{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103515,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103515,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3515","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schutz von Migrantinnen, die Opfer ehelicher Gewalt wurden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a050 Absatz\u00a02 des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG) unter Ber\u00fccksichtigung der Rechtsprechung dahingehend zu \u00e4ndern, dass eheliche Gewalt als Grund daf\u00fcr ausreicht, dass das Gewaltopfer nach Aufl\u00f6sung der Ehe oder der Familiengemeinschaft das Aufenthaltsrecht in der Schweiz beh\u00e4lt.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a050 AuG enth\u00e4lt Bedingungen f\u00fcr die Erteilung oder die Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung im Falle einer Aufl\u00f6sung der Ehe oder der Familiengemeinschaft. Absatz\u00a02 sieht den Fortbestand des Aufenthaltsrechtes vor, wenn die Ehegattin oder der Ehegatte Opfer ehelicher Gewalt wurde und die soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland stark gef\u00e4hrdet erscheint.</p><p>Gem\u00e4ss den Empfehlungen, die der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen Folter am 14. Mai 2010 an die Schweiz gerichtet hat, sollte die Schweiz eine Revision von Artikel\u00a050 AuG in Erw\u00e4gung ziehen, damit Ausl\u00e4nderinnen, die zu Gewaltopfern wurden, Schutz suchen k\u00f6nnen, ohne dadurch ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren. Bei der Revision solle sich die Schweiz am Bundesgerichtsentscheid vom 4. November 2009 (BGE 136 II 1) orientieren, der besagt, dass eheliche Gewalt oder die stark gef\u00e4hrdete soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland allein als wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde gelten.</p><p>In der Schweiz lassen Ausl\u00e4nderinnen, die aus L\u00e4ndern ausserhalb der EU stammen, Gewalt stillschweigend \u00fcber sich ergehen und getrauen sich nicht, ihren Ehegatten innerhalb der ersten drei Jahre des Zusammenlebens zu verlassen, aus Angst ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren. Das Gesetz bietet nur beschr\u00e4nkt Schutz, denn es verlangt nicht nur einen Beweis f\u00fcr die eheliche Gewalt, sondern auch f\u00fcr die gef\u00e4hrdete soziale Wiedereingliederung. Die Entscheidung \u00fcber das Aufenthaltsrecht liegt also vollkommen im Ermessen der Beh\u00f6rden. Der Staat muss seine Schutzpflicht auf einheitliche Art und Weise erf\u00fcllen; diese Einheitlichkeit kann nur durch eine Gesetzes\u00e4nderung garantiert werden.</p><p>Fehlt es an einer unabh\u00e4ngig vom Zivilstand erteilten Aufenthaltsbewilligung, so w\u00fcrde eine nichtkumulative Formulierung von Artikel\u00a050 Absatz\u00a02 den Schutz von Opfern ehelicher Gewalt garantieren. Es w\u00e4re ebenfalls angebracht, ein entsprechendes Recht f\u00fcr Ehegattinnen und Ehegatten von Personen mit Aufenthaltsbewilligung B im Gesetz zu verankern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Aufl\u00f6sung der Ehe oder der Familiengemeinschaft besteht der Anspruch des Ehegatten und der Kinder auf Erteilung und Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung nach den Artikeln 42 und 43 des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG) weiter, wenn die Ehegemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat und eine erfolgreiche Integration besteht; oder wenn wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz erforderlich machen (Art. 50 Abs. 1 AuG). Wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde k\u00f6nnen namentlich vorliegen, wenn die Ehegattin oder der Ehegatte Opfer ehelicher Gewalt wurde und die soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland stark gef\u00e4hrdet erscheint (Art. 50 Abs. 2 AuG).</p><p>Das Bundesgericht hat in dem zitierten Entscheid (BGE 136 II 1) festgehalten, dass sowohl eheliche Gewalt seitens des Ehegatten als auch die Gef\u00e4hrdung der Wiedereingliederung der Ausl\u00e4nderin oder des Ausl\u00e4nders im Herkunftsland, wenn sie von einer gewissen Schwere sind, je f\u00fcr sich \"wichtige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde\" bilden k\u00f6nnen, die den Verbleib in der Schweiz erforderlich machen bzw. den Anspruch auf Verl\u00e4ngerung der im Familiennachzug erteilten Aufenthaltsbewilligung weiter bestehen lassen. Die rechtsanwendenden Beh\u00f6rden sind an diese Auslegung des Bundesgerichtes gebunden.</p><p>Der Bundesrat nimmt die Problematik gewaltbetroffener Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ernst. Mit dem Inkrafttreten des AuG wurde die eheliche Gewalt im Gesetz thematisiert, und es wurden Rechtsanspr\u00fcche f\u00fcr die Bewilligungsverl\u00e4ngerung eingef\u00fchrt. Teilweise wird kritisiert, dass sich die Situation der Opfer von ehelicher Gewalt auch mit dem neuen Ausl\u00e4ndergesetz nicht verbessert habe. Das Postulat Goll 10.3459, \"Aufenthaltsrecht von Opfern ehelicher Gewalt\", beantragt in diesem Zusammenhang die Erarbeitung eines Berichtes, ob die Gesetzes\u00e4nderungen das Ziel eines ausreichenden Schutzes f\u00fcr die betroffenen Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder erf\u00fcllen. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme dieses Postulates.</p><p>Der Bundesrat erachtet im heutigen Zeitpunkt die geltende gesetzliche Regelung als ausreichend. Massnahmen w\u00e4ren zu pr\u00fcfen, wenn sich Handlungsbedarf aufgrund des Berichts in Erf\u00fcllung des Postulates Goll ergibt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1284681600000)\/","SubmittedBy":"Bernasconi Maria","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763104629697)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276732800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Migration"}}