{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103804,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103804,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3804","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erdbebenversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einf\u00fchrung eines Obligatoriums f\u00fcr eine schweizweite Erdbebenversicherung erneut zu pr\u00fcfen. Dabei sind folgende L\u00f6sungen in Erw\u00e4gung zu ziehen:</p><p>1. F\u00fcr Kantone ohne kantonale Geb\u00e4udeversicherung soll die Verordnung \u00fcber die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO, Art. 171ff., Elementarschadenversicherung) derart angepasst werden, dass Erdbeben als zus\u00e4tzliche Elementargefahr in den Deckungsumfang der obligatorischen Elementarschadenversicherung f\u00fcr Fahrhabe und Geb\u00e4ude aufgenommen werden.</p><p>2. Kantone, die \u00fcber eine kantonale Geb\u00e4udeversicherung verf\u00fcgen, sollen verpflichtet werden, auf ihrem Gebiet die notwendigen Vorschriften f\u00fcr eine obligatorische Erdbebenversicherungsl\u00f6sung f\u00fcr Geb\u00e4ude zu erlassen. Mit der Umsetzung sollen die jeweiligen kantonalen Geb\u00e4udeversicherungen beauftragt werden.</p><p>Dem Parlament ist dar\u00fcber Bericht zu erstatten und die n\u00f6tige Gesetzesvorlage zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz hat eine m\u00e4ssige bis mittlere Erdbebengefahr. Besonders gef\u00e4hrdet sind Basel-Stadt und Baselland sowie das Wallis, aber auch Regionen mit hohen Wertekonzentrationen.</p><p>Derzeit gibt es keine obligatorische Erdbebenversicherung, ausser im Kanton Z\u00fcrich, wo die Versicherungsdeckung 1 Milliarde Franken betr\u00e4gt. Im Pool f\u00fcr Erdbebendeckung der 18 kantonalen Geb\u00e4udeversicherungen sind freiwillige Leistungen im Falle eines Erdbebens von 2 Milliarden Franken abgesichert. Die privaten Versicherer stellen 200 Millionen Franken f\u00fcr die freiwillige Entsch\u00e4digung nach einem Erdbeben bereit. Diese Summen reichen f\u00fcr den Schadenfall bei einem mittleren Erdbeben bei Weitem nicht aus. Bei einem Erdbeben ist mit einem Schadenvolumen an Geb\u00e4uden und Fahrhabe von mehreren Milliarden Franken zu rechnen. Dazu kommen noch erhebliche Schadenssummen f\u00fcr nichtversicherte zerst\u00f6rte \u00f6ffentliche Infrastrukturen, wie Strassen, Br\u00fccken usw. Ein Projekt f\u00fcr eine obligatorische, fl\u00e4chendeckende Erdbebenversicherung wurde vom Schweizerischen Hauseigent\u00fcmerverband (HEV) abgelehnt - eine unverst\u00e4ndliche Haltung, denn mit einer obligatorischen Versicherung k\u00f6nnte das Schadenrisiko f\u00fcr Geb\u00e4ude und Fahrhabe bei einem starken Erdbeben mit einer relativ bescheidenen Pr\u00e4mie von allen solidarisch getragen werden. Das Erdbebenrisiko ist der klassische Fall eines Risikos, bei dem eine obligatorische Versicherung schweizweit \u00f6konomisch angezeigt ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Solange die mutmasslichen Versicherungsnehmer - vertreten durch den Hauseigent\u00fcmerverband - Vorbehalte gegen eine obligatorische Versicherungsl\u00f6sung haben und unter den verschiedenen Beteiligten kein Konsens herrscht, sieht der Bundesrat grunds\u00e4tzlich davon ab, sich f\u00fcr eine solche L\u00f6sung einzusetzen.</p><p>Die Hauseigent\u00fcmer haben bereits heute die M\u00f6glichkeit, sich freiwillig gegen das Erdbebenrisiko versichern zu lassen. Die entsprechenden Pr\u00e4mien sind aber relativ hoch. Sofern eine obligatorische Erdbebenversicherung eingef\u00fchrt werden soll, m\u00fcssen die Pr\u00e4mien f\u00fcr die einzelnen Versicherungsnehmer bezahlbar sein. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn ein landesweiter Ausgleich der Risiken erfolgt und eine Einheitspr\u00e4mie zu bezahlen ist. In Anlehnung an das System der Elementarschadenversicherung m\u00fcsste deshalb eine Erdbebenversicherung auf der Basis eines landesweiten Solidarkreises konzipiert werden. Das heisst, alle Versicherten m\u00fcssten unabh\u00e4ngig von der Lage des versicherten Objekts bei gleicher Deckung gleiche Pr\u00e4mien zahlen. Damit eine solche fl\u00e4chendeckende, obligatorische Erdbebenversicherung eingef\u00fchrt werden k\u00f6nnte, m\u00fcsste dem Bund die einschl\u00e4gige Kompetenz mittels Verfassungs\u00e4nderung einger\u00e4umt werden. Die in Artikel\u00a098 Absatz\u00a03 der Bundesverfassung enthaltene Kompetenz zum Erlass von Vorschriften \u00fcber das Privatversicherungswesen bietet keine gen\u00fcgende Grundlage. Weder gegen\u00fcber Kantonen mit eigener obligatorischer Geb\u00e4udeversicherung noch gegen\u00fcber Kantonen ohne eigene Geb\u00e4udeversicherung hat der Bund die Kompetenz, diese zur Deckung des Erdbebenrisikos zu verpflichten. Was die vier Kantone ohne obligatorische Geb\u00e4udeversicherung betrifft, so k\u00f6nnten die dort t\u00e4tigen Privatversicherer mit einer \u00c4nderung der AVO tats\u00e4chlich verpflichtet werden, das Erdbebenrisiko abzudecken. Damit w\u00e4re f\u00fcr die Motion\u00e4rin aber nichts gewonnen, da die Versicherung weiterhin freiwillig bleibt und auch die notwendige landesweite Abdeckung nicht erreicht wird.</p><p>Um die finanziellen Auswirkungen von Erdbeben verringern zu k\u00f6nnen, sollte das Augenmerk ebenso auf die Pr\u00e4vention gerichtet werden. Die von der Motion\u00e4rin in der Begr\u00fcndung erw\u00e4hnten hohen Schadenkosten lassen sich insbesondere auf die ungen\u00fcgende Erdbebensicherheit der Bauten und der Geb\u00e4ude in der Schweiz zur\u00fcckf\u00fchren. Zweckm\u00e4ssige und moderne Erdbebenbestimmungen finden sich erst seit 1989 in den Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA). Es ist deshalb davon auszugehen, dass etwa 90 Prozent der Bauwerke in der Schweiz ohne Ber\u00fccksichtigung von Erdbebenvorschriften gebaut wurden. Das Baurecht und damit die Zust\u00e4ndigkeit in der Erdbebenpr\u00e4vention f\u00e4llt indes wiederum in den Kompetenzbereich der Kantone. Derzeit verlangen nur gerade die Kantone Basel-Stadt, Jura, Nidwalden und Wallis erdbebenspezifische Auflagen innerhalb des Baubewilligungsverfahrens f\u00fcr private Neubauten.</p><p>Am Schluss kann darauf hingewiesen werden, dass derzeit die Aufgabenteilung zwischen \u00f6ffentlicher Hand und Dritten (Versicherungen, Hauseigent\u00fcmer usw.) im Rahmen der Umsetzung des \"Integralen Risikomanagements\" zum Schutz vor Naturgefahren gepr\u00fcft wird. In diesem Zusammenhang soll die Erdbebenversicherung zumindest thematisiert werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1289952000000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1347840000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543595777)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Umwelt"}}