 2C-319/2009 vom 26. Januar 2010 zum Ausdruck gebracht wird).</p><p>Die Einf\u00fchrung des neuen Systems w\u00fcrde auf Arbeitgeberseite neue Aufgaben in der Lohnverwaltung mit sich bringen. Jedoch k\u00f6nnen heute mit den meisten Softwareprogrammen alle Arten von Lohnabz\u00fcgen berechnet und den zust\u00e4ndigen Verwaltungsbeh\u00f6rden detailliert ausgewiesen werden.</p><p>Bei der Festlegung der Steuers\u00e4tze sollten der Ort und die pers\u00f6nliche Situation der Steuerpflichtigen ber\u00fccksichtigt werden. Dadurch w\u00fcrden auch die Steuerabz\u00fcge wegfallen, deren Subtilit\u00e4ten oft sehr schwer zu meistern sind.</p><p>Der Bericht des Bundesrates soll die \u00c4nderungen aufzeigen, die eine allgemeine Quellensteuer in den Bundesgesetzen \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden und \u00fcber die direkte Bundessteuer mit sich bringen w\u00fcrde. Ausserdem soll er Angaben \u00fcber den Zeitplan f\u00fcr die Einf\u00fchrung dieses Steuersystems enthalten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat und das EFD haben bereits mehrmals zu den Vor- und Nachteilen einer allgemeinen Quellensteuer auf L\u00f6hnen (und Renten) Stellung genommen (vgl. Postulat Zisyadis 05.3330, Abschreibung am 22. Juni 2007; Postulat Kiener Nellen 07.3867, Ablehnung am 30. April 2009; Standesinitiative Neuenburg 08.325).</p><p>In \u00dcbereinstimmung mit seinen Stellungnahmen zu diesen Vorst\u00f6ssen h\u00e4lt der Bundesrat erneut fest, dass die Einf\u00fchrung einer solchen Quellensteuer in erster Linie f\u00fcr die Wirtschaft einschneidende Konsequenzen h\u00e4tte. Der zus\u00e4tzliche administrative Aufwand w\u00e4re f\u00fcr alle Unternehmen, vom Kleinst- bis zum Grossbetrieb, betr\u00e4chtlich. Gleiches gilt f\u00fcr die Steuerzahlenden und f\u00fcr die Verwaltung namentlich in F\u00e4llen, in denen Arbeitsort und Wohnsitz nicht im selben Kanton sind. Hinzu kommt, dass f\u00fcr \u00fcbrige Eink\u00fcnfte und f\u00fcr das Verm\u00f6gen weiterhin j\u00e4hrlich eine Steuererkl\u00e4rung auszuf\u00fcllen und eine ordentliche Veranlagung sowie das Inkasso durchzuf\u00fchren w\u00e4ren.</p><p>Vorteilhaft w\u00e4re eine solche Quellenbesteuerung aus der Sicht des Steuerinkassos, wobei anzumerken ist, dass die Verluste f\u00fcr den Fiskus in diesem Bereich klein sind und ebenso bei einer Quellenbesteuerung vorkommen k\u00f6nnten. Auch von Steuerzahlenden, welche im gleichen Kanton arbeiten und wohnen und die kaum \u00fcbrige Eink\u00fcnfte haben, d\u00fcrfte eine Lohnabzugssteuer vorwiegend als vorteilhaft empfunden werden.</p><p>Ein Wechsel vom heutigen Veranlagungsverfahren zur Quellenbesteuerung des Lohn- und Renteneinkommens kann im Kontext der laufenden Bestrebungen zu einer Vereinfachung des Steuerrechtes betrachtet werden. Die Einf\u00fchrung einer Quellenbesteuerung erscheint umso realistischer, je einfacher das materielle Steuerrecht ist. Insbesondere die geltende Ehepaarbesteuerung und die vielen bestehenden Abz\u00fcge w\u00fcrden die Einf\u00fchrung einer Quellenbesteuerung des Lohn- und Renteneinkommens erschweren. Auf eine nachtr\u00e4gliche Veranlagung, die alle individuellen Abz\u00fcge ber\u00fccksichtigt, w\u00fcrde kaum jemand verzichten. Wird die Quellensteuer als definitive Abgeltungssteuer ausgestaltet, wird mit den dann vermutlich pauschalierten, in den Tarif eingebauten Abz\u00fcgen dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsf\u00e4higkeit kaum Rechnung getragen. Dies spricht daf\u00fcr, zuerst das materielle Steuerrecht zu vereinfachen und erst dann \u00fcber ein neues Bezugsverfahren zu entscheiden.</p><p>Da einerseits die Vor- und Nachteile einer Besteuerung des Lohn- und Renteneinkommens an der Quelle bekannt sind und andererseits Vereinfachungen des Steuerrechtes gepr\u00fcft werden, erachtet der Bundesrat die vom Postulanten geforderte Erarbeitung eines speziellen Berichts zur Besteuerung des Lohn- und Renteneinkommens an der Quelle nicht f\u00fcr zweckm\u00e4ssig.</p><p>Im \u00dcbrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates die Verwaltung im Januar 2010 beauftragt hat, bei den Kantonen eine Umfrage durchzuf\u00fchren, die Aufschluss dar\u00fcber geben soll, ob ein Bedarf nach Einf\u00fchrung einer Quellensteuer besteht und ob eine solche umsetzbar ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1282089600000)\/","SubmittedBy":"Hiltpold Hugues","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1316476800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690493129967)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276560000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}