{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103670,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103670,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3670","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Den Weissenstein retten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>An und auf dem Weissenstein, dem \"Hausberg\" der Solothurnerinnen und Solothurner, herrscht eine unhaltbare Situation. Der Berg ist derzeit nicht mit einer Seilbahn erschlossen. Nach vier Jahren dauernden Verfahren und Abkl\u00e4rungen sowie einem klaren Genehmigungsentscheid des Bundesrates zur Anpassung des kantonalen Richtplans wird nunmehr im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens f\u00fcr die neue Seilbahn unter den Bundes\u00e4mtern immer noch \u00fcber die Frage \"alte oder neue Seilbahn?\" gestritten. Der Interpellant stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass Bundes\u00e4mter einen beh\u00f6rdenverbindlichen, vom Bundesrat genehmigten kantonalen Richtplan ignorieren.</p><p>Namentlich unterbreitet der Interpellant dem Bundesrat die folgenden Fragen zur Beantwortung:</p><p>a. Wie beurteilt er die offensichtliche Tatsache, dass sich Bundesbeh\u00f6rden, insbesondere das Bundesamt f\u00fcr Kultur und die bundesr\u00e4tlich gew\u00e4hlten Kommissionen ENHK und EKD, nicht an die beh\u00f6rdenverbindlichen, vom Bundesrat genehmigten Richtplanbeschl\u00fcsse halten?</p><p>b. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Bundes\u00e4mter die erw\u00e4hnten Richtplanbeschl\u00fcsse respektieren und dem Plangenehmigungsverfahren zu einem bef\u00f6rderlichen Abschluss verhelfen?</p>","ReasonText":"<p>Die Seilbahn Weissenstein AG hat im August 2009 das Plangenehmigungsgesuch f\u00fcr den Bau einer neuen Gondelbahn von Oberdorf/SO auf den Weissenstein eingereicht. Im November 2009 wurde der Betrieb der bestehenden, 60-j\u00e4hrigen Sesselbahn zufolge Ablaufs der Betriebsbewilligung definitiv eingestellt.</p><p>Am 9. Juni 2009 verabschiedete der Regierungsrat des Kantons Solothurn eine Anpassung des kantonalen Richtplans. Gem\u00e4ss der entsprechenden Ziffer 3 h\u00e4lt der entsprechende Beschluss fest, dass unter der Abstimmungskategorie \"Festsetzung\" in Sachen Weissenstein Folgendes festgelegt wird: \"Sesselbahn mit neuer Seilbahn ersetzen\".  Der Bundesrat erteilte der Richtplananpassung auf Grundlage eines Pr\u00fcfberichts des Amtes f\u00fcr Raumentwicklung (ARE) vom 3. Februar 2010 mit Beschluss vom 12. M\u00e4rz 2010 die Genehmigung.</p><p>Unter dem Gesichtspunkt der Erschliessung des Weissensteins als Erholungsgebiet thematisierte der Kanton Solothurn im Zuge der Richtplananpassung die Frage nach Ersatz oder Sanierung der Weissensteinbahn explizit. Auch unter Zuhilfenahme eines auf Anweisung des ARE bestellten Gutachtens von H. Manz nahm der Kanton die nach RPG und NHG gebotene Interessenabw\u00e4gung umfassend vor. Das ARE erachtete die vom Kanton vorgenommene Interessenabw\u00e4gung in seinem Pr\u00fcfbericht als nachvollziehbar. Der Bundesrat genehmigte den kantonalen Richtplan wie vom ARE beantragt. Einzig die Frage, wie die neue Bahn im Detail auszugestalten ist (Linienf\u00fchrung, Gestaltung, Dimensionierung, Technisches usw.), behielt der Bundesrat zu Recht dem Plangenehmigungsverfahren vor. </p><p>Nachdem der Kanton Solothurn im angepassten Richtplan eine klare Aussage zugunsten einer neuen Seilbahnerschliessung des Weissensteins getroffen und der Bundesrat den Richtplan genehmigt hat, ist damit in aller Klarheit beh\u00f6rdenverbindlich erstellt, dass die Seilbahn auf den Weissenstein zu ersetzen ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Raumplanungsgesetz h\u00e4lt fest, dass die Richtpl\u00e4ne f\u00fcr die Beh\u00f6rden verbindlich sind. F\u00fcr den Bund werden sie erst verbindlich, wenn sie durch den Bundesrat genehmigt sind. Dieses Erfordernis ist beim Richtplan Weissenstein erf\u00fcllt. Verbindlichkeit \"f\u00fcr den Bund\" bedeutet, dass die nachgelagerten Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung die Festsetzungen, die im Richtplan und im Genehmigungsbeschluss des Bundesrates enthalten sind, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu respektieren haben. Vorliegend bezieht sich diese Verbindlichkeit insbesondere auf den Umstand, dass der Ersatz der alten Bahn durch eine neue als Bestandteil des Richtplans Weissenstein festgesetzt wurde. Die Verbindlichkeit gilt so lange, als sich die Verh\u00e4ltnisse nicht ge\u00e4ndert haben und der Richtplan nicht angepasst wird. Da das Bundesamt f\u00fcr Kultur (BAK) die Tragweite der Beh\u00f6rdenverbindlichkeit anders beurteilt hat, \u00e4usserte es sich im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gegen\u00fcber der Leitbeh\u00f6rde, dem Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV), negativ zum Neubauprojekt und verlangte die Erhaltung der alten Seilbahn als Denkmal nationaler Bedeutung.</p><p>2. Um die Diskussion \u00fcber die Beh\u00f6rdenverbindlichkeit rasch zu einem Abschluss zu bringen, hat das BAV das Bundesamt f\u00fcr Justiz mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Verbindlichkeit der Richtplangenehmigung f\u00fcr das BAK beauftragt. Dieses Gutachten st\u00fctzt die Beurteilung von BAV und Bundesamt f\u00fcr Raumentwicklung (ARE), wonach es dem BAK im Plangenehmigungsverfahren nicht mehr zusteht, den Richtplanentscheid abzulehnen. Der Bundesrat geht davon aus, dass aufgrund des klaren Befundes des Bundesamtes f\u00fcr Justiz keine weiteren Verfahrensverz\u00f6gerungen wegen dieser Grundsatzfrage mehr eintreten werden. Das Neubauprojekt wird gem\u00e4ss den \u00fcblichen Verfahrensregeln behandelt. Die Eidgen\u00f6ssische Natur- und Heimatschutzkommission und die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Denkmalpflege sind vom Bundesrat eingesetzte ausserparlamentarische Kommissionen. Sie haben u. a. die Aufgabe, Fachgutachten zu Fragen des Naturschutzes, des Heimatschutzes und der Denkmalpflege zuhanden der Beh\u00f6rden des Bundes zu erstellen. Kann durch ein Bauvorhaben ein in einem Inventar des Bundes verzeichnetes Objekt betroffen werden - der Weissenstein ist im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkm\u00e4ler von nationaler Bedeutung verzeichnet - oder stellen sich wichtige grunds\u00e4tzliche Fragen zur Erhaltung eines Denkmals, erstatten die Kommissionen der Leitbeh\u00f6rde ein Gutachten. Die Kommissionen werden, soweit zweckm\u00e4ssig, in das Bereinigungsverfahren mit den Fachbeh\u00f6rden einbezogen.</p><p>Dem Bundesrat liegen keine Anzeichen vor, dass das Verfahren durch die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde, das BAV, nicht z\u00fcgig und unter Beachtung der massgebenden formellen und materiellen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung durchgef\u00fchrt w\u00fcrde. Das vorliegende Projekt polarisiert stark, trotz der vorangehenden Entscheide. Dass insbesondere bei solchen Projekten die Beteiligten ihre Interessen mit den ihnen zustehenden Instrumenten wahrnehmen, kann und soll nicht verhindert werden. Dadurch kann es zu Verz\u00f6gerungen kommen. Ein schneller, daf\u00fcr aber an M\u00e4ngeln leidender Entscheid, der zu einer Kassation vor der Rechtsmittelinstanz f\u00fchren k\u00f6nnte, dient letztlich niemandem.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1288742400000)\/","SubmittedBy":"B\u00fcttiker Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1291117724650)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690541151247)\/","SubmissionDate":"\/Date(1284940800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}