{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103665,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103665,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3665","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Revision des Doppelbesteuerungsabkommens von 1951 zwischen der Schweiz und den USA beschleunigen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Schweizer Eigent\u00fcmer von US-Wertschriften, welche nie in den USA waren und auch nie mit einer amerikanischen Bank was zu tun hatten, k\u00f6nnen doch in den USA steuerpflichtig werden - und zwar im Todesfall. Durch die k\u00fcrzlich erfolgte konsequentere Durchsetzung des amerikanischen Nachlasssteuergesetzes entstehen insbesondere f\u00fcr Schweizer Erblasser und deren Erben gravierende, inakzeptable Nachteile. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Revision des Abkommens zwischen der Schweiz und den USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-Erbanfallsteuern vom 9. Juli 1951 umgehend zu beschleunigen.</p>","ReasonText":"<p>Nach geltender US-Gesetzgebung sind auch nichtamerikanische Erben von nichtamerikanischen Verstorbenen im Nachlassfall gezwungen, eine komplizierte und in Englisch abgefasste, \u00fcber den gesamten Nachlass Auskunft gebende Steuerdeklaration auszuf\u00fcllen und bei der US-Steuerbeh\u00f6rde (Internal Revenue Service, IRS) einzureichen. Kommen die Erben dieser Deklarationspflicht nicht nach, wird die Bank die Konten und Wertschriftendepots f\u00fcr die Erben sperren. Der IRS ist in diesen F\u00e4llen sogar zur Erhebung einer Strafsteuer berechtigt. Diese seit Kurzem vom IRS sehr rigide durchgesetzte Deklarations- und Steuerpflicht gilt weltweit. Schweizer Erblasser und Erben sind davon besonders betroffen. Wir kennen in der Schweiz eine nicht ann\u00e4hernd so strenge Nachlassbesteuerung. In den meisten Kantonen wurde die Erbschaftssteuer zwischen Grosseltern, Eltern und Kindern zudem komplett abgeschafft. H\u00e4lt nun ein Schweizer B\u00fcrger US-Wertschriften, so f\u00e4llt bei dessen Tod eine US-Erbschaftssteuer bis zu einem Satz von 45 Prozent an. Schweizer Eigent\u00fcmer von US-Wertschriften sind dieser hohen Steuerbelastung seitens der USA schutzlos ausgeliefert. Grund daf\u00fcr ist das Erbschaftssteuerabkommen von 1951 zwischen der Schweiz und den USA. Es fehlt ein Passus, der die Besteuerung von US-Wertschriften bzw. mobilen Aktiven im Lande des letzten Wohnsitzes des Erblassers festlegt, was uns gegen\u00fcber anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern mit einer solchen Regelung (\u00d6sterreich, D\u00e4nemark, Frankreich, Deutschland, Holland und Grossbritannien) zurzeit benachteiligt. Es gilt, die Revision des schweizerischen Abkommens deshalb mit Priorit\u00e4t voranzutreiben. Als Muster f\u00fcr die Verhandlungen k\u00f6nnen die abgeschlossenen Vertr\u00e4ge der USA mit den genannten L\u00e4ndern dienen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Jahre 2009 fanden Verhandlungen mit den USA \u00fcber die Anpassung der Amtshilfebestimmung im Einkommenssteuerabkommen statt. Bei dieser Gelegenheit konnte mit den USA vereinbart werden, innert zwei Jahren nach Unterzeichnung der Anpassung des Einkommenssteuerabkommens auch Verhandlungen \u00fcber eine Revision des Erbschafts- und Nachlasssteuerabkommens von 1951 aufzunehmen. Neben der Einf\u00fcgung einer Bestimmung \u00fcber den Informationsaustausch f\u00fcr diese Steuern werden diese Verhandlungen Gelegenheit bieten, das Abkommen auch in anderen Punkten zu \u00e4ndern und nach M\u00f6glichkeit an die amerikanischen Abkommen mit anderen europ\u00e4ischen Staaten anzupassen. Das Ergebnis der Verhandlungen wird nat\u00fcrlich auch von der Haltung der USA in diesen Fragen abh\u00e4ngen.</p><p>Die Anpassung des Einkommenssteuerabkommens wurde am 23. September 2009 unterzeichnet. In den USA hat der Senat noch keine Genehmigung zu dieser Anpassung gegeben. Es ist davon auszugehen, dass der Senat erst Anfang 2011 zustimmen wird. Die USA werden f\u00fcr neue Verhandlungen zu einem Zeitpunkt vor der Genehmigung der Anpassung des Einkommenssteuerabkommens nicht bereit sein. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die neuen Verhandlungen nicht vor Fr\u00fchling 2011 beginnen k\u00f6nnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposal":19,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1290556800000)\/","SubmittedBy":"Fiala Doris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339632000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809785130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1284595200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}