{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103589,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103589,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3589","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Den bedingten Strafvollzug wieder einschr\u00e4nken, den unbedingten wieder erleichtern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzes\u00e4nderungen, namentlich jene der Artikel\u00a042 und 369 des Strafgesetzbuches, vorzulegen, damit die neuen h\u00f6heren H\u00fcrden gegen den unbedingten Strafvollzug wieder beseitigt werden. Der Richter muss wieder die M\u00f6glichkeit erhalten, eine unbedingte Strafe auszusprechen, auch wenn eine schlechte Prognose nicht positiv bewiesen ist, aber auch eine gute Prognose unklar ist. Zudem sollen f\u00fcr den Strafaufschub im Strafregister entfernte (\"gel\u00f6schte\") Strafen neu auch wieder ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Bis zur j\u00fcngsten Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB) konnte der Richter den bedingten Strafvollzug als Rechtswohltat nur gew\u00e4hren, wenn eine gute Prognose hinsichtlich des k\u00fcnftigen Verhaltens des T\u00e4ters erwiesen war. Dies war gem\u00e4ss Artikel\u00a041 Ziffer 1 aStGB der Fall, \"wenn Vorleben und Charakter des Verurteilten erwarten lassen, er werde dadurch von weiteren Verbrechen und Vergehen abgehalten\". War eine gute Prognose nicht bewiesen, konnte der bedingte Strafvollzug nicht gew\u00e4hrt werden. </p><p>Mit dem neuen Artikel\u00a042 Absatz\u00a01 StGB ist nun aber die gute Prognose keine Voraussetzung des bedingten Vollzugs mehr. Von Vorleben und Charakter ist nicht mehr die Rede. Wenn eine schlechte Prognose nicht erwiesen ist, wird neu der bedingte Strafvollzug gew\u00e4hrt. \"Er hat im breiten Mittelfeld der Ungewissheit den Vorrang\", hat das Bundesgericht festgehalten (BGE 134 IV 6). \"Richterliche Ratlosigkeit f\u00fchrt folglich bereits zur Zubilligung der Bew\u00e4hrungschance\", warnt alt Oberrichter Rudolf Montanari (Der neue AT StGB - erste Erfahrungen in der Praxis, Jusletter, weblaw.ch/article/de/_6442, Ziff.12). Die bedingte Strafe wurde seither auch ohne gute Prognose zur Regel, unbedingte Strafen sind massiv erschwert. </p><p>Erschwerend kommt hinzu, dass mit dem revidierten Artikel\u00a0369 Verurteilungen, die aus dem Strafregister entfernt wurden, f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des bedingten Strafvollzuges nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden d\u00fcrfen. Dies f\u00fchrt laut Richterausk\u00fcnften dazu, dass selbst Sexualstraft\u00e4ter mit mehreren einschl\u00e4gigen Vortaten aus den Neunzigerjahren, die inzwischen \"gel\u00f6scht\" wurden, als \"Erstt\u00e4ter\" vom bedingten Strafvollzug profitieren. </p><p>Die neuen hohen H\u00fcrden f\u00fcr den unbedingten Strafvollzug, namentlich bei Delikten gegen Leib und Leben, sind ein eigentliches Sicherheitsrisiko und vom Gesetzgeber zu korrigieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr die Gew\u00e4hrung des bedingten Strafvollzugs gen\u00fcgt nach dem geltenden Strafgesetzbuch tats\u00e4chlich das Fehlen einer ung\u00fcnstigen Prognose, w\u00e4hrend nach fr\u00fcherem Recht eine g\u00fcnstige Prognose erforderlich war. Damit liegen gem\u00e4ss Bundesgericht die Anforderungen an die Prognose der Legalbew\u00e4hrung heute etwas tiefer als fr\u00fcher (BGE 134 IV 5 E. 4.2.2). Der Unterschied zum alten Recht ist aber nicht fundamental. Wohl musste der T\u00e4ter fr\u00fcher zureichende Gew\u00e4hr f\u00fcr eine dauernde Besserung bieten. Eine vage Hoffnung gen\u00fcgte nicht. Die g\u00fcnstige Prognose musste aber nicht, wie vom Motion\u00e4r ausgef\u00fchrt, bewiesen werden, sonst h\u00e4tte das Verh\u00e4ltnis zwischen bedingten und unbedingten Strafen ganz anders ausgesehen. Selbst eindeutig g\u00fcnstige oder ung\u00fcnstige Prognosen treffen n\u00e4mlich nur mit einer mehr oder weniger grossen Wahrscheinlichkeit zu. Eindeutig g\u00fcnstige Prognosen sind auch bei einem grossz\u00fcgigen Massstab in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit nur in etwa 20 Prozent der F\u00e4lle m\u00f6glich. Indessen wurden selbst nach altem Recht nahezu 70 Prozent aller Freiheitsstrafen bedingt ausgesprochen, weil in der Praxis der bedingte Strafvollzug auch in den F\u00e4llen gew\u00e4hrt wurde, in denen zwar keine eindeutig g\u00fcnstige Prognose, jedoch eine reale Chance f\u00fcr die Bew\u00e4hrung bestand. Das heisst, dass die Praxis gest\u00fctzt auf das alte Recht auch im Mittelfeld zwischen eindeutig g\u00fcnstiger und eindeutig ung\u00fcnstiger Prognose den bedingten Strafvollzug gew\u00e4hrte (vgl. G\u00fcnter Stratenwerth, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil II, Bern 1989, Par. 4 N 50-66).</p><p>Diese Praxis war sehr erfolgreich und bedeutete keineswegs ein Sicherheitsrisiko: Straft\u00e4ter, denen der bedingte Vollzug der Freiheitsstrafe gew\u00e4hrt wurde, haben sich w\u00e4hrend der Probezeit in 90 Prozent der F\u00e4lle bew\u00e4hrt. Die bedingte Freiheitsstrafe war damit eine der erfolgreichsten Strafen \u00fcberhaupt, und es gab keinen Grund, die Entwicklung, die in der Praxis stattgefunden hatte, r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches wurde daher die Prognose f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des bedingten Strafvollzugs entsprechend der kantonalen Praxis unter altem Recht formuliert (vgl. Botschaft des Bundesrates zur Revision des AT-StGB, BBl 1999 1979, Ziff. 213.142). Wenn somit nach Artikel\u00a042 Absatz\u00a01 StGB der bedingte Strafvollzug gew\u00e4hrt werden kann, \"wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig ist, um den T\u00e4ter von der Begehung weiterer Verbrechen und Vergehen abzuhalten\", so sollten mit dieser Neuformulierung der Prognose keine wesentlich h\u00f6heren H\u00fcrden f\u00fcr die unbedingten Strafen gesetzt werden.</p><p>Auf die ausdr\u00fcckliche Nennung von Vorleben und Charakter wurde nicht deshalb verzichtet, weil sie nicht mehr massgebend sein sollten, sondern weil das Gericht bei der Bestimmung der Sanktion alle nach dem Stand der Prognoseforschung massgeblichen Umst\u00e4nde ber\u00fccksichtigen soll (vgl. Botschaft des Bundesrates zur Revision des AT-StGB, a.a.O.).</p><p>Der Bundesrat wird gest\u00fctzt auf die Motion Hochreutener 09.3445, \"Verst\u00e4rkte Ber\u00fccksichtigung der Sicherheit potenzieller Opfer im Strafrecht\",  und im Rahmen der Evaluation des neuen Sanktionensystems des StGB die Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des bedingten Strafvollzugs \u00fcberpr\u00fcfen. Ferner ist in der Legislaturplanung 2007 bis 2011 eine umfassende Revision des Strafregisterrechts vorgesehen. Im Rahmen dieser Revision wird eine Verl\u00e4ngerung der Entfernungsfristen in Artikel\u00a0369 StGB gepr\u00fcft, sodass die Urteile f\u00fcr Strafjustizbeh\u00f6rden l\u00e4nger einsehbar sind. Zudem sollen auch das Verwertungsverbot und das Archivierungsverbot f\u00fcr entfernte Urteile nach Artikel\u00a0369 Abs\u00e4tze 7 und 8 StGB \u00fcberpr\u00fcft werden.</p><p>Das generelle Anliegen der Motion wird zwar im Rahmen der obengenannten Projekte gepr\u00fcft. Es gibt jedoch zurzeit noch keine konkreten Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass die von der Motion geforderten \u00c4nderungen notwendig sind und nicht andere L\u00f6sungen zu besseren Ergebnissen f\u00fchren.</p><p>Im \u00dcbrigen hat der Bundesrat inzwischen im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Sanktionensystems des Strafgesetzbuches vom 30. Juni 2010 vorgeschlagen, dass die Verh\u00e4ngung von kurzen unbedingten Freiheitsstrafen zwischen 3 Tagen und 6 Monaten wieder erleichtert werden soll (Streichung von Art. 41 StGB), wodurch im unteren Sanktionenbereich der Stellenwert der unbedingten Strafen gest\u00e4rkt wird.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1283299200000)\/","SubmittedBy":"Bischof Pirmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1330560000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1763102863260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}