{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103813,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103813,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3813","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung der Milchkaufvertr\u00e4ge","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, hinsichtlich Artikel\u00a036b des Landwirtschaftsgesetzes die folgenden Massnahmen zu treffen:</p><p>- Die Anwendung des Gesetzesartikels soll gepr\u00fcft und gegebenenfalls sollen die notwendigen Massnahmen ergriffen werden.</p><p>- Die Pflicht f\u00fcr Milchverarbeiter und ihre Milchlieferanten, untereinander ordnungsgem\u00e4sse Vertr\u00e4ge zu schliessen, soll ausgeweitet werden.</p><p>- F\u00fcr solche Vertr\u00e4ge sollen Mindeststandards vor allem bez\u00fcglich der Vertragsdauer, der Milchmenge und der Art der Preisfestsetzung festgelegt werden. W\u00e4hrend der gesetzlich bestimmten Vertragsdauer, die mindestens ein Jahr betragen sollte, sollen die Grundvertr\u00e4ge nicht abge\u00e4ndert werden d\u00fcrfen.</p><p>- Auf nationaler Ebene soll ein Mindestanteil an A-Milch (h\u00f6chstes Preissegment: Richtpreis) bestimmt werden, der in den Vertr\u00e4gen zwischen den Milchproduzenten und den Milchverarbeitern festgehalten werden muss.</p>","ReasonText":"<p>Die \u00f6ffentlich-rechtliche Milchkontingentierung wurde auf den 1. Mai 2009 aufgehoben. Seither sind grosse Anstrengungen unternommen worden, um die Branchenorganisation Milch und neue Instrumente zur Regulierung des Milchmarktes zu schaffen. Mit diesen Instrumenten soll der Markt im Gleichgewicht gehalten und gr\u00f6sstm\u00f6gliche Wertsch\u00f6pfung f\u00fcr die Milch gew\u00e4hrleistet werden. Ein Jahr nach der Einf\u00fchrung dieser Instrumente muss nun aber festgestellt werden, dass diese kaum oder gar nicht genutzt werden und dass Artikel\u00a036b des Landwirtschaftsgesetzes nicht wie vorgesehen angewandt wird. Es ist daher notwendig, diese Bestimmung zu st\u00e4rken. Der Mangel an klar festgelegten Rahmenbedingungen l\u00e4sst den Marktakteuren freie Hand, um die Spielregeln nach ihrem Gutd\u00fcnken und je nach Marktlage zu \u00e4ndern. Diese Situation beeintr\u00e4chtigt die Anwendung der von der Branchenorganisation Milch geschaffenen Instrumente. Die Folge davon ist ein st\u00e4ndiges Marktungleichgewicht, das seinerseits kostspielige Massnahmen zur Marktentlastung und negative Auswirkungen auf die Produzentenpreise mit sich zieht. Die Vertr\u00e4ge sollten eine Mindestmilchmenge aus dem A-Segment (Richtpreis), beispielsweise ungef\u00e4hr 85 Prozent des Marktbedarfs, f\u00fcr eine Mindestdauer von einem Jahr umfassen. Mit der Festlegung eines Mindestanteils an A-Milch auf nationaler Ebene, der f\u00fcr alle Marktakteure gilt, wird nicht nur eine gr\u00f6ssere Preisstabilit\u00e4t f\u00fcr einen grossen Teil der vertraglich vereinbarten Milchmengen erreicht, sondern es k\u00f6nnen auch gerechtere Bedingungen f\u00fcr alle Beteiligten geschaffen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auf dem Milchmarkt sind stabile Verh\u00e4ltnisse zur Erhaltung und F\u00f6rderung der Wertsch\u00f6pfung auf allen Stufen wichtig. Der Bundesrat unterst\u00fctzt deshalb grunds\u00e4tzlich die vom Motion\u00e4r geforderte St\u00e4rkung der vertraglichen Beziehungen zwischen Milchverarbeitern und ihren Lieferanten. Die Bestimmung von vertraglichen Standards ist indes im Sinne von Artikel\u00a08 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) eine Selbsthilfemassnahme der Branche. Dieser Prozess ist zielf\u00fchrender als eine \u00c4nderung von Artikel\u00a036b LwG und kann zudem schneller umgesetzt werden.</p><p>Alle Erstmilchk\u00e4ufer haben die mit den Produzentinnen und Produzenten vereinbarten Mengen und die Laufzeit der abgeschlossenen Milchkaufvertr\u00e4ge f\u00fcr das Jahr 2010 bzw. f\u00fcr die Periode vom 1. Mai 2010 bis 30. April 2011 der TSM Treuhand GmbH gemeldet. Damit wurde die Meldepflicht nach Artikel\u00a043 Absatz\u00a03 LwG erf\u00fcllt. Die Inspektionsstelle des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) hat im Rahmen ihrer Kontrollen im ersten Halbjahr 2010 bei den Milchverwertern die Milchkaufvertr\u00e4ge von rund 100 Erstmilchk\u00e4ufern hinsichtlich der Anforderungen nach Artikel\u00a036b LwG \u00fcberpr\u00fcft. Die getroffenen Vereinbarungen zur Milchmenge und zum Milchpreis sowie die Laufzeiten und die K\u00fcndigungsfristen sind sehr unterschiedlich. Trotz Meldung an die TSM waren bei etwa einem Viertel der Erstmilchk\u00e4ufer keine schriftlichen Milchkaufvertr\u00e4ge vorhanden. Da es sich bei der Vertragspflicht um eine Schutzbestimmung f\u00fcr die Produzenten handelt, pr\u00fcft das BLW zuerst mit der Branche, welche Massnahmen ihr angemessen erscheinen. </p><p>Einige Forderungen des Motion\u00e4rs k\u00f6nnten zur Stabilisierung des Milchmarktes und zur St\u00e4rkung der vertraglichen Beziehungen zwischen Milchverarbeitern und ihren Lieferanten beitragen. Es ist deshalb sinnvoll, dass Standardvertr\u00e4ge f\u00fcr den Milchkauf im Sinne von Selbsthilfemassnahmen nach Artikel\u00a08 LwG zun\u00e4chst in der Branchenorganisation Milch (BO Milch) diskutiert und ausgearbeitet werden. In einem solchen Prozess gilt es, die gemeinsamen Interessen aller Glieder der Wertsch\u00f6pfungskette zu identifizieren, um tragf\u00e4hige und praxisbezogene Standards festlegen zu k\u00f6nnen. Die BO Milch kann beurteilen, ob die vertragliche Festlegung eines minimalen Anteils von Milch im h\u00f6chsten Preissegment auf nationalem Niveau zielf\u00fchrend ist. Auch Standards f\u00fcr weitere Vertragselemente wie K\u00fcndigungsfristen, ausserordentliche K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeiten und Sanktionen kann sie festlegen. Wenn die Voraussetzungen nach Artikel\u00a09 LwG erf\u00fcllt sind, kann die BO Milch dem Bundesrat bei Bedarf ein Begehren stellen, damit die beschlossenen Standardvertr\u00e4ge auch f\u00fcr Nichtmitglieder verbindlich erkl\u00e4rt werden. Auf diesem Weg k\u00f6nnen die Anliegen des Motion\u00e4rs rascher realisiert werden als mit einer \u00c4nderung des LwG. Der Bundesrat lehnt eine \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a036b LwG im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 aus zwei Gr\u00fcnden ab: Erstens muss der bestehende Artikel\u00a036b LwG konsequent umgesetzt und insbesondere von den Produzentinnen und Produzenten genutzt werden. Zweitens m\u00fcssen neue, weiter gehende Standards f\u00fcr Milchkaufvertr\u00e4ge zuerst durch die Branche beschlossen und getragen werden. Sie k\u00f6nnten danach allenfalls vom Bundesrat durch die Ausdehnung auf Nichtmitglieder subsidi\u00e4r unterst\u00fctzt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1289952000000)\/","SubmittedBy":"Bourgeois Jacques","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1363824000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690553244743)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}