{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103727,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103727,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3727","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Klonfleisch in der Schweiz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Klonfleisch, d. h. Fleisch, welches von Nachkommen geklonter Tiere stammt, wird gerade in der letzten Zeit von der \u00d6ffentlichkeit vermehrt thematisiert. Auch aus der Praxis sind derzeit erste entsprechende Signale erkennbar.</p><p>Als Dachorganisation der schweizerischen Fleischverarbeitungsbranche lehnt der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) den Markteintritt von Klonfleisch aus ethisch-moralischen Gr\u00fcnden in aller Deutlichkeit ab. Gleichwohl herrscht derzeit in der Praxis eine grosse Unsicherheit im potenziellen Umgang mit Klonfleisch. Daher stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie stuft er den Einsatz von Klonfleisch in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit ein?</p><p>2. Wie sch\u00e4tzt er die \u00dcbertragung potenzieller Gefahren von geklonten Tieren auf ihre Nachkommen ein?</p><p>3. Wie beurteilt er die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Klonfleisch?</p><p>4. Wie deutet er die internationalen Entwicklungen in Bezug auf Klonfleisch?</p><p>5. Welche M\u00f6glichkeiten zur R\u00fcckverfolgbarkeit und Identifizierung von geklonten Tieren und deren Nachkommen sind ihm im internationalen Umfeld bekannt? Welche davon w\u00e4ren, nach Einsch\u00e4tzung des Bundesrates und dem Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip entsprechend, in der Praxis \u00fcberhaupt umsetzbar?</p><p>6. Gest\u00fctzt auf die derzeitige Ausgangslage, welche Strategie gedenkt der Bundesrat bez\u00fcglich Klonfleisch in Zukunft zu verfolgen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Durch Klonen k\u00f6nnen heute \"Kopien\" von einzelnen Tieren erzeugt werden. Aufgrund der hohen Kosten werden nur sehr wertvolle Zuchttiere geklont, um besondere Eigenschaften der Originale weiterzugeben. Nachkommen geklonter Tiere sind keine Klone, da sie in der Regel mittels nat\u00fcrlicher Fortpflanzung gezeugt werden. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass unter den Begriff Klonfleisch nur das Fleisch von geklonten Tieren f\u00e4llt. </p><p>In der Schweiz existieren noch keine geklonten Nutztiere: Weder wurden bisher geklonte Tiere importiert, noch wurden Tiere in der Schweiz selbst geklont. Das Klonen eines Tieres w\u00fcrde in der Schweiz unter die strengen Tierversuchsbestimmungen fallen und w\u00e4re bewilligungspflichtig. </p><p>Dem Bundesrat liegen keine Informationen vor, die darauf hindeuten w\u00fcrden, dass sich Produkte von geklonten Tieren oder deren direkten Nachkommen bereits auf dem Schweizer Markt befinden. Es ist jedoch eine Tatsache, dass Fleisch von weiteren Nachkommen geklonter Tiere bereits in die Lebensmittelkette gelangt ist. </p><p>1.-3. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise vor, dass von Fleisch der Nachkommen geklonter Rinder und Schweine eine Gef\u00e4hrdung der Lebensmittelsicherheit ausgeht. </p><p>Die Europ\u00e4ische Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat am 15. Juli 2008 ein umfassendes wissenschaftliches Gutachten \u00fcber die Auswirkungen des Klonens von Tieren auf die Lebensmittelsicherheit, die Tiergesundheit, den Tierschutz und die Umwelt verabschiedet. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit keine Unterschiede zwischen dem Fleisch von gesunden Nachkommen von geklonten Rindern und Schweinen und \"konventionellem\" Fleisch bestehen. Am 23. Juni 2009 und am 14. September 2010 hat die Efsa weitere Stellungnahmen ver\u00f6ffentlicht, welche die neusten wissenschaftlichen Daten ber\u00fccksichtigen und die Schlussfolgerungen in ihrem Gutachten von 2008 best\u00e4tigen. </p><p>Nach derzeitigem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis werden bei geklonten Tieren auf die Nachkommen nicht h\u00e4ufiger Krankheitserreger oder andere Gefahren \u00fcbertragen als bei vergleichbaren Tieren. Wie bei allen zu schlachtenden Tieren sind zudem auf die Nachkommen geklonter Tiere die einschl\u00e4gigen Lebensmittelkontrollen, insbesondere die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, anzuwenden, mit deren Hilfe ausgeschlossen werden soll, dass Produkte von nichtgesunden Tieren in die Lebensmittelkette gelangen. </p><p>W\u00e4hrend f\u00fcr Rinder und Schweine bereits gen\u00fcgend Daten f\u00fcr eine Risikobewertung verf\u00fcgbar sind, liegen sie f\u00fcr Schafe, Ziegen und Gefl\u00fcgel infolge der begrenzten Anzahl wissenschaftlicher Studien zurzeit noch nicht vor. Mit der zunehmenden Erfahrung ist jedoch davon auszugehen, dass auch f\u00fcr diese Tierarten zuk\u00fcnftig umfassendere wissenschaftliche Daten zur Verf\u00fcgung stehen werden.</p><p>4. Das Klonen wurde bereits in einer Reihe von L\u00e4ndern angewendet und ist vornehmlich in den Vereinigten Staaten weit entwickelt. Gemessen am gesamten Nutztierbestand ist der Anteil geklonter Tiere weltweit jedoch \u00e4usserst gering. Ob das Klonen zuk\u00fcnftig breiter in der Nutztierproduktion Einzug halten wird, ist offen und zumindest f\u00fcr Europa fraglich.</p><p>In der Europ\u00e4ischen Union (EU) soll eine gesetzliche Regelung f\u00fcr Lebensmittel aus geklonten Tieren neu eingef\u00fchrt werden. Die Europ\u00e4ische Kommission hat in einem am 19. Oktober 2010 ver\u00f6ffentlichten Bericht ein f\u00fcnfj\u00e4hriges Moratorium vorgeschlagen: Das Klonen von Tieren und die Verwendung geklonter Tiere zur Erzeugung von Lebensmitteln sollen in der EU verboten werden. Auch die Vermarktung und der Import von \"Klonfleisch\" sollen in diesem Zeitraum nicht gestattet sein. Weiterhin erlaubt w\u00e4re dagegen der Import von Samen und Embryonen geklonter Tiere, wobei ein System der Kennzeichnung von Fortpflanzungsmaterial aufgebaut werden soll, um die R\u00fcckverfolgbarkeit zu gew\u00e4hrleisten. Die Abgeordneten des Europ\u00e4ischen Parlamentes haben sich aus Gr\u00fcnden des Konsumentenschutzes und des Tierschutzes mehrfach f\u00fcr Massnahmen ausgesprochen, die noch weiter gehen sollen: Die Verbote sollen auch f\u00fcr die direkten Nachkommen geklonter Tiere gelten und sich zudem auf die Einfuhr von Vermehrungsmaterial erstrecken. </p><p>Mit einem abschliessenden Entscheid der EU ist im Jahr 2011 zu rechnen. Im Hinblick auf die internationalen Handelsbeziehungen wird der Bundesrat die Entwicklungen in der EU sehr genau verfolgen und bei der Festlegung der zu treffenden Massnahmen ber\u00fccksichtigen (siehe Frage 6).</p><p>5. Fleisch von konventionell gez\u00fcchteten Tieren und von Nachkommen geklonter Tiere ist gleich zusammengesetzt und kann mit verf\u00fcgbaren Testmethoden nicht unterschieden werden. </p><p>Anhand der \u00dcbereinstimmung mit dem Erbgut des Originaltieres k\u00f6nnten geklonte Tiere unter bestimmten Voraussetzungen mit Tests im Labor erkannt werden. In der Praxis w\u00e4re dies jedoch sehr aufwendig. Zudem gibt es keinen Test, mit dessen Hilfe ein Tier als Nachkomme eines geklonten Tieres identifiziert werden kann. </p><p>Die Schweizer Zuchtorganisationen f\u00fcr Rinder, Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen f\u00fchren Herdeb\u00fccher, um die Abstammung von Zuchttieren zu sichern. Bei den Tieren, die in den Herdeb\u00fcchern gef\u00fchrt werden, kann anhand der Abstammungsausweise erkannt werden, ob sie von geklonten Tieren abstammen oder nicht. Bei den nicht in Herdeb\u00fcchern erfassten Tieren ist dies nicht m\u00f6glich. Eine Ausnahme bilden Rinder, denn aufgrund der Bestimmungen der Tierseuchengesetzgebung werden alle K\u00e4lber in der Tierverkehrsdatenbank registriert. Mit der Geburtsmeldung an die Datenbank kann der Tierhalter auch die Identit\u00e4t beider Eltern erfassen, allerdings sind diese Angaben nur beschr\u00e4nkt \u00fcberpr\u00fcfbar. F\u00fcr alle anderen Tiergattungen w\u00e4re der Aufwand unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig gross, um eine eindeutige Identifizierung eines Einzeltieres und seiner Nachkommen zu realisieren.</p><p>6. Nach derzeitigem Wissensstand liegen keine Bedenken bez\u00fcglich der Sicherheit von Lebensmitteln aus geklonten Tieren bzw. deren Nachkommen vor. Ein Verbot derartiger Produkte w\u00e4re daher nach Ansicht des Bundesrates mit Argumenten der Lebensmittelsicherheit nicht zu begr\u00fcnden. Durch das Klonen k\u00f6nnen jedoch Gesundheit und Wohl der betroffenen Tiere beeintr\u00e4chtigt werden, weshalb ethische Einw\u00e4nde dagegen vorzubringen sind. Zudem ist zu kl\u00e4ren, wie der T\u00e4uschungsschutz am zweckm\u00e4ssigsten gew\u00e4hrleistet werden k\u00f6nnte, um den Konsumentinnen und Konsumenten eine informierte Wahl beim Einkauf zu erm\u00f6glichen. </p><p>Der Bundesrat erachtet Anpassungen und Pr\u00e4zisierungen der einschl\u00e4gigen Rechtsgrundlagen, welche diesen Vorbehalten Rechnung tragen, f\u00fcr erforderlich. Bei diesen Anpassungen im Veterin\u00e4r- und Lebensmittelrecht sind jedoch unbedingt die internationalen Handelsbeziehungen, insbesondere die Verpflichtungen aus bestehenden sektoriellen Abkommen mit der EU \u00fcber den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, zu ber\u00fccksichtigen. Der Bundesrat wird daher die internationalen Entwicklungen weiter verfolgen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1290556800000)\/","SubmittedBy":"B\u00fcttiker Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1291289417423)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690532685673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285718400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Gesundheit"}}