{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103720,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103720,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3720","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Anpassung der L\u00e4rmschutzgesetzgebung w\u00e4hrend der ersten Nachtstunde","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, bauliche Massnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwertes infolge Flugl\u00e4rm w\u00e4hrend der ersten Nachtstunde (22 bis 23 Uhr) in der L\u00e4rmschutzgesetzgebung dahingehend zu erweitern, dass in zeitlich wenig belasteten Gebieten eine raumplanerisch sinnvolle bauliche Entwicklung rund um die Landesflugh\u00e4fen erm\u00f6glicht wird.</p>","ReasonText":"<p>Die Flugl\u00e4rmbelastung in den Regionen rund um die Landesflugh\u00e4fen f\u00fchrt nicht nur zu einer tats\u00e4chlichen L\u00e4rmbelastung der Bev\u00f6lkerung, sondern auch zu planungsrechtlichen Einschr\u00e4nkungen, die auf diese Wirtschaftsregionen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige und vor allem unn\u00f6tige Auswirkungen haben. Die Systematik der aktuellen L\u00e4rmschutzgesetzgebung f\u00fchrt dazu, dass f\u00fcr Gebiete, die nur w\u00e4hrend einer einzigen Stunde (erste Nachtstunde) von Grenzwert\u00fcberschreitungen betroffen sind, bez\u00fcglich Wohnungsbau ein faktisches Bauverbot besteht. Solch betroffene Gebiete liegen mehrheitlich in Gemeinde- und Stadtzentren, sind gut erschlossen und vielfach \u00fcberbaut. Das Alter des Geb\u00e4udebestandes ist sehr unterschiedlich, da in einigen betroffenen Gebieten eine dynamische Bauentwicklung bis vor einigen Jahren ohne Einschr\u00e4nkungen m\u00f6glich war. Die heute g\u00fcltige L\u00e4rmschutzgesetzgebung w\u00fcrde f\u00fcr die Bewohner in diesen Gebieten nur dann wirksam, wenn gr\u00f6ssere Sanierungen und Um- oder Erweiterungsbauten m\u00f6glich w\u00e4ren. Insofern bietet es sich an, dass in den nur w\u00e4hrend einer Nachtstunde von Flugl\u00e4rm betroffenen Gebieten griffige Schallschutzmassnahmen verlangt werden und daf\u00fcr aber Um- und Erweiterungsbauten zugelassen w\u00fcrden.</p><p>Die Bev\u00f6lkerung in den flugl\u00e4rmbelasteten Gebieten w\u00fcrde faktisch besser gesch\u00fctzt, da Erweiterungs- und Sanierungsprojekte zwingend mit Schallschutzmassnahmen ausgestattet werden m\u00fcssten. Somit w\u00fcrden die Betroffenen w\u00e4hrend der sensiblen Nachtstunde vor dem L\u00e4rm bedeutend besser gesch\u00fctzt.</p><p>Die Erleichterungen sollen nur f\u00fcr die \"erste Nachtstunde\" gelten, d. h., bei hohen Belastungen w\u00e4hrend den \u00fcbrigen \"23 Stunden\" wird keine Lockerung der bau- und planungsrechtlichen Einschr\u00e4nkungen verlangt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die L\u00e4rmschutzgesetzgebung des Bundes mit Umweltschutzgesetz und L\u00e4rmschutz-Verordnung (LSV) hat zum Ziel, die Bev\u00f6lkerung vor sch\u00e4dlichen oder l\u00e4stigen Einwirkungen zu sch\u00fctzen. Detailliert wird dieser Schutzgedanke durch die in der LSV festgelegten Belastungsgrenzwerte (Planungswerte, Immissionsgrenzwerte, Alarmwerte). Diese sind massgebend f\u00fcr die Begrenzung der L\u00e4rmimmissionen sowie f\u00fcr die raumplanerischen Vorgaben bei der Ausscheidung, Erschliessung und Bebauung von Bauzonen.</p><p>Die Nacht-Immissionsgrenzwerte (IGW) f\u00fcr Flugl\u00e4rm wurden aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen der Eidgen\u00f6ssischen Kommission f\u00fcr L\u00e4rmbek\u00e4mpfung im Jahr 2001 vom Bundesrat festgelegt. Werden diese IGW eingehalten, ist gew\u00e4hrleistet, dass die verbleibende L\u00e4rmbelastung den Schlaf der betroffenen Bev\u00f6lkerung nicht st\u00f6rt.</p><p>Geb\u00e4udesanierungen oder Erneuerungsbauten m\u00fcssen die erh\u00f6hten Anforderungen an die Schalld\u00e4mmung nach der Norm 181 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) einhalten. Da Flugl\u00e4rm die betroffenen Liegenschaften von oben belastet, sind die Schallschutzvorschriften beim L\u00e4rm der Landesflugh\u00e4fen damit bereits strenger als beispielsweise entlang von Strassen, wo der L\u00e4rm in der Regel nur von einer Seite anf\u00e4llt. Weitere Auflagen ergeben sich aus dem Bundesumweltrecht nicht.</p><p>Auch bei neuen Geb\u00e4uden oder bei der Erweiterung bestehender Bauten m\u00fcssen die Vorschriften der SIA-Norm 181 eingehalten werden. Sie k\u00f6nnen sodann im Grundsatz nur errichtet werden, wenn bei den entsprechenden Geb\u00e4uden die IGW eingehalten sind oder durch bauliche oder gestalterische Massnahmen eingehalten werden k\u00f6nnen. Ist dies nicht der Fall, k\u00f6nnen die Bauten trotzdem bewilligt werden, wenn am Neubau oder an der Erweiterung ein \u00fcberwiegendes Interesse besteht und die kantonale Beh\u00f6rde im Einzelfall ihre Zustimmung gibt. Die kantonalen Beh\u00f6rden versch\u00e4rfen in diesem Fall die Anforderungen an den Schallschutz angemessen.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Interessenkonflikte zwischen Raumplanung und L\u00e4rmschutz bewusst. So pr\u00fcft das UVEK zurzeit in verschiedenen Bereichen Fragen der Abstimmung zwischen L\u00e4rmschutz und Siedlungsentwicklung in der Flughafenregion Z\u00fcrich, namentlich bei den Festlegungen des Sachplans der Infrastruktur der Luftfahrt oder des kantonalen Richtplans, aber auch im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Kanton Z\u00fcrich. Insgesamt erlauben aber die bestehenden Vorschriften, dass die Kantone die Interessen am Flugbetrieb, an der Siedlungsentwicklung und am L\u00e4rmschutz im Umfeld der Landesflugh\u00e4fen situationsgerecht aufeinander abstimmen k\u00f6nnen. Bevor die laufenden Abkl\u00e4rungen abgeschlossen sind, m\u00f6chte sich der Bundesrat nicht durch eine Motion auf Rechts\u00e4nderungen verpflichten lassen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1290556800000)\/","SubmittedBy":"Hany Urs","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1323648000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690488133743)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285718400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}