{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103828,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103828,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3828","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Willk\u00fcrliche Rechtsanwendung bei der Visumerteilung?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 25 000 Visa verweigert. Immer h\u00e4ufiger werden F\u00e4lle bekannt, in denen der gesuchstellenden Person das Visum aufgrund der sozio\u00f6konomischen Situation in ihrem Herkunftsland verweigert wurde, weil die Gefahr bestehe, dass die betreffende Person nicht mehr in ihr Land zur\u00fcckkehre. Dabei werden viele dieser Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder von Verwandten oder Bekannten in der Schweiz eingeladen, die eine Verpflichtungserkl\u00e4rung abgeben und eine finanzielle Sicherheit leisten. Wie der Antwort des Bundesrates vom 28. November 2007 auf meine Interpellation 07.3637 zu entnehmen ist, sind die Voraussetzungen f\u00fcr die Einreise in die Schweiz in der Verordnung vom 14. Januar 1998 \u00fcber Einreise und Anmeldung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern (VEA; SR 142.211) detailliert festgelegt. Darin wird namentlich geregelt, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder Gew\u00e4hr bieten m\u00fcssen, dass sie fristgem\u00e4ss wieder ausreisen (Art. 1 Abs. 1 Bst. c VEA). In den Weisungen des Bundesamtes f\u00fcr Migration (BFM) wird diese Bestimmung n\u00e4her erl\u00e4utert und konkretisiert. Danach gilt die Wiederausreise als nicht gesichert, wenn im Herkunftsland die wirtschaftliche, soziale oder politische Lage instabil ist und die berufliche Situation der gesuchstellenden Person unsicher ist oder wenn keine festen famili\u00e4ren Beziehungen vorhanden sind. </p><p>Aufgrund dieser Bestimmungen und der geltenden Praxis scheint in vielen F\u00e4llen eine willk\u00fcrliche Rechtsanwendung zu drohen. Deshalb soll der Bundesrat das Parlament dar\u00fcber informieren, wie die BFM-Weisungen in den letzten f\u00fcnf Jahren angewendet worden sind. Ich ersuche insbesondere um die Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1a. Welches ist der prozentuale Anteil der Touristenvisa, der Besuchervisa und der Visa f\u00fcr Gesch\u00e4ftsreisende an den verweigerten Visa?</p><p>1b. Welchen prozentualen Anteil haben die verschiedenen Herkunftsl\u00e4nder?</p><p>1c. Welches ist der prozentuale Anteil je nach Geschlecht der gesuchstellenden Personen?</p><p>2. Wie vielen Personen wurde ein Einreisevisum verweigert, obschon sie \u00fcber eine Verpflichtungserkl\u00e4rung verf\u00fcgten?</p><p>3. Wer bestimmt die Kriterien zur Beurteilung folgender Punkte, wer wendet sie an, und wie geschieht dies:</p><p>a. instabile wirtschaftliche, soziale oder politische Lage?</p><p>b. unsichere berufliche Situation?</p><p>c. feste famili\u00e4re Beziehungen?</p><p>4. Welches sind die wichtigsten Verweigerungsgr\u00fcnde?</p><p>5. Gegen wie viele Verf\u00fcgungen wurde Beschwerde erhoben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1a. Zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 30. September 2010 wurden insgesamt 3 039 192 Visa ausgestellt: 516 213 im Jahr 2005, 584 704 im Jahr 2006, 638 875 im Jahr 2007, 604 689 im Jahr 2008, 394 260 im Jahr 2009 und bisher 300 451 Visa im Jahr 2010. Der deutliche R\u00fcckgang im Jahr 2009 ist auf den Schengen-Beitritt (12. Dezember 2008) zur\u00fcckzuf\u00fchren. Im selben Zeitraum wurden insgesamt 154 248 Visa durch die schweizerischen Auslandvertretungen verweigert. Davon entfielen 24 155 Verweigerungen auf Touristenvisa (16 Prozent), 101 072 auf Besuchsvisa (65 Prozent) und 9381 auf Gesch\u00e4ftsvisa (6 Prozent). Die restlichen Verweigerungen entfielen auf die anderen Reisezwecke.</p><p>1b. 2005 bis 2010 wurden Visa von Antragstellern aus weit \u00fcber 100 Herkunftsstaaten verweigert. Untenstehend sind die zahlenm\u00e4ssig wichtigsten Herkunftsstaaten aufgef\u00fchrt: Republik Serbien (bis zur Anerkennung der Unabh\u00e4ngigkeit der Republik Kosovo durch die Schweiz am 26. Februar 2008 wurden Staatsangeh\u00f6rige aus Kosovo als serbische Staatsangeh\u00f6rige gef\u00fchrt): 24 584, 18,2 Prozent; Republik Kosovo: 8931, 6,6 Prozent; Indien: 8207, 6 Prozent; Sri Lanka: 8090, 6 Prozent; Thailand: 7094, 5,3 Prozent; Mazedonien: 5915, 4,4 Prozent; T\u00fcrkei: 5563, 4,1 Prozent; Dominikanische Republik: 4448, 3,3 Prozent; und Volksrepublik China: 3872, 3 Prozent.</p><p>1c. Von den 154 248 Gesuchstellern, deren Gesuche verweigert wurden, waren 67 869 (44 Prozent) weiblichen Geschlechts und 86 379 (56 Prozent) m\u00e4nnlichen Geschlechts.</p><p>2. Zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 30. September 2010 wurde bei 8966 Visumverweigerungen das Verfahren der Verpflichtungserkl\u00e4rung durchgef\u00fchrt. Eine Aufschl\u00fcsselung nach Personenkategorien kann dem elektronischen Visumsystem nicht entnommen werden.</p><p>3. Die Visumbeh\u00f6rde (normalerweise die Auslandvertretung) beurteilt, ob die Einreisevoraussetzungen erf\u00fcllt sind, namentlich ob die gesuchstellende Person \u00fcber die f\u00fcr den Aufenthalt notwendigen finanziellen Mittel verf\u00fcgt und ob sie f\u00fcr eine gesicherte Wiederausreise Gew\u00e4hr bietet (Art. 5 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 des Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, AuG; SR 142.20). Die gesuchstellende Person muss durch geeignete Unterlagen und Dokumente das Vorliegen der Einreisevoraussetzungen nachweisen. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise R\u00fcckflugtickets, Besch\u00e4ftigungsnachweis (aus dem Herkunftsland), Kontoausz\u00fcge, Ausbildungsbescheinigungen usw. Insbesondere das Kriterium der gesicherten Wiederausreise verlangt eine Einzelfallbeurteilung, die vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Situation im Herkunfts- bzw. Aufenthaltsstaat und des Grads der pers\u00f6nlichen beruflichen und sozialen Integration vorzunehmen ist. Die wirtschaftliche Lage und die gesellschaftliche bzw. politische Stabilit\u00e4t im Herkunfts- bzw. Aufenthaltsstaat sowie die individuelle berufliche und famili\u00e4re Situation stellen sowohl Praxiskriterien als auch Indizien dar, die f\u00fcr oder gegen eine Visumerteilung sprechen. Diese Praxiskriterien sind in den Weisungen f\u00fcr die Visumerteilung (Weisungen Visa) des Bundesamtes f\u00fcr Migration (BFM), welche sich an die schweizerischen Auslandvertretungen richten und durch konstante Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) best\u00e4tigt wurden, wiedergegeben. Die Auslandvertretung trifft ihre Entscheidung unter Abw\u00e4gung der relevanten Fakten und muss ihr Ermessen pflichtgem\u00e4ss und somit willk\u00fcrfrei aus\u00fcben. Beim Entscheid \u00fcber einen Visumantrag, namentlich bei der Beurteilung der Frage, ob die Wiederausreise gesichert ist, hat die Beh\u00f6rde einen Ermessensspielraum. Ob diese Abw\u00e4gung willk\u00fcrfrei erfolgt, kann im Fall einer Visumverweigerung im Rechtsmittelverfahren \u00fcberpr\u00fcft werden. Dieses wurde mit Einf\u00fchrung des Visakodex am 5. April 2010 vereinheitlicht. Alle Schengen-Vertretungen weltweit d\u00fcrfen eine Visumverweigerung ausschliesslich durch Aush\u00e4ndigung eines Formulars mit begr\u00fcndeter Verf\u00fcgung vornehmen. Der Visakodex sieht einen Ausbau der Verfahrensrechte und somit einen noch st\u00e4rkeren Willk\u00fcrschutz vor. Die Aush\u00e4ndigung des Verweigerungsformulars stellt eine anfechtbare Verf\u00fcgung dar. Die Anfechtung bzw. der Rechtsmittelweg unterliegt dem jeweiligen Landesrecht. In der Schweiz geschieht die Anfechtung durch Einsprache, welche durch das BFM beurteilt wird. Diese Entscheidung des BFM kann durch Beschwerde an das BVG angefochten werden (Art. 6 Abs. 2 sowie Abs. 2 AuG).</p><p>4. Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 30. September 2010 wurden 95 607 Visa verweigert, weil keine Gew\u00e4hr f\u00fcr fristgem\u00e4sse Wiederausreise bestand. In 29 885 F\u00e4llen f\u00fchrten andere Gr\u00fcnde zu einer Visumverweigerung. Die anderen Gr\u00fcnde betreffen beispielsweise F\u00e4lle, in denen die kantonalen Beh\u00f6rden ein Gesuch um Familiennachzug nicht bewilligten. In 17 352 F\u00e4llen f\u00fchrten Zweifel am Aufenthaltszweck zu einer Visumverweigerung. An vierter Stelle sind ungen\u00fcgende finanzielle Mittel (5165 F\u00e4lle). Der Rest entfiel auf weitere Verweigerungsgr\u00fcnde.</p><p>5. Bei rund 15 bis 20 Prozent der durch die Auslandvertretungen entschiedenen Visumverweigerungen verlangt der Gesuchsteller eine Pr\u00fcfung durch das BFM. Ebenfalls 15 bis 20 Prozent der durch das BFM beurteilten F\u00e4lle werden in Form einer Beschwerde an das BVG weitergezogen. Davon werden rund 3 Prozent durch das BVG gutgeheissen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1290556800000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543174527)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}