{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103765,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103765,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3765","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Abgabe von Gratis-Musterpackungen oraler Kontrazeptiva an verschreibende \u00c4rztinnen und \u00c4rzte und Familienplanungsstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Swissmedic informiert in der Ausgabe 01/2010 seines Journals, dass nach Artikel\u00a010 Absatz\u00a01 der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) Arzneimittel-Musterpackungen nur in \"kleiner Anzahl\" abgegeben werden d\u00fcrfen. Als zul\u00e4ssig erachtet Swissmedic die Abgabe von maximal je f\u00fcnf Packungen pro Fachperson, pro Jahr und pro Arzneimittel in den ersten zwei Jahren nach Markteinf\u00fchrung; ab dem dritten Jahr ab Markteinf\u00fchrung sind maximal je zwei Packungen pro Fachperson zul\u00e4ssig. Dabei unterscheidet Swissmedic nicht zwischen Arzneimitteln im Allgemeinen und Verh\u00fctungsmitteln. In einem Brief vom 22. Juni 2010 an die Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Gyn\u00e4kologie und Geburtshilfe hat Swissmedic ihre Haltung best\u00e4tigt. </p><p>Zahlreiche verschreibende \u00c4rztinnen und \u00c4rzte und Familienplanungsstellen halten diese restriktive Auslegung der geltenden rechtlichen Bestimmungen insbesondere aus folgenden Gr\u00fcnden f\u00fcr kontraproduktiv:</p><p>1. Wenn verschreibende \u00c4rztinnen und \u00c4rzte oder Familienplanungsstellen oft jungen Patientinnen orale Verh\u00fctung vorschlagen, ist es wichtig, dass diesen auch gezeigt werden kann, wie sie das Verh\u00fctungsmittel zu verwenden haben. Diese Information ist wesentlich, denn sie bewirkt, dass die Einnahmevorschriften besser eingehalten werden und dadurch Fehlverhalten bei der Einnahme der Pille vermieden werden k\u00f6nnen. So k\u00f6nnen unbeabsichtigte Schwangerschaften verhindert werden.</p><p>2. Um unerw\u00fcnschte Schwangerschaften zu vermeiden, wird gegenw\u00e4rtig den Patientinnen bei der erstmaligen Einnahme der Pille empfohlen, nach der \"Quick-Start\"-Methode vorzugehen. Die Patientin muss die erste Pille gleich am Tag der Verschreibung einnehmen, die empf\u00e4ngnisverh\u00fctende Wirkung ist aber in der ersten Woche danach noch nicht gew\u00e4hrleistet. W\u00e4hrend dieser Zeit soll entsprechend ein zus\u00e4tzliches Verh\u00fctungsmittel eingesetzt werden. Studien haben gezeigt, dass so die Zahl der unbeabsichtigten Schwangerschaften vermindert werden kann. Zudem bewirkt die direkte Abgabe der ersten Packung durch die \u00c4rztin oder den Arzt, dass mehr Patientinnen mit der \"Quick-Start\"-Methode beginnen und dass die Einnahmevorschriften besser eingehalten werden.</p><p>3. Die Musterpackungen von oralen Kontrazeptiva, die von den verschreibenden \u00c4rztinnen und \u00c4rzten sowie den Familienplanungsstellen verteilt werden, werden von den Pharmaunternehmen kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt. Die Unabh\u00e4ngigkeit und die therapeutische Freiheit der verschreibenden Person werden dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt. </p><p>4. Bei der Erstkonsultation informiert der verschreibende Arzt oder die verschreibende \u00c4rztin oder Familienplanungsstelle die Patientin \u00fcber die - sehr geringen - Risiken bei der Einnahme von oralen Kontrazeptiva (pro Jahr erleiden 8 von 10 000 Frauen eine Thromboembolie).</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat der Bundesrat Kenntnis von der Stellungnahme von Swissmedic zu der Abgabe von Gratis-Musterpackungen oraler Kontrazeptiva an Fachpersonen?</p><p>2. Swissmedic beruft sich darauf, die geltenden rechtlichen Bestimmungen anzuwenden (insbesondere die AWV). Ist der Bundesrat bereit, die Gesetzgebung zu \u00e4ndern und eine Ausnahme f\u00fcr Musterpackungen oraler Kontrazeptiva vorzusehen?</p><p>3. Falls dies nicht der Fall ist, ist der Bundesrat angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Fachleute den kostenlosen und anonymen Zugang zu oralen Kontrazeptiva f\u00fcr Jugendliche bef\u00fcrworten, bereit, eine R\u00fcckerstattung der Kosten f\u00fcr orale Kontrazeptiva durch die soziale Krankenversicherung in Betracht zu ziehen? Wenn ja, wo steht der Bundesrat in seinen \u00dcberlegungen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die im Swissmedic-Journal 1/2010 publizierte Vollzugspraxis betreffend Abgabe von unentgeltlichen Musterpackungen (Gratismuster) im Allgemeinen sowie die daraus abgeleitete und in diversen Stellungnahmen ge\u00e4usserte Haltung der Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut) zur Abgabe von Gratismustern von oralen Kontrazeptiva sind dem Bundesrat bekannt. Seiner Ansicht nach ist die Vollzugspraxis, welche sich auf die Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV; SR 812.212.5) st\u00fctzt, korrekt.</p><p>2. Bei der Auswahl eines Arzneimittels sind Patientinnen und Patienten auf medizinische Fachberatung angewiesen. Die verantwortlichen Fachpersonen sollen dabei unbeeinflusst von geldwerten Vorteilen, wie zum Beispiel Warenboni oder Gratismuster, die medizinisch richtige Auswahl treffen k\u00f6nnen. Gratismuster d\u00fcrfen daher nur in kleiner Anzahl und auf schriftliche Anforderung hin an die verantwortliche Fachperson abgegeben werden. Musterpackungen d\u00fcrfen dabei nicht gr\u00f6sser sein als die kleinste im Handel befindliche Originalpackung. Den Fachpersonen wird damit die M\u00f6glichkeit geboten, sich mit einem neuen Pr\u00e4parat und dessen Umgang vertraut zu machen. Solche Gratismuster dienen aber nicht dazu, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit (bestimmten) Arzneimitteln sicherzustellen. Nach Ansicht des Bundesrates w\u00e4re es demzufolge nicht sachgerecht, den Anwendungsbereich f\u00fcr Arzneimittelmuster auf die Versorgung der Bev\u00f6lkerung auszudehnen und in der Arzneimittelverordnung (weiter gehende) Ausnahmeregelungen f\u00fcr bestimmte Arzneimittel - wie f\u00fcr orale Kontrazeptiva gefordert - vorzusehen.</p><p>3. Aufgabe der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ist es, die Kosten von Leistungen zur Diagnose und Behandlung bei Krankheit, von gewissen Leistungen der Pr\u00e4vention von Krankheiten sowie von Leistungen bei Mutterschaft zu \u00fcbernehmen. Orale Verh\u00fctungsmittel und Spiralen dienen weder der Pr\u00e4vention oder Behandlung einer Krankheit, noch stellen sie eine Leistung bei Mutterschaft dar. Eine Kosten\u00fcbernahme liegt deshalb ausserhalb des Aufgabenbereichs der OKP. </p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es in der Verantwortung der Versicherten liegt, unerw\u00fcnschte Schwangerschaften zu vermeiden (siehe Antwort auf die Frage Stump 10.3306, \"Zugang zu Verh\u00fctungsmitteln f\u00fcr alle Bev\u00f6lkerungsgruppen\"). In fast allen westeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern werden zwar die Kosten f\u00fcr Schwangerschaftsabbr\u00fcche von der Sozial- bzw. Krankenversicherung \u00fcbernommen. Die Verh\u00fctungsmittel gehen jedoch meist zulasten der betroffenen Personen. Allerdings kennen einige L\u00e4nder Programme zur Subventionierung von Verh\u00fctungsmitteln f\u00fcr junge Frauen (z. B. erhalten in Deutschland Frauen unter 20 Jahren die Kosten f\u00fcr \u00e4rztlich verordnete Verh\u00fctungsmittel von der Krankenkasse zur\u00fcckerstattet).</p><p>Angesichts der steigenden Gesundheitskosten und der Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen dr\u00e4ngt sich grosse Zur\u00fcckhaltung auf, wenn es darum geht, den Leistungskatalog in der OKP auszuweiten. Laut Hochrechnungen auf der Basis der Schweizerischen Gesundheitsbefragung aus dem Jahr 2007 w\u00e4re alleine f\u00fcr die \u00dcbernahme der Kosten von Verh\u00fctungsmitteln wie der Pille oder der Spirale mit Kosten von rund 100 Millionen Franken j\u00e4hrlich zu rechnen. Auch wenn zufolge einer Verg\u00fctung der Verh\u00fctungsmittel durch die OKP die Zahl der Schwangerschaftsabbr\u00fcche abnehmen d\u00fcrfte, w\u00e4re die zus\u00e4tzliche Nettobelastung f\u00fcr die OKP dennoch erheblich. Eine Kosten\u00fcbernahme durch die OKP ist deshalb auch aus diesem Grunde abzulehnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1290556800000)\/","SubmittedBy":"Seydoux-Christe Anne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1291289054213)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540076630)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285804800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}