{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103847,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103847,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3847","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Prek\u00e4re Situation bei der beruflichen Integration von Menschen mit Leistungseinschr\u00e4nkung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Welche Angebote (bezogen auf Bildung, Wohnen und Arbeit) gibt es f\u00fcr die 15- bis 18-j\u00e4hrigen Menschen mit Behinderung, die weder in der Sonderschule bleiben noch in eine berufliche Massnahme der IV, geschweige denn in eine eidgen\u00f6ssische Berufslehre eintreten k\u00f6nnen?</p><p>2. Wie wird schweizweit die Harmonisierung f\u00fcr die Schnittstellen zwischen Sekundarstufe I (meistens Sonderschule, einzelne F\u00e4lle aus der Regelschule) und Sekundarstufe II (berufliche Massnahmen) gew\u00e4hrleistet?</p>","ReasonText":"<p>Betreffend verbesserte berufliche Integration von Menschen mit Leistungseinschr\u00e4nkung besteht Handlungsbedarf. Insos wie auch weitere Organisationen beobachten mit Besorgnis neue Tendenzen, welche die Situation von Jugendlichen mit Behinderung massiv verschlechtern.</p><p>Die gem\u00e4ss Sonderp\u00e4dagogik-Konkordat m\u00f6glichen sonderp\u00e4dagogischen Massnahmen anschliessend an die obligatorische Schulzeit (nach Art. 3 bis zum vollendeten 20. Altersjahr m\u00f6glich) werden neu an Bedingungen gekn\u00fcpft, welche schw\u00e4chere Sondersch\u00fclerinnen und -sch\u00fcler zunehmend davon ausschliessen. Die Tendenz ist, dass Sondersch\u00fclerinnen und -sch\u00fcler im Rahmen eines 10. oder 11. Schuljahrs nur noch gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen, wenn eine \"wirtschaftliche Verwertbarkeit\" absehbar ist. Als der Sonderschulbereich noch im IVG geregelt war, war praktisch garantiert, dass alle behinderten Kinder bis mindestens 18 Jahre geschult und gef\u00f6rdert wurden. Die neue Tendenz, die auf einem rein finanziellen Argument beruht, kann zu einer Diskriminierung von Jugendlichen mit Behinderung f\u00fchren.</p><p>Gleichzeitig wird die Praxis f\u00fcr berufliche Massnahmen auf dem Niveau Praktische Ausbildung nach Insos/IV-Anlehre massiv versch\u00e4rft, wodurch wiederum die schw\u00e4cheren Lernenden ausgegrenzt werden: Konkret ist mit der IV-Revision 6b eine deutlich erh\u00f6hte Eintrittsschwelle geplant mit der Begr\u00fcndung, dass nur 15 Prozent ohne Rente in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden k\u00f6nnen. Neben der g\u00e4nzlichen Ausgrenzung von schw\u00e4cheren Sondersch\u00fclerinnen und -sch\u00fcler vom Bereich Sekundarstufe II, werden zudem all jene bestraft und benachteiligt, welche mit einer Teilrente oder ganzen Rente eine Anschlusslosung im ersten Arbeitsmarkt finden. Gem\u00e4ss einer Erhebung von Insos Schweiz sind das immerhin 30 Prozent von Absolventinnen und Absolventen der Praktischen Ausbildung nach Insos.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Jugendlichen mit Behinderung stehen nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit (Sonderschule oder Regelschule) folgende Bildungsangebote zur Verf\u00fcgung: (1) eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (mit dem Abschluss eidgen\u00f6ssisches F\u00e4higkeitszeugnis oder Berufsattest), (2) ein von den Kantonen bereitgestelltes Br\u00fcckenangebot zur Schliessung schulischer L\u00fccken, (3) eine kurze berufliche Massnahme der Invalidenversicherung (IV) als Vorbereitung auf eine T\u00e4tigkeit in einer gesch\u00fctzten Werkstatt oder (4) eine IV-Anlehre.</p><p>Was die beiden Angebote der IV betrifft, gilt der allgemeine Grundsatz \"Eingliederung vor Rente\". Als eingegliedert gilt eine versicherte Person, wenn sie ein Erwerbseinkommen erzielen kann, das ihr die Lebenshaltungskosten bzw. einen Teil derselben deckt. Das bedeutet, dass nach erfolgter Ausbildung eine ausreichende wirtschaftliche Verwertbarkeit der Arbeitsleistung vorliegen muss. Aktuell liegt das voraussichtlich zu erzielende Mindesteinkommen bei Fr. 352.50 pro Monat, womit das dargelegte Ziel der an sich teuren Massnahme aber nicht erreicht wird. Darum will der Bundesrat h\u00f6here qualitative Anforderungen an die Ausbildungsst\u00e4tten stellen und die Eintrittsschwelle auf ein Mindesteinkommen von 855 Franken pro Monat erh\u00f6hen. F\u00fcr den Bundesrat ist dies vertretbar, weil bisher lediglich 15 Prozent der rund 600 Schulabg\u00e4nger und Schulabg\u00e4ngerinnen, die jedes Jahr eine solche Ausbildung beginnen, im dargelegten Sinne eingegliedert werden.</p><p>Wird die Eintrittsschwelle des geforderten Mindesteinkommens nicht erreicht, k\u00f6nnen Jugendliche mit Behinderung ohne eine von der IV finanzierte Anlehre direkt oder mit einer kurzen (beruflichen) Massnahme, in welcher sie auf die T\u00e4tigkeit in der gesch\u00fctzten Werkstatt vorbereitet werden, in den Arbeitsprozess einsteigen, was in den allermeisten F\u00e4llen f\u00fcr Vollj\u00e4hrige einen gesch\u00fctzten Arbeitsplatz mit ganzer Rente bedeutet. Grunds\u00e4tzlich wird aber auch mit einer Erh\u00f6hung der Eintrittsschwelle die Zulassungspraxis f\u00fcr diese Ausbildungen nicht ge\u00e4ndert: Wird eine betroffene Person nicht direkt f\u00fcr zwei Ausbildungsjahre zugelassen, erfolgt nach dem ersten Ausbildungsjahr eine Standortbestimmung. Diese erm\u00f6glicht es abzusch\u00e4tzen, ob die von den betroffenen Personen erzielten Fortschritte auf ein Verbesserungspotenzial in den kommenden Jahren schliessen lassen. Im bejahenden Fall wird ein weiteres Ausbildungsjahr bewilligt.</p><p>Mit dem Besuch eines kantonalen Br\u00fcckenangebots k\u00f6nnen sich Jugendliche auf eine berufliche Grundbildung vorbereiten. Bei Bedarf werden sie im Rahmen des Case Management Berufsbildung ab der Sekundarstufe I gezielt unterst\u00fctzt. Bis Herbst 2010 haben bereits 21 Kantone mit dessen operativer Umsetzung begonnen, und es wurden bereits 2000 Jugendliche mit Mehrfachproblematik unterst\u00fctzt. Falls die Jugendlichen dennoch nicht in der Lage sind, einen eidgen\u00f6ssisch geregelten Abschluss (Berufsattest oder F\u00e4higkeitszeugnis) zu erreichen, ist eine individuelle Bescheinigung ihrer in der Praxis erworbenen Kompetenzen m\u00f6glich.</p><p>2. Diese vier Bildungsangebote tragen zur Harmonisierung der Schnittstelle Sekundarstufe I/Sekundarstufe II bei. Im Rahmen des Projektes \"Nahtstelle\" sind weitere Massnahmen ergriffen worden, um den \u00dcbergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung zu optimieren, wie zum Beispiel Elternbildung, Austausch von Best Practice und die Bestimmung von Erfolgsfaktoren im \u00dcbergang. Das Projekt wurde 2006 vom Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie, von der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und Organisationen der Arbeitswelt lanciert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1292544000000)\/","SubmittedBy":"Chopard-Acklin Max","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1300406400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536251647)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}