{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103596,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103596,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3596","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schwere Steuerhinterziehung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (SR 642.11) und das Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14) dahingehend zu \u00e4ndern, dass die schwere Steuerhinterziehung, insbesondere die Hinterziehung grosser Steuerbetr\u00e4ge oder die fortgesetzte Tathandlung, wie Steuerbetrug geahndet wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Steuerhinterziehung grosser Betr\u00e4ge und die fortgesetzte Steuerhinterziehung sind keine Kavaliersdelikte. Der Fiskus muss Zwangsmittel anwenden k\u00f6nnen, um die Hinterziehung grosser Betr\u00e4ge untersuchen zu k\u00f6nnen. Heute k\u00f6nnen Dritte - namentlich die Banken - die Auskunft gegen\u00fcber den Steuerbeh\u00f6rden verweigern, wenn bloss Steuerhinterziehung, aber kein Steuerbetrug vorliegt. Diese Unterscheidung l\u00e4sst sich im Falle grosser hinterzogener Steuerbetr\u00e4ge oder bei fortgesetzter Tathandlung nicht rechtfertigen. Auch im Abgaberecht kann das Bankgeheimnis l\u00e4ngst aufgehoben werden, wenn der Verdacht auf Hinterziehung besteht, so bei der Mehrwertsteuer, bei der Verrechnungssteuer und bei der Stempelabgabe. Auch Artikel\u00a03 des Steuerbetrugsabkommens Schweiz-EU ahndet Hinterziehung gleich wie Betrug, \"wenn der verk\u00fcrzte oder erschlichene Betrag 25 000 Euro\" voraussichtlich \u00fcbersteigt. Auch die Hinterziehung direkter Steuern soll wie Betrug geahndet werden k\u00f6nnen, wenn der verk\u00fcrzte oder erschlichene Betrag einen bestimmten Schwellenwert, beispielsweise 50 000 Franken, \u00fcbersteigt. </p><p>Der Bundesrat hat einer solchen L\u00f6sung bereits zugestimmt. Er erkl\u00e4rte sich bereit, die Motion 98.3352 von Christian Grobet in Form eines Postulates anzunehmen, das der Nationalrat am 16. Dezember 1999 \u00fcberwies. Das Postulat ersuchte den Bundesrat, \"der Bundesversammlung den Entwurf f\u00fcr eine neue Bestimmung im Schweizerischen Strafgesetzbuch zu unterbreiten, welche die Steuerhinterziehung zum Vergehen erkl\u00e4rt, sofern der Betrag des nichtdeklarierten Einkommens oder des nichtdeklarierten Gewinns 10 000 Franken \u00fcbersteigt\". Die Stossrichtung dieses Postulates soll im Interesse eines sauberen Finanzplatzes Schweiz und im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlenden endlich umgesetzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die vorliegende Motion verlangt im Kern die Einf\u00fchrung \"schwerer F\u00e4lle\" von Steuerhinterziehung, welche gleich wie Steuerbetrug zu bestrafen seien. Sie fordert damit im Wesentlichen dasselbe wie die Motion 10.3082 vom 10. M\u00e4rz 2010 \"Schwere Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt\" von St\u00e4nder\u00e4tin Fetz. Der Bundesrat hat seine Position zu dieser sehr konkreten Forderung bereits in der Antwort vom 19. Mai 2010 auf jene Motion dargelegt. Er ist nach wie vor der Meinung, dass fixe Betragsgrenzen keine strafrechtlich korrekte Beurteilung des Unrechtsgehalts einer Tat erlauben.</p><p>Die vorliegende Motion erw\u00e4hnt in der Begr\u00fcndung zudem die Notwendigkeit, dem Fiskus zur Untersuchung der Hinterziehung grosser Steuerbetr\u00e4ge Zwangsmittel in die Hand zu geben. Diese Forderung ist durch Artikel\u00a0190ff. des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) bereits ein Faktum: Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung kann bei begr\u00fcndetem Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen durch den Vorsteher des EFD beauftragt werden, eine Strafuntersuchung durchzuf\u00fchren, in welcher sie auch Zwangsmassnahmen einsetzen kann. Die schwere Steuerwiderhandlung besteht nach Artikel\u00a0190 Absatz\u00a02 DBG - genau wie in der Motion gefordert - namentlich in der fortgesetzten Hinterziehung grosser Steuerbetr\u00e4ge. Solche Strafuntersuchungen werden durch die ESTV regelm\u00e4ssig und mit Erfolg durchgef\u00fchrt.</p><p>Der Bundesrat anerkennt aber, dass die in verschiedenen Vorst\u00f6ssen ge\u00e4usserten Forderungen die ganze Breite des Steuerstrafrechts betreffen. Er erkl\u00e4rt sich deshalb in den Antworten auf die Motionen 10.3452 und 10.3493 bereit, die Pr\u00fcfung einer umfassenden Revision des Steuerstrafrechts an die Hand zu nehmen. Diese Arbeiten sollen auch die Pr\u00fcfung der verschiedenen Straftatbest\u00e4nde, der Sanktionen und des Verfahrens zum Inhalt haben. </p><p>Damit kann dem Anliegen der vorliegenden Motion insofern gefolgt werden, als auch die Sanktionsordnung zumindest gepr\u00fcft wird. Der Bundesrat kann aber auch mit Blick auf diese umfassende Pr\u00fcfung einer - wie hier geforderten - punktuellen \u00c4nderung des Steuerstrafrechts derzeit nicht zustimmen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1282694400000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690496648937)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}