{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103662,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103662,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3662","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Partikelfilterpflicht f\u00fcr Baumaschinen entgegen dem EU-Recht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss EU-Recht (Richtlinie 97/68/EG) m\u00fcssen mobile Maschinen und Ger\u00e4te mit einem Dieselmotor bestimmte Grenzwerte f\u00fcr den Ausstoss von Partikelmasse einhalten. Der Bundesrat hat 2008 bei der Revision der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) diese Grenzwerte f\u00fcr Baumaschinen \u00fcbernommen, aber zus\u00e4tzlich noch einen Grenzwert f\u00fcr die Anzahl der ausgestossenen Partikel eingef\u00fcgt. Die EU hat freiwillig auf die Einf\u00fchrung eines solchen Wertes verzichtet, denn einerseits ist die Zweckm\u00e4ssigkeit eines solchen Wertes wissenschaftlich nicht erwiesen, und andererseits kann dieser Wert nur mittels Partikelfilter eingehalten werden. Solche Partikelfilter sind aber bis heute nicht f\u00fcr den Einsatz an Baumaschinen angepasst worden und demzufolge f\u00fcr einen solchen Gebrauch nicht verf\u00fcgbar. Die g\u00e4ngigen Filter sind sehr pannenanf\u00e4llig und schaden dadurch dem Motor. Ausserdem erzeugt der Einsatz von Partikelfiltern gef\u00e4hrliche Sekund\u00e4remissionen (erh\u00f6hter CO2-, NOx- und L\u00e4rmausstoss, Entstehung von Furan, Benzol und Toluol). Andere Technologien (wie der SCR-Katalysator oder Brennstoffzus\u00e4tze) weisen in diesem Bereich eine bessere Bilanz auf. Zudem kann die Anzahl der ausgestossenen Partikel gegenw\u00e4rtig nicht zuverl\u00e4ssig gemessen werden, wie dies die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen in ihrem Bericht vom 4. Juni 2010 best\u00e4tigt. Auch eine Kommission der EU muss bis Ende 2013 eine Studie zur Durchf\u00fchrbarkeit von Partikelmessungen bei mobilen Maschinen und Ger\u00e4ten vorlegen. Der Schweizer Grenzwert f\u00fcr die Partikelanzahl jedoch wurde festgesetzt, ohne den Stand der Technik zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Der in der LRV festgelegte Grenzwert der Partikelanzahl und der damit einhergehende obligatorische Betrieb eines Partikelfiltersystems bei \u00dcberschreiten des Grenzwertes sind in technischer, \u00f6kologischer und \u00f6konomischer Hinsicht fragw\u00fcrdig. Trotz dieser bekannten Tatsachen hat das Seco am 19. Mai 2010 die Baumaschinen auf die Negativliste der vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommenen Produkte gesetzt.</p><p>1. Wieso weicht die LRV von den europ\u00e4ischen Vorschriften ab?</p><p>2. Wieso beschr\u00e4nkt sich der Grenzwert der Partikelanzahl auf Baumaschinen?</p><p>3. Weshalb sind die Baumaschinen auf der Negativliste der vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommenen Produkte?</p><p>4. Ist der Bundesrat sich bewusst, dass auf dem Baumaschinenmarkt in der Schweiz h\u00f6here Preise herrschen als in der EU?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die LRV-Normen f\u00fcr Baumaschinen den EU-Vorschriften anzugleichen und die Baumaschinen von der Negativliste des Seco zu streichen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Belastung der Luft durch Feinstaubpartikel ist eine der gr\u00f6ssten Herausforderungen f\u00fcr unsere Umweltpolitik. Die geltenden Feinstaubgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (LRV; SR 814.318.142.1) werden h\u00e4ufig und zum Teil massiv \u00fcberschritten. Die OECD hat in ihrem Umweltpr\u00fcfbericht im Jahr 2007 der Schweiz dringend empfohlen, zus\u00e4tzliche Massnahmen gegen Partikelemissionen durchzuf\u00fchren. Besonders akuter Handlungsbedarf besteht beim krebserregenden Dieselruss, der nicht nur ein besonders gesundheitssch\u00e4digender Teil des Feinstaubs ist, sondern ausserdem eine stark klimaerw\u00e4rmende Wirkung hat. Weil die von Dieselmotoren ausgestossenen Partikel extrem klein sind, gen\u00fcgt es nicht, lediglich die Partikelmasse mit Vorschriften zu beschr\u00e4nken, vielmehr muss zum Schutz der Gesundheit die Partikelanzahl limitiert werden. Im Bereich des Strassenverkehrs verfolgt die EU diese Strategie bereits, indem sie Grenzwerte f\u00fcr die Partikelanzahl festlegt.</p><p>Grosse Mengen von Dieselrusspartikeln werden in der Schweiz jedoch nicht nur vom Strassenverkehr ausgestossen, sondern auch von Maschinen und Ger\u00e4ten des Nonroad-Bereichs (2010: rund ein Drittel des Gesamtausstosses). Der Bundesrat hat deshalb mit der \u00c4nderung der LRV vom 19. September 2008 konsequenterweise entschieden, auch f\u00fcr Maschinen und Ger\u00e4te auf Baustellen einen Partikelanzahl-Grenzwert festzulegen. Der Grenzwert kann mit einer grossen Auswahl an wirksamen und auch auf Sekund\u00e4remissionen umfassend gepr\u00fcften Partikelfiltern eingehalten werden, die \u00fcber 97 Prozent des Dieselrusses abscheiden. Solche Filter entsprechen auch f\u00fcr Nonroad-Maschinen l\u00e4ngst dem Stand der Technik.</p><p>Die einzelnen Fragen der Interpellation k\u00f6nnen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. W\u00e4hrend die EU im Strassenverkehrsbereich bereits strenge Grenzwerte festgelegt oder angek\u00fcndigt hat, ist dies bei den Nonroad-Maschinen bisher nicht der Fall. Der Bundesrat hat deshalb gem\u00e4ss dem im Umweltschutzgesetz verankerten Vorsorgeprinzip und in Umsetzung der Motionen Jenny 05.3499 und 07.3161 zus\u00e4tzliche Emissionsbegrenzungen festgelegt, die technisch m\u00f6glich und wirtschaftlich tragbar sind. Diese Regelung ist mit dem internationalen Handelsrecht und den Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. In ihrem Bericht vom 23. Oktober 2007 zur Motion Jenny 07.3161 hielt die UREK-N denn auch fest, dass \"in Bereichen, in denen die Schweiz nicht an bilaterale Vertr\u00e4ge gebunden ist, beispielsweise bei den Baumaschinen, strengere Massnahmen m\u00f6glich sein sollen\".</p><p>2. Mit Schreiben vom 18. M\u00e4rz 2010 an den Departementsvorsteher des UVEK fordert die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz eine Ausdehnung der geltenden Bestimmungen f\u00fcr Baumaschinen auf baustellen\u00e4hnliche Anlagen und auf weitere Maschinen im Industrie- und Gewerbebereich. Eine entsprechende Revision der LRV ist in Vorbereitung.</p><p>3. Die vom Seco als Vollzugshilfe f\u00fcr Importeure und Inverkehrbringer gef\u00fchrte illustrative Negativliste enth\u00e4lt diejenigen Produkte und Produktekategorien, auf die das Cassis-de-Dijon-Prinzip keine Anwendung findet. Die Baumaschinen sind auf der Negativliste aufgrund des Beschlusses des Bundesrates vom 19. September 2008 (in Kraft seit 1. Januar 2009), wonach die schweizerische LRV bez\u00fcglich Partikelgrenzwerten f\u00fcr Baumaschinen dem EG-Recht vorgeht.</p><p>4. Die wirtschaftliche Tragbarkeit der Massnahme, Baumaschinen ab 18 Kilowatt Leistung mit Partikelfiltersystemen auszur\u00fcsten, wurde vom Bundesrat bei der LRV-\u00c4nderung vom 19. September 2008 gepr\u00fcft und bejaht. Die Kosten der Massnahme f\u00fcr das Jahr 2010 betragen rund 70 Millionen Franken. Demgegen\u00fcber betr\u00e4gt der gesch\u00e4tzte volkswirtschaftliche Nutzen der Massnahme in Form von eingesparten Gesundheitskosten f\u00fcr dasselbe Jahr 200 bis 260 Millionen Franken.</p><p>5. Die Minimierung des krebserregenden Dieselrusses ist nach wie vor ein Hauptziel des im Jahr 2006 lancierten Aktionsplans gegen Feinstaub. Mit den LRV-Bestimmungen f\u00fcr Baumaschinen und deren geplanter Ausdehnung auf weitere Bereiche des Nonroad-Sektors kommt die Schweiz diesem Ziel einen weiteren, entscheidenden Schritt n\u00e4her. Eine Angleichung der schweizerischen Vorschriften an jene der EU w\u00e4re als R\u00fcckschritt zu sehen, der auch dem internationalen technischen Trend zuwiderlaufen w\u00fcrde. Diese Angleichung w\u00e4re nicht zuletzt aufgrund der von der fortschrittlichen einheimischen Baubranche bereits get\u00e4tigten Investitionen zugunsten des Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Umweltschutzes nicht vertretbar.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1288742400000)\/","SubmittedBy":"Fran\u00e7ais Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348790400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690551035263)\/","SubmissionDate":"\/Date(1284508800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Umwelt"}}