{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103794,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103794,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3794","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Was tut der Bundesrat gegen ungesetzliche Krankenkassenpr\u00e4mien und kantonale Quersubventionierungen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Was tut er gegen Krankenkassenpr\u00e4mien, die nicht die ausgewiesenen Kostenunterschiede in einer Region oder einem Kanton widerspiegeln, sondern unter diesen Kosten liegen?</p><p>- Welche Erfolge und Misserfolge hatte der Bundesrat in den vergangenen f\u00fcnf Jahren bei seinen diesbez\u00fcglichen Bestrebungen?</p><p>- Wie haben sich diese Erfolge und Misserfolge in den vergangenen f\u00fcnf Jahren bei den kalkulatorischen kantonalen Kassenreserven ausgewirkt?</p><p>- Wie gedenkt er bei einer allf\u00e4lligen Umstellung der Reservebestimmungen (in Richtung von risikogewichteten Reserven) zu verhindern, dass die Versicherten einiger Kantone die Versicherten anderer Kantone faktisch quersubventioniert haben respektive nachtr\u00e4glich quersubventionieren m\u00fcssen?</p><p>- Falls er eine solche faktische Quersubventionierung nicht zu verhindern gedenkt: Auf welcher gesetzlichen und verfassungsm\u00e4ssigen Grundlage tut er dies?</p>","ReasonText":"<p>Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht f\u00fcr jede Krankenkasse eine schweizweite Einheitspr\u00e4mie vor (Art. 61 Abs. 1 KVG), von der \"nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden\" abgewichen werden darf (Art. 61 Abs. 2 KVG). Bisher machten offenbar alle Krankenkassen von dieser Ausnahmebestimmung Gebrauch. Im Fall des Kantons Bern f\u00fchrte diese Ausnahmebestimmung allerdings dazu, dass die Pr\u00e4mien in acht von zehn Jahren nicht kostendeckend, also gewissermassen amtlich bewilligt ungesetzlich tief waren. Im Fall des Kantons Obwalden waren die Pr\u00e4mien sogar noch \u00fcberhaupt nie kostendeckend (bei Einreichung dieser Interpellation letzte verf\u00fcgbare Daten: per Ende 2008). Die Differenzen getragen haben jeweils die Versicherten anderer Kantone, die daf\u00fcr \u00fcber ihre ausgewiesenen Kosten hinaus belastet worden sind. Ausdruck gefunden hat dies in den teilweise dramatisch unterschiedlichen kalkulatorischen kantonalen Reservequoten, wobei die Spannbreite \u00fcber 60 Prozentpunkte erreichte (Genf: +41,4 Prozent; Obwalden: -22 Prozent).</p><p>Ende 2005 beauftragte der damalige Vorsteher des EDI das zust\u00e4ndige Bundesamt, die Unterschiede zwischen den Kantonen auszugleichen. Die Unterschiede vergr\u00f6sserten sich indes in den darauffolgenden Jahren noch (mit dem bisherigen Allzeit-Tief von -22 Prozent Reservequote in OW). Das Parlament hat in der Folge die Forderung nach Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reservequoten \u00fcbernommen und den Bundesrat mit der Behebung des Missstandes beauftragt (Motion 08.4046). Angesichts des Berichts der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle zur Evaluation der Pr\u00e4miengenehmigung und der Aufsicht \u00fcber die Krankenversicherer vom Juli 2010 k\u00f6nnte der Bundesrat versucht sein, die Reserven der Krankenkassen noch vor Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven neu zu regeln und risikobasierte Reserven einzuf\u00fchren. Eine allf\u00e4llige Umstellung darf ohne entsprechende verfassungsm\u00e4ssige Grundlage aber im Ergebnis nicht darin m\u00fcnden, dass die Versicherten einiger Kantone faktisch die amtlich bewilligten, ungesetzlich tiefen Pr\u00e4mien der Versicherten anderer Kantone quersubventioniert haben respektive quersubventionieren m\u00fcssen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit der Pr\u00e4miengenehmigung soll sichergestellt werden, dass die Pr\u00e4mien die Kosten decken und dass die finanzielle Sicherheit des Krankenversicherers gew\u00e4hrleistet ist. Auf kantonaler Ebene pr\u00fcft das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) im Rahmen der Pr\u00e4miengenehmigung, ob die Pr\u00e4mien die Kosten des entsprechenden Kantons decken k\u00f6nnen. Die Pr\u00fcfung erfolgt anhand der vom Versicherer eingereichten kantonalen Ergebnisrechnungen f\u00fcr drei Jahre: Ist-Werte f\u00fcr das Vorjahr, Hochrechnung f\u00fcr das laufende Jahr, Prognose f\u00fcr das Folgejahr, f\u00fcr welches auch die zur Genehmigung eingereichten Pr\u00e4mien anwendbar sind. Hochrechnungen und Prognosen sind jedoch stets mit Unsicherheiten verbunden. Zum Zeitpunkt der Pr\u00e4mienkalkulation und der Pr\u00e4miengenehmigung kann deshalb nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, wie sich im Folgejahr die Kosten und die Best\u00e4nde entwickeln werden. </p><p>Da die Pr\u00e4mieneingaben auf Prognosen basieren, kann erst im Folgejahr definitiv festgestellt werden, ob die Pr\u00e4mien kostendeckend waren. Stellt das BAG aufgrund der eingereichten Ist-Zahlen fest, dass die Pr\u00e4mien im Vorjahr nicht kostendeckend waren, sorgt es daf\u00fcr, dass der Versicherer f\u00fcr das Folgejahr seine Pr\u00e4mien so weit erh\u00f6ht, dass diese aufgrund von plausiblen Budgets wiederum die Kosten zu decken verm\u00f6gen.</p><p>2./3. Nachdem in den Jahren 2006 und 2007 \u00fcber die gesamte Schweiz betrachtet die Pr\u00e4mien gen\u00fcgend hoch waren, wurden die Pr\u00e4mien in den Folgejahren wegen zu tiefen Kostenprognosen durch die Versicherer weniger stark erh\u00f6ht, sodass diese in den Jahren 2008 bis 2010 die Kosten nicht zu decken vermochten. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Pr\u00e4mien ab 2011 auch auf Ebene der einzelnen Kantone wiederum kostendeckend sein werden.</p><p>Bis 2007 war auf Ebene Schweiz ein Anstieg der Reservequote der Versicherer zu verzeichnen. Seit 2008 ist die schweizerische Reservequote wegen der nicht kostendeckenden Pr\u00e4mien zur\u00fcckgegangen. F\u00fcr das Jahr 2011 wird nun wiederum ein Anstieg der schweizerischen Reservequote der Versicherer erwartet. </p><p>Bei den kalkulatorischen kantonalen Reserven, die weder im Gesetz noch in der Buchhaltung der Versicherer existieren, handelt es sich um eine rechnerische Gr\u00f6sse, welche der Differenz zwischen dem Total der Pr\u00e4mieneinnahmen und dem Total der Kosten in einem Kanton seit Einf\u00fchrung des KVG entspricht. F\u00fcr die Beurteilung der Pr\u00e4mieneingaben der Versicherer durch das BAG werden diese kantonalen Reserven aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2009 nicht mehr herangezogen. Eine Angleichung der kalkulatorischen kantonalen Reserven \u00fcber die Pr\u00e4miengenehmigung ist mangels rechtlicher Grundlage nicht m\u00f6glich und w\u00fcrde \u00fcberdies bedeuten, dass Pr\u00e4mien genehmigt werden m\u00fcssten, die nicht kostendeckend sind. </p><p>4./5. Da die Versicherer in der Regel gesamtschweizerisch t\u00e4tige Unternehmen sind und nur in ihrem ganzen T\u00e4tigkeitsgebiet, nicht aber in einzelnen Kantonen in Konkurs gehen k\u00f6nnen, entspricht das Konzept der kantonalen Reserven nicht dem geltenden KVG-System. Der Bundesrat hat sich aus diesem Grund gegen eine Kantonalisierung der Reserven ausgesprochen. Hinzu kommt, dass eine Kantonalisierung der Reserven zu Pr\u00e4mienerh\u00f6hungen f\u00fchren w\u00fcrde, da die Reserven aufgrund der kleineren kantonalen Kollektive h\u00f6her sein m\u00fcssten.</p><p>Wie eingangs erw\u00e4hnt, m\u00fcssen die Pr\u00e4mien die Kosten decken. Mit konsequent kostendeckenden Pr\u00e4mien k\u00f6nnen Defizite bzw. \u00dcbersch\u00fcsse in einem Kanton vermieden werden. Es ist vorgesehen, in einem ersten Schritt mittels einer Verordnungs\u00e4nderung per 1. Juli 2011 einen Korrekturmechanismus einzuf\u00fchren, mit dem entstandene Differenzen zwischen Pr\u00e4mien und Leistungen, also zu viel bzw. zu wenig bezahlte Pr\u00e4mien, in der Zukunft regelm\u00e4ssig ausgeglichen werden sollen. </p><p>Um die in der Vergangenheit entstandenen Differenzen von zu viel bzw. zu wenig bezahlten Pr\u00e4mien auszugleichen, hat der Bundesrat die M\u00f6glichkeit eines Ausgleichs unter den Kantonen mittels einer angepassten Zuteilung der Bundesbeitr\u00e4ge an die individuelle Pr\u00e4mienverbilligung zur Diskussion gestellt. Nachdem diese L\u00f6sung von den Kantonen abgelehnt worden ist, werden zurzeit andere L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten gepr\u00fcft. Das Parlament seinerseits pr\u00fcft im Rahmen der Umsetzung der Standesinitiative 09.319 des Kantons Genf ebenfalls entsprechende L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1290556800000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1291288524917)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531796147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285804800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}