{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103858,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103858,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3858","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zahlstellensteuerabkommen mit der EU","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz hat mit der EU im Rahmen der Bilateralen II ein Zahlstellensteuerabkommen abgeschlossen, in welchem sich die Schweiz verpflichtet, auf Zinsertr\u00e4gen von in der EU ans\u00e4ssigen Steuerpflichtigen eine Steuer zu erheben und 75 Prozent davon an die EU weiterzuleiten. In Artikel\u00a018 dieses Abkommens wird jedoch festgehalten, dass das Abkommen nur in Kraft tritt, wenn die EU auch mit den USA, Andorra, Liechtenstein, Monaco etc. entsprechende oder gleichwertige Abkommen bzw. Regelungen vereinbart und zum gleichen Zeitpunkt zur Anwendung bringt. Nach unserem Wissen besteht jedoch kein solches Abkommen mit den USA. Daher wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Abkommen oder Regelungen, die dem Zahlstellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und der EU entsprechen bzw. gleichwertig sind, hat die EU mit den USA abgeschlossen?</p><p>2. Mit welcher Begr\u00fcndung wird Artikel\u00a018 des Zahlstellensteuerabkommens zwischen der Schweiz und der EU als erf\u00fcllt betrachtet?</p><p>3. Warum wird dieses Abkommen angewendet, wenn sich herausstellen sollte, dass die Voraussetzungen gem\u00e4ss Artikel\u00a018 nicht vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt werden?</p><p>4. Ist er bereit, allenfalls die Zahlungen, welche auf diesem Abkommen basierend von der Schweiz an die EU geleistet werden, unverz\u00fcglich einzustellen und gegebenenfalls die bezahlten Betr\u00e4ge zur\u00fcckzufordern? Wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Plant er irgendwelche andere Massnahmen im Zusammenhang mit der Zahlstellensteuer?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. In Artikel\u00a018 des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft (nachfolgend \"Zinsbesteuerungsabkommen\") steht nicht, dass die EU mit den USA ein identisches oder gleichwertiges Abkommen abschliessen muss. Dieser Artikel besagt nur, dass die USA Regelungen zu erlassen und durchzuf\u00fchren haben, die den in der EU-Richtlinie oder im Zinsbesteuerungsabkommen vorgesehenen Regelungen entsprechen oder ihnen gleichwertig sind. Es kommen also auch einseitige Massnahmen infrage. Am 21. Januar 2003 hielt der Ecofin-Rat gest\u00fctzt auf einen Bericht der Europ\u00e4ischen Kommission fest, dass die USA bereits \u00fcber gleichwertige Massnahmen verf\u00fcgen, namentlich weil sie in ihren bilateralen Beziehungen zu den meisten EU-Mitgliedstaaten schon seit Langem und vorbehaltlos Artikel\u00a026 des OECD-Musterabkommens anwenden. Deswegen k\u00f6nnen die USA Informationen nicht nur auf Ersuchen austauschen, sondern auch spontan oder automatisch. Der Informationsaustausch beschr\u00e4nkt sich zudem nicht nur auf Zinseink\u00fcnfte.</p><p>2. Im Abkommen vom 26. Oktober 2004 in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcber den Zeitpunkt der Anwendung des Zinsbesteuerungsabkommens anerkennt die Schweiz, dass die Anwendungsvoraussetzungen des Zinsbesteuerungsabkommens (Art. 18), einschliesslich der Gleichwertigkeit der Massnahmen der USA, ab 1. Juli 2005 erf\u00fcllt sein werden, vorausgesetzt, die Schweiz ist bis dann ihren eigenen verfassungsrechtlichen Anforderungen nachgekommen. Das Parlament verabschiedete dieses Abkommen zusammen mit dem Bundesbeschluss \u00fcber das Zinsbesteuerungsabkommen. Aus der Lekt\u00fcre des Amtlichen Bulletins der Plenumsberatungen im Nationalrat geht hervor, dass die Gleichwertigkeit der Massnahmen der USA nicht infrage gestellt wurde.</p><p>3. Wie eingangs erw\u00e4hnt, sind die Anwendungsvoraussetzungen des Zinsbesteuerungsabkommens seit dem 1. Juli 2005 erf\u00fcllt. Demzufolge wird das Abkommen seit diesem Datum rechtsg\u00fcltig angewendet.</p><p>4. F\u00fcr den Bundesrat gibt es keinen Grund, die Anwendung des Zinsbesteuerungsabkommens und infolgedessen die Schweizer Zahlungen an die EU auszusetzen, solange die Anwendungsvoraussetzungen des Abkommens erf\u00fcllt sind (vgl. Art. 18 Abs. 4 und 5 des Abkommens). Seit dem 1. Juli 2005 hat sich diesbez\u00fcglich nichts ge\u00e4ndert. Nach Auffassung des Bundesrats besteht auch keine Grundlage, auf der die R\u00fcckerstattung der in Anwendung des Abkommens bereits bezahlten Betr\u00e4ge geltend gemacht werden k\u00f6nnte, da das Abkommen von den Vertragsparteien rechtsg\u00fcltig abgeschlossen wurde und seit dem 1. Juli 2005 angewendet wird. Sollte die Schweiz diese R\u00fcckerstattung verlangen, w\u00e4re nicht auszuschliessen, dass die EU-Mitgliedstaaten von den Schweizer Unternehmen, unter Vorbehalt der Bestimmungen der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen, ebenfalls die Nachzahlung der Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgeb\u00fchren verlangen w\u00fcrden, die in Anwendung von Artikel\u00a015 des Zinsbesteuerungsabkommens nicht erhoben worden waren.</p><p>5. Der Bundesrat ist im Rahmen seiner Strategie zur Gew\u00e4hrleistung der Integrit\u00e4t des Finanzplatzes Schweiz bereit, verschiedene Massnahmen, unter anderem die Einf\u00fchrung einer Abgeltungssteuer im Verkehr mit wichtigen Staaten, zu pr\u00fcfen (vgl. Strategische Stossrichtungen f\u00fcr die Finanzmarktpolitik, Bericht vom 16. Dezember 2009 in Beantwortung des Postulats Graber 09.3209). Die Schweiz unterzeichnete diesbez\u00fcglich eine Erkl\u00e4rung zur Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich, und zwar mit Grossbritannien am 25. Oktober 2010 und mit Deutschland am 27. Oktober 2010.</p><p>Der Bundesrat ist schliesslich der Auffassung, dass die Schweiz dank dem Zinsbesteuerungsabkommen zeigen konnte, dass sie eine valable Alternative zum automatischen Informationsaustausch praktiziert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1289952000000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1307577600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486634477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Finanzwesen"}}