{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103787,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103787,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3787","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Busse des EFD gegen Viktor F. Vekselberg und Verfahren vor dem Bundesstrafgericht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Zusammenhang mit dem Freispruch im Verfahren EFD ca. Vekselberg betreffend Widerhandlung gegen das B\u00f6rsengesetz frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Was war der Grund, dass das EFD die Anklage bzw. den Strafbescheid nicht vor Schranken vertreten hat? Verzichtet das EFD damit nicht mutwillig auf eine eingehende Begr\u00fcndung seines Strafbescheides in tats\u00e4chlicher wie rechtlicher Hinsicht? Immerhin ging es um eine Busse von 40 Millionen Franken und ein bez\u00fcglich B\u00f6rsenstrafrecht zentrales Verfahren. Wird das Urteil weitergezogen?</p><p>2. Aus der m\u00fcndlichen Urteilsbegr\u00fcndung ging laut Medienberichterstattung hervor, das Gericht habe M\u00fche bekundet, \u00fcberhaupt zu erkennen, welchen Nutzen Vekselberg bzw. die Renova AG aus der unterstellten verdeckten Gruppenbildung h\u00e4tte ziehen k\u00f6nnen. Worin sieht das EFD das Hauptmotiv f\u00fcr die inkriminierte Verletzung der Meldepflicht?</p><p>3. Waren im Vorgehen gegen Vekselberg bzw. Renova AG auch politische \u00dcberlegungen massgeblich, indem die Investitionst\u00e4tigkeit von Fonds aus nichtwestlichen L\u00e4ndern, bei welchen man nicht weiss, ob sie auch verdeckte Staatsfonds sind, in technologische heikle Industriebetriebe erschwert werden soll?</p><p>4. Welche Politik verfolgt der Bundesrat grunds\u00e4tzlich bez\u00fcglich der Investitionst\u00e4tigkeit von Staatsfonds und parastaatlichen Fonds aus L\u00e4ndern ausserhalb des Westens?</p><p>Das Bundesstrafgerichtsurteil ruft Fragen bez\u00fcglich Motivation, Hintergr\u00fcnden und Handling des Verfahrens hervor, die von staatspolitisch grunds\u00e4tzlicher Bedeutung sind.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Bei einer Verurteilung des Beschuldigten wird das Verwaltungsstrafverfahren mit einer begr\u00fcndeten Strafverf\u00fcgung des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes (EFD), handelnd durch den Rechtsdienst EFD (RD EFD), abgeschlossen. Akzeptiert ein Beschuldigter die Strafverf\u00fcgung nicht und verlangt er die gerichtliche Beurteilung, so \u00fcberweist der RD EFD die Akten der Bundesanwaltschaft zuhanden des Bundesstrafgerichtes. Die \u00dcberweisung der Akten gilt als Anklage, und der angefochtene Entscheid wird zur detaillierten Anklageschrift (Art. 50 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 2007 \u00fcber die Eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht, Finmag; SR 956.1). Die Parteien im Verfahren vor dem Bundesstrafgericht sind der Beschuldigte, der Bundesanwalt und die beteiligte Verwaltung (Art. 50 Abs. 2 Finmag in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 22. M\u00e4rz 1974 \u00fcber das Verwaltungsstrafrecht; SR 313.0). Gem\u00e4ss Artikel\u00a050 Absatz\u00a03 Finmag m\u00fcssen die Vertreterin oder der Vertreter der Bundesanwaltschaft und des RD EFD zur Hauptverhandlung nicht pers\u00f6nlich erscheinen.</p><p>Gest\u00fctzt auf die letztgenannte Bestimmung und die Tatsache, dass das Verwaltungsstrafverfahren im Gegensatz zum Verfahren vor dem Bundesstrafgericht ein rein schriftliches Verfahren ist, hat der RD EFD aus prozess\u00f6konomischen Gr\u00fcnden in der Vergangenheit jeweils darauf verzichtet, eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Hauptverhandlung zu senden, und auf die Akten, welche das detailliert begr\u00fcndete, angefochtene Urteil enthielten, verwiesen.</p><p>Gest\u00fctzt auf die im vorliegenden Fall gemachten Erfahrungen wird insk\u00fcnftig in komplexen F\u00e4llen eine Vertreterin oder ein Vertreter des RD EFD vor Gericht die Anklage vertreten.</p><p>2. Am 27. Mai 2008 haben die Renova Industries Ltd von Viktor Vekselberg und die Victory Industriebeteiligung GmbH von Ronny Pecik und Georg Stumpf eine Meldung gemacht, wonach diese Gesellschaften in gemeinsamer Absprache als Gruppe im Sinne von den Artikeln 15 und 17 der Verordnung der EBK vom 25. Juni 1997 \u00fcber die B\u00f6rsen und den Effektenhandel (B\u00f6rsenverordnung-EBK, BEHV-EBK, in Kraft bis 31. Dezember 2008) handeln w\u00fcrden.</p><p>Gest\u00fctzt auf die Schutzfunktion der b\u00f6rsengesetzlichen Meldepflicht und einem Teil der Lehre sowie der bundesgerichtlichen Rechtsprechung folgend, ist der RD EFD von einer weiten Auslegung des Begriffes des Handelns in gemeinsamer Absprache bzw. als Gruppe ausgegangen. Gem\u00e4ss dieser Theorie kann ein Handeln in gemeinsamer Absprache bzw. als Gruppe in analoger Anwendung der allgemeinen Vertragslehre auch konkludent erfolgen. Aufgrund fr\u00fcherer Transaktionsvereinbarungen und verschiedener Indizien kam der RD EFD zum Schluss, dass das Zusammenwirken der Renova und der Victory nicht erst am 27. Mai 2008, sondern bereits fr\u00fcher, im Juli 2006, begonnen hatte, und die Meldung daher versp\u00e4tet erfolgt war. Das Bundesstrafgericht ist dieser Ansicht nicht gefolgt.</p><p>3. Im vorliegenden Verwaltungsstrafverfahren spielten politische \u00dcberlegungen keine Rolle, sondern es kamen einzig rechtliche Erw\u00e4gungen zur Anwendung. Es ist daran zu erinnern, dass auf dem Gebiet der Verletzung der b\u00f6rsengesetzlichen Meldepflicht als Gruppe noch keinerlei Gerichtspraxis existiert, was die Anwendung des Rechtes - neben den in Wirtschaftsstraff\u00e4llen immer vorhandenen Beweisschwierigkeiten - zus\u00e4tzlich erschwert. Dies gilt besonders f\u00fcr die heikle Grenzziehung zwischen der (erw\u00fcnschten) Aktion\u00e4rsdemokratie und dem (meldepflichtigen) gemeinsamen, allenfalls konkludenten Handeln von Aktion\u00e4ren als Gruppe.</p><p>4. Wie der Bundesrat bereits in der Vergangenheit betont hat, hat die Schweiz als kleine, offene und auf einen starken Finanzplatz abgest\u00fctzte Volkswirtschaft ein grosses Interesse an einem m\u00f6glichst freien, nichtdiskriminierenden und transparenten Kapitalmarkt. Eine offene Politik der Schweiz gegen\u00fcber Investitionen aus dem Ausland sichert dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen ausreichenden Zufluss von Kapital und Know-how, was Voraussetzung f\u00fcr dessen Wettbewerbsf\u00e4higkeit ist. Eine diesbez\u00fcglich offene Politik vermag auch sicherzustellen, dass Schweizer Direktinvestitionen im Ausland keine Diskriminierung erfahren, was im Lichte der grossen Bedeutung der Auslandinvestitionen f\u00fcr Schweizer Unternehmen und das Schweizer Volkseinkommen von grosser Wichtigkeit ist. Die Schweizer Unternehmen z\u00e4hlen - gemessen pro Kopf der Bev\u00f6lkerung - zu den weltweit f\u00fchrenden Auslandinvestoren. Ausl\u00e4ndische Investoren haben die schweizerische Gesetzgebung in gleichem Masse zu respektieren wie inl\u00e4ndische Marktteilnehmer.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1289347200000)\/","SubmittedBy":"Vischer Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1348790400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109965043)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285804800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}