{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103664,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103664,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3664","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Umsetzung des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes. Keine ideologischen R\u00e4nkespiele","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert:</p><p>1. die sehr einseitig zusammengesetzte sogenannte Drogenexpertengruppe umgehend abzusetzen;</p><p>2. die Umsetzung des 2008 vom Schweizervolk mit \u00fcber 60 Prozent Jastimmen verabschiedeten Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes zu vollziehen;</p><p>3. insbesondere Artikel\u00a01, n\u00e4mlich die Zielsetzung der Abstinenz, bei den einzelnen Verordnungen zu ber\u00fccksichtigen;</p><p>4. die Verordnungen im Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) zu erarbeiten, ohne damit eine kostspielige, externe Gruppe zu beauftragen.</p>","ReasonText":"<p>Das BAG, seit Jahren ideologisch gepr\u00e4gt, f\u00fchlt sich legitimiert, seine Arbeit auf die einseitig zusammengesetzte Expertengruppe auszurichten und den Drogenliberalisierungskurs zu verst\u00e4rken. Die tief in der Bev\u00f6lkerung verankerte Ablehnung von Drogen wird damit geschw\u00e4cht. Es ist die Aufgabe des BAG, Gesetze und Verordnungen im Sinne des Gesetzgebers umzusetzen. Es ist nicht die Aufgabe eines Bundesamtes, gesellschaftspolitisch gegen einen Volksentscheid Einfluss zu nehmen. Der Konsum von Drogen wird zu einem akzeptierten Verhalten. Ein Blick auf die Namen der Mitglieder der sogenannten Drogenexpertengruppe zeigt, dass die meisten seit Jahren eine ideologisch motivierte Drogenpolitik betreiben, mit dem Ziel einer Freigabe aller Drogen.</p><p>Diese Fachleute fordern einerseits Straffreiheit f\u00fcr den Konsum aller Drogen und andererseits, dass der Staat die Herstellung und den Handel von Suchtmitteln \u00fcbernehmen soll. Damit missachten sie str\u00e4flich den Volkswillen bei den drogenpolitischen Abstimmungen von 2008, aber auch die weltweiten Abkommen im Drogenbereich. \u00dcberdies w\u00fcrde ein erleichterter Zugang zu Drogen in krassem Widerspruch zur weltweiten Drogenpolitik stehen. Die Bev\u00f6lkerung will keinen Dealerstaat Schweiz. Unsere Demokratie darf nicht mit F\u00fcssen getreten werden und die Politik noch mehr an Glaubw\u00fcrdigkeit verlieren.</p><p>Die sogenannte Expertengruppe ignoriert nicht nur die klare Meinung der Schweizer Bev\u00f6lkerung, sondern missachtet die Tatsache, dass die Aufhebung eines Drogenverbotes einer Verharmlosung von Drogen gleichkommt und die Vernachl\u00e4ssigung des Zieles der Abstinenz zu kaum zu bew\u00e4ltigenden Problemen f\u00fchrt. Der polizeiliche Kampf gegen den Drogenhandel w\u00fcrde damit verunm\u00f6glicht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion bezieht sich auf zwei verschiedene Dossiers, die getrennt behandelt werden sollten: Zum einen geht es um die Expertengruppe, die den Bericht \"Herausforderung Sucht - Grundlagen eines zukunftsf\u00e4higen Politikansatzes f\u00fcr die Suchtpolitik in der Schweiz\" erstellt hat (Ziff. 1), und zum anderen um die Erarbeitung der Verordnungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Revision des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes (BetmG; Ziff. 2, 3 und 4).</p><p>1. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat im Juni 2008 die drei eidgen\u00f6ssischen Kommissionen f\u00fcr Alkoholfragen, f\u00fcr Drogenfragen und f\u00fcr Tabakpr\u00e4vention beauftragt, einen Bericht zu erarbeiten, der die Entwicklung der Gesellschaft in Bezug auf alle Formen der Abh\u00e4ngigkeit analysiert. Ausgehend von diesem Bericht sollten dem BAG die Grundlagen f\u00fcr eine koh\u00e4rentere und wirksamere Suchtpolitik, die bereichs\u00fcbergreifend ist, vorgeschlagen werden. Die Kommissionen haben die mit der Erarbeitung dieses Berichts beauftragte Expertengruppe selber gebildet, und aus jeder Kommission wurden mehrere Mitglieder in die Expertengruppe delegiert. Der Bericht \"Herausforderung Sucht - Grundlagen eines zukunftsf\u00e4higen Politikansatzes f\u00fcr die Suchtpolitik in der Schweiz\" ist in die Zukunft gerichtet. Der Bericht nimmt eine ganzheitliche Betrachtung vor und schafft Raum f\u00fcr \u00dcberlegungen, die \u00fcber die psychoaktiven Substanzen, \u00fcber die Abh\u00e4ngigkeit und \u00fcber den rechtlichen Status der Substanzen hinausgehen. Er wurde am 1. Juni 2010 dem BAG \u00fcbergeben. Mit der Abgabe des Berichts war die Aufgabe der Ad-hoc-Expertengruppe beendet, und die Gruppe wurde aufgel\u00f6st. Der Bundesrat hat bez\u00fcglich einer eventuellen Revision unserer Drogenpolitik keinen Entscheid gef\u00e4llt.</p><p>2.-4. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage Geissb\u00fchler 10.1069 dargelegt hat, nahm die Redaktion der Verordnungen im Zusammenhang mit der Revision des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121; AS 2009 2623ff.; BBl 2006 8573ff.) viel Zeit in Anspruch, da die Verordnungen grundlegend revidiert und neu strukturiert wurden. W\u00e4hrend der 12-j\u00e4hrigen Dauer der Revisionsarbeiten am BetmG wurden an den Verordnungen keine gr\u00f6sseren Anpassungen vorgenommen, und so hat sich ein grosser Revisionsbedarf aufgestaut. Die vier Bundesratsverordnungen, die zwei Swissmedic-Verordnungen und die zwei Bundesbeschl\u00fcsse wurden neu in zwei Bundesratsverordnungen und einer Departementsverordnung zusammengefasst. Diese komplexe Arbeit wurde vom BAG und von Swissmedic vorgenommen. Sie ist nun abgeschlossen, und das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern hat vom 18. Oktober bis 30. November 2010 die Anh\u00f6rung durchgef\u00fchrt. Das Inkrafttreten des revidierten BetmG ist f\u00fcr das Fr\u00fchjahr 2011 vorgesehen.</p><p>Dem Willen des Gesetzgebers wird Rechnung getragen, denn auch die neuen Verordnungen sehen in ihrem Geltungsbereich das Abstinenzziel vor. Auch die Illegalit\u00e4t des Drogenkonsums und -handels wird nicht infrage gestellt.</p><p>Vor diesem Hintergrund erweist sich Ziffer 1 als erf\u00fcllt, und die Ziffern 2 bis 4 werden bereits umgesetzt. Der Bundesrat beantragt daher, die Ziffer 1 der Motion abzulehnen. Den Ziffern 2 bis 4 widersetzt er sich aber nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Punkts 1 und die Annahme der Punkte 2 bis 4 der Motion.","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Punkts 1 und die Annahme der Punkte 2 bis 4 der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1291939200000)\/","SubmittedBy":"Geissb\u00fchler Andrea Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317254400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690557334243)\/","SubmissionDate":"\/Date(1284595200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}