{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103601,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103601,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3601","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verletzung des Schweizer Bankkundengeheimnisses durch die Bundesanwaltschaft?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit der Auslieferung gesch\u00fctzter Bankdaten der Genfer Niederlassung der HSBC an die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden durch die Bundesanwaltschaft m\u00f6chte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen ersuchen: </p><p>1. Die Verletzung des Bankkundengeheimnisses bedeutet einen Straftatbestand, f\u00fcr den das Gesetz erhebliche Strafen vorsieht. Aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen lieferte die Bundesanwaltschaft \"Stichw\u00f6rter\" an die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden, die zur Identifikation von durch das Bankgeheimnis gesch\u00fctzten Kunden mithalfen? </p><p>2. Inwieweit war Bundesanwalt Erwin Beyeler \u00fcber die Auslieferung von \"Stichw\u00f6rtern\" durch die ihm unterstellte Bundesstaatsanwaltschaft informiert bzw. verantwortlich? </p><p>3. Worin liegt der Unterschied zwischen der Herausgabe von \"Stichw\u00f6rtern\" (Sprachregelung Bundesanwaltschaft) und jenem von Codes, wenn beides zur Aufdeckung geheimer Bankdaten bzw. von Konteninhabern f\u00fchrt? </p><p>4. Die Bundesanwaltschaft begr\u00fcndete die Herausgabe von \"Stichw\u00f6rtern\" damit, dass sie \"selektive Daten\" zur\u00fcckerhalten wollte. Wieso wollte die Bundesanwaltschaft nur selektive Daten aus der Datenbank der HSBC und beharrte nicht auf der kompletten Datenbank gem\u00e4ss ihrem Rechtshilfegesuch vom 9. Januar 2009? </p><p>5. Wann und in welcher Form hat die Bundesanwaltschaft wen vom Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement \u00fcber die Herausgabe der \"Stichw\u00f6rter\" an die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden informiert? </p><p>6. Stimmt die Begr\u00fcndung von Bundesanwalt Beyeler, er habe das EJPD nicht gleichzeitig mit dem Finanzdepartement informieren wollen, weil \"Gewaltentrennung\" Vorrang habe? Warum galt am 9. Dezember 2009 - als endlich auch das EJPD informiert wurde - diese Gewaltentrennung pl\u00f6tzlich nicht mehr?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Ermittlungshandlungen der Bundesanwaltschaft (BA) st\u00fctzen sich insbesondere auf das Schweizerische Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (SR 311.0), das Bundesgesetz \u00fcber die Bundesstrafrechtspflege vom 15. Juni 1934 (SR 312.0) und das Bundesgesetz \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. M\u00e4rz 1981 (SR 351.1). Im Rahmen eines gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens \u00fcbermittelte die BA am 9. Januar 2009 ein Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft in Nizza gest\u00fctzt auf das Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 (SR 0.351.1) sowie das Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommen (Amtsblatt der EU Nr. L 239 vom 22. September 2000, S. 0019-0062).</p><p>Wird in einem Rechtshilfeverfahren um die Durchsuchung grosser Datenmengen ersucht, sind die relevanten Inhalte, nach denen zu suchen ist, m\u00f6glichst genau anzugeben (Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit). Dieser Grundsatz wird bei der Durchsuchung von grossen Datenmengen insbesondere durch die Verwendung von Listen mit Stichw\u00f6rtern, nach denen zu suchen ist, umgesetzt. Die Verwendung von Stichw\u00f6rterlisten ist eine in der Schweiz und im Ausland g\u00e4ngige Praxis bei der Durchsuchung beschlagnahmter elektronischer Beweismittel. Auch im Fall \"HSBC\" wurde eine solche Stichw\u00f6rterliste am 18. Februar 2009 an die Staatsanwaltschaft in Nizza \u00fcbermittelt. Sie enth\u00e4lt weder Kundennamen noch Kontonummern der Bank HSBC, und sie enth\u00e4lt insbesondere auch keine Passw\u00f6rter oder Codes, welche es den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden erm\u00f6glicht h\u00e4tten, dem Bankgeheimnis unterstehende Dokumente zu \u00f6ffnen oder zu entschl\u00fcsseln.</p><p>2. Der Bundesanwalt ist \u00fcber den allgemeinen Verlauf der von seinen Mitarbeitenden geleiteten Ermittlungsverfahren informiert. Er erh\u00e4lt jedoch keine Kopien s\u00e4mtlicher von seinen Mitarbeitenden verfasster Verfahrensakten. Wie in solchen F\u00e4llen \u00fcblich war er auch im Fall \"HSBC\" dar\u00fcber orientiert, dass an Frankreich ein Rechtshilfeersuchen gestellt wird, jedoch nicht \u00fcber dessen Inhalt oder den Inhalt der darauffolgenden erg\u00e4nzenden Schreiben wie der \u00dcbermittlung einer Stichw\u00f6rterliste.</p><p>3. Ein Stichwort bezeichnet vorliegend ein f\u00fcr die Suche nach Informationen in einem Dokument gebrauchtes Wort. Ein Code hingegen ist ein Symbolsystem f\u00fcr die Ver- bzw. Entschl\u00fcsselung von geheimen Angaben. Wie erw\u00e4hnt beinhaltet die von der BA am 18. Februar 2009 \u00fcbermittelte Liste mit Stichw\u00f6rtern (Suchbegriffen) weder Codes noch Passw\u00f6rter, denn die franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden ben\u00f6tigten vonseiten der BA keinen Code und kein Passwort, um das in Frankreich beschlagnahmte elektronische Material sichten und nutzen zu k\u00f6nnen.</p><p>4. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die BA hat im \u00dcbrigen trotz Selektion mittels Stichw\u00f6rtern immer auf der Herausgabe der gesamten Daten, wie im entsprechenden Rechtshilfeersuchen verlangt, bestanden. Sie hat mittlerweile auch die gesamten anl\u00e4sslich der Hausdurchsuchung in Frankreich sichergestellten Daten erhalten.</p><p>5. Die BA hat das Eidgen\u00f6ssische Finanzdepartement nicht dar\u00fcber informiert, dass sie den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden eine Stichw\u00f6rterliste \u00fcbermittelt hatte. Sie musste dies auch nicht tun, da dieses Vorgehen die Strafuntersuchung betraf.</p><p>6. Von Mai bis November 2009 sandte die BA den franz\u00f6sischen Beh\u00f6rden mehrere Anfragen, um zu erfahren, wann sie mit der Erledigung des Rechtshilfeersuchens rechnen k\u00f6nne. Erst als sich Herv\u00e9 Falciani im Dezember 2009 in den Medien \u00e4usserte, erfuhr die BA, wie die franz\u00f6sischen Steuer- und Justizbeh\u00f6rden das gestellte Rechtshilfeersuchen bewerteten und behandelten. Das bis dahin durchgef\u00fchrte ordentliche Rechtshilfeverfahren in Strafsachen wurde nun pl\u00f6tzlich auch zu einer politischen Angelegenheit. Dies war f\u00fcr die Bundesanwaltschaft Anlass, die Vorsteherin des EJPD zu orientieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1283299200000)\/","SubmittedBy":"M\u00f6rgeli Christoph","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339718400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531369593)\/","SubmissionDate":"\/Date(1276819200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4814,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}