{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103853,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103853,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3853","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sonderrechte von illegal Anwesenden in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es gibt immer mehr Sans-Papiers in unserem Land. Dabei handelt es sich um illegale Aufenthalter. Wer Illegale toleriert, missachtet den Rechtsstaat. Zus\u00e4tzliche Rechte f\u00fcr Sans-Papiers f\u00fchren dazu, dass sich Einwanderer gar nicht mehr bei den Empfangsstellen oder kantonalen Fremdenpolizeibeh\u00f6rden anmelden. Damit werden klar falsche Zeichen gesetzt und Anreize f\u00fcr den Aufenthalt in der Illegalit\u00e4t geschaffen, statt dass rasch \u00fcber den Aufenthaltsstatus entschieden wird. Es gilt deshalb, eine Auslegeordnung vorzunehmen in Bezug auf Kosten und Anzahl von Sans-Papiers in der Schweiz. In diesem Sinne stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Sans-Papiers leben in welchem Kanton (Sch\u00e4tzung inkl. Hochrechnung), wie verlief die Entwicklung dieser Zahlen in den letzten zehn Jahren, und welche Entwicklung wird erwartet?</p><p>2. Trifft es zu, dass der Kanton Genf Dossiers und Namenslisten vieler Illegaler sowie eine Hilfskasse f\u00fcr Sans-Papiers f\u00fchrt? Wenn ja, wie viele Illegale sind total in diesem Genfer Dossier registriert?</p><p>3. Gibt es andere Kantone, die \u00fcber solche Listen oder Spezialkassen verf\u00fcgen?</p><p>4. Welche Sonderrechte und Zugest\u00e4ndnisse geben die Kantone sogenannte Sans-Papiers (z. B. Schulbildung, Lehrstellen, Krankenkasse, AHV-Ausweis, Sozialhilfe, IV; tabellarisch aufgef\u00fchrt pro Kanton)?</p><p>Welche Rechte kennt der Bund f\u00fcr sogenannten Sans-Papiers?</p><p>5. Erachtet er es als Aufsichtsbeh\u00f6rde der Kantone nicht als Amtsmissbrauch, wenn einzelne Kantone mit Sonderrechten f\u00fcr illegal Anwesende gegen die geltenden Gesetze und Richtlinien verstossen?</p><p>6. Was sind die Kostenfolgen jeder einzelnen Massnahme im Kanton bzw. beim Bund (je separat aufgef\u00fchrt)? Welches sind die finanziellen Folgen f\u00fcr die Sozialversicherungen, Krankenkassen und im Bildungswesen?</p><p>7. Wie viele Personen in der Verwaltung, im Bildungs- und Gesundheitswesen, bei der Sozialhilfe usw. sind besch\u00e4ftigt, um sich den Sans-Papiers anzunehmen (bzw. wie viel Arbeitszeit verwenden sie darauf)?</p><p>8. Was sind die volkswirtschaftlichen Kosten, die durch die Sans-Papiers verursacht werden? Dabei gilt es die Schwarzarbeit, Lohndumping und Bildung einzubeziehen.</p><p>9. Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, und welche sind in Planung, um Sans-Papiers in ihre Heimatl\u00e4nder zur\u00fcckschicken zu k\u00f6nnen?</p><p>10. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um eine weitere Zunahme der illegal Anwesenden zu verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die von den Interpellanten verlangte Auslegeordnung in Bezug auf Kosten und Anzahl von Sans-Papiers in der Schweiz w\u00fcrde den Umfang der vorliegenden Antwort sprengen. Zudem betreffen zahlreiche Fragen ausschliesslich den Kompetenzbereich der Kantone, weshalb der Bundesrat hierzu keine Stellungnahme abgeben kann. </p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Anwesenheit von Sans-Papiers in der Schweiz effektiv ein Problem darstellt und verschiedene Fragen aufwirft. Insbesondere tr\u00e4gt die Nachfrage nach sogenannt billigen Arbeitskr\u00e4ften erheblich zur Problembildung bei, da illegal anwesende Personen erfahrungsgem\u00e4ss bereit sind, Anstellungsbedingungen in Kauf zu nehmen, welche den orts- und branchen\u00fcblichen Bedingungen nicht entsprechen. In der Vergangenheit wurden auf Bundesebene verschiedene Massnahmen, namentlich im Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG; SR 142.20) und dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41), zur Bek\u00e4mpfung dieses Zustandes ergriffen (vgl. Antwort zu Fragen 9 und 10). Die immer wiederkehrende Diskussion \u00fcber Anwesenheit und Legalisierung von Sans-Papiers, welche sich auch in zahlreichen parlamentarischen Vorst\u00f6ssen widerspiegelt, belegt allf\u00e4lligen zus\u00e4tzlichen Handlungsbedarf. Im Zusammenhang mit der Berufsausbildung f\u00fcr Jugendliche und der Gesundheitsvorsorge f\u00fcr Sans-Papiers sind weitere Abkl\u00e4rungen im Gange oder Vorkehrungen geplant (vgl. Antwort zu Fragen 4 und 5). </p><p>Die nachstehenden Ausf\u00fchrungen beschr\u00e4nken sich auf die im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundes liegenden Fragen. Weil es sich vorliegend um illegal anwesende Personen handelt (sog. Sans-Papiers), liegt es gerade in der Natur der Sache, dass keine genauen Zahlen in Bezug auf Anzahl und Kosten usw. von Sans-Papiers in der Schweiz verf\u00fcgbar sind. </p><p>1. Nach einer Studie des Bundesamtes f\u00fcr Migration vom 24. Februar 2005 \u00fcber Sans-Papiers, konzipiert und ausgewertet durch das Forschungsinstitut GFS, Bern, halten sich rund 90 000 illegal anwesende Personen in der Schweiz auf. Gem\u00e4ss dieser Studie leben im Kanton Z\u00fcrich etwa 20 000, im Kanton Waadt rund 12 000 bis 15 000 und im Kanton Genf zwischen 8000 und 12 000 Sans-Papiers. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die genannten Zahlen in der Zwischenzeit angestiegen sind. </p><p>2./3. Entgegen der Auffassung der Interpellanten existieren im Kanton Genf weder Namenslisten von Sans-Papiers noch Hilfskassen. Auch in anderen Kantonen werden keine entsprechenden Listen und Hilfskassen gef\u00fchrt. Der rechtswidrige Aufenthalt wird weder von den kantonalen Beh\u00f6rden noch von den Bundesbeh\u00f6rden gef\u00f6rdert.</p><p>4./5. Ausl\u00e4ndische Personen m\u00fcssen die Schweiz verlassen, wenn sie nicht im Besitz der erforderlichen Bewilligung sind. Die Kantone sind verpflichtet, das AuG zu vollziehen. Ausnahmsweise k\u00f6nnen die Kantone zur Vermeidung von schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefallen illegal anwesenden Personen eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Trotzdem kann nicht vermieden werden, dass sich in der Schweiz - wie in allen anderen europ\u00e4ischen Staaten - Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder ohne die notwendigen Bewilligungen aufhalten. Auch den illegal anwesenden ausl\u00e4ndischen Personen stehen bestimmte verfassungsrechtlich garantierte Rechte zu. Aus diesem Grund m\u00fcssen Kinder zum obligatorischen Schulunterricht zugelassen oder muss ausl\u00e4ndischen Personen - unabh\u00e4ngig vom Aufenthaltsstatus in der Schweiz und gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) - der Abschluss einer Krankenversicherung erm\u00f6glicht werden (Motion Kuprecht 10.3203, \"Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht f\u00fcr Sans-Papiers\"; Postulat Heim 09.3484, \"Sans-Papiers. Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung\"; Interpellation Heim 09.4122, \"Menschenw\u00fcrde f\u00fcr Papierlose\"). K\u00fcnftig sollen zudem jugendliche Sans-Papiers unter gewissen Voraussetzungen zur Berufslehre zugelassen werden (Motion Barthassat 08.3616, \"Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre erm\u00f6glichen\"). </p><p>6.-8. Der administrative Aufwand f\u00fcr diese Personengruppe kann nicht ausgewiesen werden. Auch die volkswirtschaftlichen Kosten k\u00f6nnen nicht ermittelt werden. Die Erfassung dieser Daten w\u00e4re mit einem betr\u00e4chtlichen administrativen Aufwand verbunden. </p><p>9./10. Der Bundesrat und das eidgen\u00f6ssische Parlament haben sich in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik von illegal anwesenden Personen befasst. Illegal anwesende Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder werden von den Kantonen gest\u00fctzt auf das AuG weggewiesen und ausgeschafft. Gem\u00e4ss Artikel\u00a091 Absatz\u00a01 AuG hat sich der Arbeitgeber vor dem Stellenantritt der Ausl\u00e4nderin oder des Ausl\u00e4nders durch Einsicht in den Ausweis oder durch Nachfrage bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu vergewissern, dass die Berechtigung zur Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz besteht. In den Artikeln 115ff. AuG sind Strafbestimmungen und administrative Massnahmen bei Sorgfaltspflichtverletzungen enthalten. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0117 AuG wird die Besch\u00e4ftigung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern ohne Bewilligung mit einer Geldstrafe oder in schweren F\u00e4llen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. F\u00fcr die Umsetzung dieser Sanktionen sind jedoch die Kantone zust\u00e4ndig. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es Arbeitgeber gibt, die illegal Anwesende zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit zulassen. Dies gilt es konsequenter zu unterbinden, zumal mit dem AuG und dem BGSA gesetzliche M\u00f6glichkeiten bestehen, um dagegen vorzugehen. Die Vollzugsprobleme bei der Feststellung der Identit\u00e4t der betroffenen Personen sowie bei zwangsweisen R\u00fcckf\u00fchrungen werden insbesondere durch R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen und Verwaltungsvereinbarungen angegangen. Das Bundesamt f\u00fcr Migration unterst\u00fctzt hierbei die Kantone bei der Papierbeschaffung und bei der Organisation der Ausreise von weggewiesenen Personen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1291334400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1317168000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537922933)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Migration"}}