{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103552,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103552,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3552","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ertr\u00e4ge und Einnahmen des VBS zugunsten des VBS","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des eidgen\u00f6ssischen Finanzhaushaltrechtes in die Wege zu leiten und die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass alle durch das VBS realisierten Ertr\u00e4ge und Einnahmen in den Folgejahren plafonderh\u00f6hend zur Verf\u00fcgung stehen und nicht in die allgemeine Bundeskasse zur\u00fcckfliessen.</p>","ReasonText":"<p>Nach geltendem Finanzhaushaltrecht werden Einnahmen und Ertr\u00e4ge des Bundes von den mit dem jeweiligen Gesch\u00e4ft betrauten Verwaltungseinheiten vereinnahmt. Die Verwaltungseinheiten k\u00f6nnen aber - abgesehen von Ausnahmen im Rahmen des Ausgabenplafonds der Armee und bei Flag-Verwaltungseinheiten - nicht selbst \u00fcber solche Mittel verf\u00fcgen. Diese fliessen grunds\u00e4tzlich in die allgemeine Bundeskasse\" zur\u00fcck. Insbesondere gehen Investitionsausgaben und Unterhaltsaufw\u00e4nde f\u00fcr Immobilien und Armeematerial zulasten des VBS, der Nutzen aus Vermietungen und Verk\u00e4ufen dagegen gr\u00f6sstenteils zugunsten des Bundes. F\u00fcr das VBS bestehen damit kaum Anreize, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.</p><p>Das VBS erwirtschaftete 2009 aus finanzierungswirksamen Ertr\u00e4gen und Investitionseinnahmen rund 200 Millionen Franken. Davon k\u00f6nnen lediglich rund 40 Millionen plafonderh\u00f6hend oder im Rahmen der allgemeinen Flag-Reserven weiter verwendet werden.</p><p>Das VBS - insbesondere die Armee - braucht mehr Geld. Aufgrund des geltenden Rechtes \"verliert\" das VBS j\u00e4hrlich Gelder in Millionenh\u00f6he, die zur Refinanzierung der Armee zwingend gebraucht werden. Die M\u00e4ngel der Schweizer Armee sind immer \u00f6fter Gegenstand von \u00f6ffentlichen Diskussionen, weshalb das VBS m\u00f6glichst bald \u00fcber seine selbstgenerierten Ertr\u00e4ge und Einnahmen verf\u00fcgen sollte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass finanzrechtliche Ausnahmeregelungen f\u00fcr einzelne Departemente nicht gerechtfertigt sind und eine koh\u00e4rente F\u00fchrung des Bundeshaushalts dadurch verunm\u00f6glicht w\u00fcrde. Die Bundeskasse vereinnahmt zwar die Ertr\u00e4ge des VBS (180 Millionen Franken im Jahr 2009, davon 152 Millionen aus dem Armeebereich), doch sie \u00fcbernimmt auch die Kosten in der H\u00f6he von rund 4,5 Milliarden Franken, die derzeit j\u00e4hrlich f\u00fcr die Armee anfallen. Die Zweckbindung von Departementseinnahmen f\u00fcr den Eigengebrauch w\u00fcrde einen Pr\u00e4zedenzfall schaffen; auch die \u00fcbrigen Departemente k\u00f6nnten Anspruch auf eine derartige Sonderbehandlung erheben, und der finanzielle Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament w\u00fcrde erheblich eingeschr\u00e4nkt.</p><p>Nach Meinung des Bundesrates stellt der Vorschlag keine L\u00f6sung, sondern bloss eine Verlagerung der finanziellen Probleme dar. Im Endeffekt w\u00fcrde dadurch der Ausgabenplafond der Armee erh\u00f6ht, ohne dass der Bund \u00fcber entsprechende Mehreinnahmen verf\u00fcgen w\u00fcrde. Angesichts der finanziellen Lage des Bundes h\u00e4tte eine Aufstockung der Armeeausgaben - zur Einhaltung der Schuldenbremse - entsprechende Einsparungen in den \u00fcbrigen Aufgabengebieten zur Folge. Auch in den \u00fcbrigen Aufgabengebieten kann jedoch aufgrund der zahlreichen anstehenden Aufgaben ein grosser Finanzbedarf reklamiert werden.</p><p>Das Parlament trug mit seinem Beschluss, die Ausgaben der Armee zu plafonieren, den umfassenden Restrukturierungen im Zuge der Reform Armee XXI Rechnung. Die Plafonierung gew\u00e4hrleistet der Armee mehr Flexibilit\u00e4t und mehr finanzielle Sicherheit. Mit ihrer Mehrj\u00e4hrigkeit gew\u00e4hrt sie auch hinsichtlich Finanzplanung eine gewisse Sicherheit, obwohl es sich beim Ausgabenplafond lediglich um eine unverbindliche Absichtserkl\u00e4rung handelt. Die Budgethoheit des Parlamentes muss jederzeit gewahrt bleiben. Der Plafond erm\u00f6glicht jedoch vor allem der Armee selbst mehr finanzielle Flexibilit\u00e4t, weil dadurch Kreditumschichtungen und die Verschiebung nichtbeanspruchter Kreditreste auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt m\u00f6glich werden, selbstverst\u00e4ndlich unter Vorbehalt der Einhaltung der Schuldenbremse und der Zustimmung des Parlamentes.</p><p>Erfahrungsgem\u00e4ss generiert die Armee im Schnitt j\u00e4hrlich Kreditreste von beinahe 130 Millionen Franken (138 Millionen im Jahr 2007, 160 Millionen im Jahr 2008 und 87 Millionen im Jahr 2009); das beweist, dass das Instrument der Kredit\u00fcbertragung einem Bed\u00fcrfnis entspricht. Es relativiert allerdings auch die finanziellen Schwierigkeiten der Armee, auf die sich der Motion\u00e4r bezieht. Das VBS verf\u00fcgt also bereits \u00fcber ein Finanzinstrument, das seinen spezifischen Bed\u00fcrfnissen angepasst ist.</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Motion\u00e4r einig, die Armee sei zu ermutigen, sich von nicht mehr unbedingt ben\u00f6tigtem Material zu trennen. Damit l\u00e4sst sich nicht nur \"schlafendes\" Geld aktivieren, das sie sehr gut f\u00fcr andere Zwecke gebrauchen kann; es senkt auch die Betriebskosten, namentlich im Bereich Unterhalt. Mit der geltenden Plafonierung der Armeeausgaben ist diesem Thema bereits Rechnung getragen. So k\u00f6nnen bereits heute die \u00fcber der Finanzplanung liegenden Erl\u00f6se aus dem Abbau nicht mehr ben\u00f6tigter Systeme und Immobilien sowie Ertr\u00e4ge aus der Vermietung derselben plafonderh\u00f6hend zugestanden werden. Dank diesem System besteht f\u00fcr die Armee ein Anreiz, sich von nicht mehr ben\u00f6tigtem Material und \u00fcberfl\u00fcssigen Infrastrukturen zu trennen und gleichzeitig die Effizienz zu erh\u00f6hen. In den vergangenen drei Jahren machte die Armee von dieser M\u00f6glichkeit stets Gebrauch. Die Mehreinnahmen, die als Kreditreste oder Reserven in Folgejahre \u00fcbertragen wurden, beliefen sich 2007, 2008 und 2009 auf 50, 31 bzw. 40 Millionen Franken. Das geltende System schafft demnach bereits heute die erforderlichen Anreize, da die Zielvorgaben in den drei Jahren sogar \u00fcbertroffen wurden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1283904000000)\/","SubmittedBy":"Wobmann Walter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1338336000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543448617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen"}}