{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103597,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103597,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3597","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Feuerbrandbek\u00e4mpfung. Strategie\u00e4nderung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Feuerbrandstrategie zu \u00e4ndern. Die Richtlinie Nr. 3 muss wie folgt angepasst werden: Ziel bei der Bek\u00e4mpfung des Feuerbrandes soll der Schutz von Intensivkulturen und (neu) der Erhalt bestehender Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume sein.</p>","ReasonText":"<p>Die gegenw\u00e4rtige Tilgungs- und Eind\u00e4mmungsstrategie zur Bek\u00e4mpfung des Feuerbrandes schafft zus\u00e4tzliche Probleme, anstatt den Umgang mit der Krankheit zu regeln. Deshalb muss die Richtlinie Nr. 3. des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) ge\u00e4ndert werden. Schutzobjekte inklusive ihre Schutzzonen (Umgebung im Umkreis von 500 Metern um Schutzobjekte) m\u00fcssen dringend angepasst werden. Die geeigneten Massnahmen m\u00fcssen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Obstbauern (Niederstamm- und Hochstamm-) eingeleitet werden. Es soll in der Kompetenz eines jeden Bauern liegen, welche Massnahmen er bei Feuerbrandbefall bei seinen B\u00e4umen ergreift. Als Vorbild eines praxistauglichen Vorgehens kann das Modell des Kantons Thurgau dienen.</p><p>Die bestehende Tilgungs- und Eind\u00e4mmungsstrategie zur Bek\u00e4mpfung des Feuerbrandes ist unwirksam, kostet sehr viel Geld und vernichtet die letzten Reste unserer wertvollen Hochstamm-Obstg\u00e4rten. So hat beispielsweise der Kanton Zug - zwecks Feuerbrandbek\u00e4mpfung - w\u00e4hrend \u00fcber einem Jahrzehnt befallene Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume gesamtschweizerisch am konsequentesten liquidiert und 2007 als Resultat den schweizweit st\u00e4rksten und teuersten Befall zu verzeichnen. </p><p>Im Feldobstbau ist generell von einer Tilgungsstrategie in Gemeinden mit Einzelherden sowie von einer Schutzobjekt-Strategie abzukommen. Oberstes Ziel soll die Bewahrung der letzten Reste unserer landschaftspr\u00e4genden und \u00f6kologisch wertvollen Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume sein. F\u00fchrt man die bisherige Strategie bei der Feuerbrandbek\u00e4mpfung wie bisher weiter, werden in K\u00fcrze s\u00e4mtliche Hochstamm-Obstg\u00e4rten und die meisten Hochstamm-Feldobstb\u00e4ume verschwinden. Soweit darf und muss es nicht kommen. Es gilt, die beschr\u00e4nkten personellen und finanziellen Mittel bei der Feuerbrandbek\u00e4mpfung sinnvoll einzusetzen und vor allem mit der Krankheit leben zu lernen.</p><p>Sollten weiterhin Feuerbrandkontrolleure eingesetzt werden, haben diese Protokolle zu f\u00fchren, die \u00fcber wichtige Praxisbeobachtungen Auskunft geben. Dazu geh\u00f6rt beispielsweise die systematische Erfassung des Alters des Baumes, der Befallssymptome der befallenen Sorten sowie weiterer zur Erforschung der Krankheit relevanter Angaben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Feuerbrand ist ein besonders gef\u00e4hrlicher Schadorganismus mit hohem Infektionspotenzial. Die Bek\u00e4mpfungsmassnahmen bezwecken, gesunde Pflanzen zu sch\u00fctzen und damit die Obstproduktion zu erhalten.</p><p>Die Bek\u00e4mpfungsstrategie in Form der Richtlinie Nr. 3 des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) wurde mit den zust\u00e4ndigen Kantonsbeh\u00f6rden erarbeitet. Letztere sind f\u00fcr den Vollzug verantwortlich. Ein differenziertes, an die lokale Situation angepasstes Vorgehen, das sich an der Befallssituation in einem Gebiet orientiert, ist m\u00f6glich und erw\u00fcnscht. Auch das Vorgehen des Kantons Thurgau entspricht den Grunds\u00e4tzen der Richtlinie Nr. 3. Abh\u00e4ngig vom Krankheitsbild werden folgende Ziele angestrebt:</p><p>- Befallsfreie Gebiete: Verhinderung der Einschleppung des Erregers mittels</p><p>a) Einfuhrverbot f\u00fcr Wirtspflanzen oder besonderer phytosanit\u00e4rer Anforderungen, welchen eingef\u00fchrte Wirtspflanzen zu gen\u00fcgen haben, und </p><p>b) \u00dcberwachung des Gebiets (Nachweis der Befallsfreiheit).</p><p>- Gebiete mit einzelnen Befallsherden: Ausrottung des Erregers (Tilgungsstrategie).</p><p>- Befallszone: Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Krankheit (Eind\u00e4mmungsstrategie). Durch die Reduktion des Infektionspotenzials werden die benachbarten Gebiete vor der Ansteckung durch den Erreger gesch\u00fctzt. Zur Sicherstellung akzeptabler Rahmenbedingungen f\u00fcr die wirtschaftliche Obstproduktion, die Erzeugung von Obstgeh\u00f6lzen oder die nachhaltige Erhaltung wertvoller Obstbest\u00e4nde (alte Sorten, Hochstammobstg\u00e4rten) k\u00f6nnen Schutzobjekte definiert werden (kantonale Hoheit).</p><p>Nach den sehr grossen Feuerbrandsch\u00e4den im Jahr 2007 haben die Kantone die Lage neu beurteilt und den Vollzug angepasst. Das Ausscheiden von Hochstammobstg\u00e4rten als Schutzobjekte (besonders wertvolle Best\u00e4nde aus Sicht des Landschaftsbildes, der \u00d6kologie oder zur Erhaltung alter Sorten) muss gut begr\u00fcndet und lokal abgesprochen sein. Sanierungsmassnahmen in solchen Schutzobjekten erfordern ein massvolles Vorgehen unter Ber\u00fccksichtigung von \u00d6konomie, \u00d6kologie und Landschaftsschutz. Dieses nuanciertere Vorgehen hat zum Beispiel im Kanton SG dazu gef\u00fchrt, gr\u00f6ssere Gebiete in der Befallszone ohne Ausscheidung von Schutzobjekten zu belassen. In diesem Fall sind nach Richtlinie Nr. 3 keine Bek\u00e4mpfungsmassnahmen erforderlich, d. h., jeder Bauer bestimmt hier in eigener Kompetenz, welche Massnahmen er bei Feuerbrandbefall ergreift. Die von der Motion\u00e4rin vorgeschlagene Erfassung diverser Parameter durch die Feuerbrandkontrolleure w\u00fcrde einen grossen personellen und finanziellen Aufwand ohne nachvollziehbaren Zusatznutzen darstellen.</p><p>Zum Verlauf der Feuerbrandkrankheit bei Hochstammobstb\u00e4umen laufen l\u00e4nder\u00fcbergreifende Forschungsarbeiten im Rahmen des EU-Projekts Interreg IV \"Gemeinsam gegen Feuerbrand\". Die Forschungsanstalt Agroscope Changins-W\u00e4denswil ACW und die Kantone SG, TG und ZH beteiligen sich aktiv am Projekt. Unter anderem werden Best\u00e4nde untersucht, die im 2007 stark befallen waren, bei denen jedoch keine oder nur minimale Sanierungsmassnahmen wie R\u00fcckschnitt durchgef\u00fchrt wurden. Erste Ergebnisse zeigen, dass Apfel- und Birnb\u00e4ume auch ohne \u00e4usserlich sichtbare Symptome Tr\u00e4ger des Feuerbrandbakteriums sein k\u00f6nnen. Krebsartige Trocken- und \u00dcberwinterungsstadien des Feuerbrandbakteriums am Baum sind Infektionsquellen und stellen eine grosse Gefahr f\u00fcr noch gesunde Wirtspflanzen in der Umgebung dar. Hierzu geh\u00f6ren zum Beispiel Obstanlagen, Baumschulen oder neu gepflanzte, gesunde Hochstamm-Kernobstbest\u00e4nde. Das BLW verfolgt die laufenden Forschungsarbeiten gezielt auch hinsichtlich des Schutzes wertvoller Hochstammanlagen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1282694400000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1336003200000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1779232250470)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}