{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103873,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103873,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3873","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kleinwasserkraftwerke","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu folgenden Fragen und Sachverhalten Stellung zu nehmen:</p><p>A. Bei neuen Kleinwasserkraftwerken (KWKW) bis 10 Megawatt besteht der erhebliche Verdacht, dass:</p><p>1. die neuen KWKW vielen grossen Kraftwerkgesellschaften vor allem dazu dienen, ihre Gewinne zu optimieren,</p><p>2. der Gewinn elektrischer Energie in keinem Verh\u00e4ltnis zur Fluss- und Landschaftszerst\u00f6rung steht,</p><p>3. der Energiegewinn von h\u00f6chstens 1-2 Terawattstunden in keinem Verh\u00e4ltnis steht zur Energiesubstitution im Geb\u00e4udebereich, die im Vergleich zum heutigen Stand der Technik von Plus-Energie-Bauten (PEB) im Sinne von Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 EnG rund 120 Terawattstunden betr\u00e4gt (vgl. Haustech, Oktober 2010, Nr. 10, S. 31-33, und Schweizer Solarpreis 2010, S. 44-47 und S. 65-69 und NR P. Malama, S. 35). Die Energiesubstitution im Geb\u00e4udebereich ist rund 60-mal h\u00f6her als die jetzt noch vorgesehene KWKW-Nutzung. Wie ist der marginale Energiegewinn bei neuen KWKW mit dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit von Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 BV zu vereinbaren?</p><p>B. Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen, wenn die Anschlussbedingungen f\u00fcr Elektrizit\u00e4t aus erneuerbaren Energien, insbesondere von Kleinkraftwerken, in Artikel\u00a07a Ziffer 4 Litera a EnG wie folgt angepasst werden:</p><p>\"4. Von der Summe ... h\u00f6chstens beanspruchen:</p><p>a. die Wasserkraft und alle anderen Technologien sowie die Fotovoltaik, wenn die ungedeckten Kosten weniger als 30 Rappen/Kilowattstunde betragen: je 30 Prozent; bei der Wasserkraft werden vor allem Trinkwasser- und bestehende Anlagen gef\u00f6rdert.\"</p><p>C. Mit welchen weiteren Auswirkungen ist bez\u00fcglich Mittelverteilung zu rechnen, wenn die bisherigen Mittel f\u00fcr neue KWKW k\u00fcnftig vor allem f\u00fcr Trinkwasser- und bestehende Anlagen eingesetzt werden?</p><p>a. In welchem Verh\u00e4ltnis st\u00fcnden die KWKW-Energieerzeugung und eventuelle Einbussen in Terawattstunden?</p><p>b. Wie sehen die Auswirkungen auf den Tourismus insbesondere in den Gebirgskantonen aus?</p><p>c. Wie hoch sind die Terawattstunde/Jahr der KWKW im Vergleich zur Energiesubstitution im Schweizer Geb\u00e4udebereich mit Minergie-P-Bauten?</p><p>d. Nachdem Kraftwerkvertreter aus dem Berggebiet bereits 1996 darauf aufmerksam machten, dass die seit 140 Jahren immer weiter ausgebaute Wasserkraft zu \u00fcber 90 Prozent ausgebaut sei, stellt sich die Frage an den Bundesrat: Wie viele Jahre kann er seines Erachtens die letzten Wassertropfen noch weiter nutzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>A. Gem\u00e4ss Artikel\u00a01 Absatz\u00a04 des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) ist die Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zum Jahr 2030 gegen\u00fcber dem Jahr 2000 um mindestens 2000 Gigawattstunden zu erh\u00f6hen. Eine wichtige Massnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die F\u00f6rderung von Kleinwasserkraftwerken durch die kostendeckende Einspeiseverg\u00fctung (KEV). Der Gesetzgeber will, dass die Verg\u00fctungstarife der KEV aufgrund von Referenzanlagen festgelegt werden (Art. 7a Abs. 2 EnG). Er gew\u00e4hrleistet damit kostendeckende Erl\u00f6se. \u00dcberdurchschnittlich kosteneffiziente Anlagen k\u00f6nnen Gewinne erwirtschaften. Das Bundesamt f\u00fcr Energie (BFE) \u00fcberpr\u00fcft periodisch die Berechnungsmethode, die H\u00f6he der Verg\u00fctungstarife und die H\u00f6he der maximalen Verg\u00fctung von aktuell 35 Rappen/Kilowattstunde. </p><p>Im Rahmen des Baubewilligungs- oder Konzessionsverfahrens f\u00fchrt die zust\u00e4ndige kantonale Beh\u00f6rde f\u00fcr jedes Projekt eine Interessenabw\u00e4gung durch und pr\u00fcft, ob das Projekt bewilligungsf\u00e4hig ist. Die KEV tangiert weder die genannten Verfahren noch die Rechtsmittel. Eine Anlage erh\u00e4lt die Verg\u00fctung erst, wenn die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde das Projekt bewilligt hat und die Anlage Strom ins Netz einspeist. Um die Pr\u00fcfung von Kleinwasserkraftwerksprojekten zu erleichtern, empfehlen das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) und das BFE den Kantonen, eine Schutz- und Nutzungsstrategie zu erarbeiten und diese in der kantonalen Richtplanung zu ber\u00fccksichtigen. Bafu, BFE und das Bundesamt f\u00fcr Raumplanung (ARE) arbeiten aktuell an einer entsprechenden Grundlage.</p><p>Im Bereich der Energieeffizienz bestehen tats\u00e4chlich grosse Einsparpotenziale. Der Vergleich von Einsparpotenzialen im Geb\u00e4udebereich (zumeist von fossiler Energie) mit Produktionspotenzialen von erneuerbaren Energien (zumeist Strom) ist problematisch, da Strom nicht durch fossile Energie ersetzt werden kann. In Zukunft ist mit einem erh\u00f6hten Bedarf an elektrischer Energie zu rechnen. Bei Plus-Energie-Bauten (PEB) stehen wir erst ganz am Anfang. Zudem wird mit PEB der Strom nicht bedarfsgerecht produziert, und entsprechende Speicherkapazit\u00e4ten fehlen. Die Versorgungssicherheit mit Elektrizit\u00e4t kann alleine durch PEB und Fotovoltaik nicht gew\u00e4hrleistet werden.</p><p>B. Der Gesetzgeber hat der Kleinwasserkraft maximal 50 Prozent der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel zugesprochen, um so eine kosteng\u00fcnstige, ausgereifte und langlebige Technologie zu f\u00f6rdern, die sehr hohe Wirkungsgrade erzielt. Im Jahr 2009 wurden in der Schweiz 4,68 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien (ohne Grosswasserkraftwerke mit einer Leistung von \u00fcber 10 Megawatt) produziert. 72 Prozent dieser Energie werden aus der Kleinwasserkraft gewonnen. Die F\u00f6rderung der Wasserkraft gew\u00e4hrleistet einen \u00fcberdurchschnittlich effizienten Einsatz der KEV-Mittel. Eine Verteilung der Mittel im Sinne der Interpellation h\u00e4tte einen weniger effizienten Einsatz der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel zur Folge. Es w\u00fcrden dann weniger ausgereifte Technologien mit h\u00f6heren Gestehungskosten st\u00e4rker gef\u00f6rdert. Mit einer Limitierung auf Trink-, Abwasser- und Dotierkraftwerke, welche in der Regel f\u00fcr die Umwelt unbedenklich sind, k\u00f6nnten maximal 37 Prozent der Produktionserwartung aller im Moment angemeldeten Anlagen realisiert werden.</p><p>C. Neben den bestehenden Anlagen und den Trinkwasserkraftwerken sind auch Abwasser- und Dotierkraftwerke in der Regel f\u00fcr die Umwelt unbedenklich.</p><p>Ende Juli 2010 waren bei Swissgrid 830 Projekte f\u00fcr Kleinwasserkraftwerke mit einer gesamten Produktionserwartung von 2,341 Terawattstunden/Jahr gemeldet. 28 Prozent dieses Potenzials stammen aus erweiterten und erneuerten Anlagen, 9 Prozent aus Trink-, Abwasser- und Dotierkraftwerken und 63 Prozent aus neuen Ausleitungs- oder Laufkraftwerken (siehe Tabelle). Auf das bestehende, grosse Potenzial von Ausleitungs- und Laufkraftwerken kann nicht a priori verzichtet werden. Die Bewilligungsf\u00e4higkeit der Projekte ist fallspezifisch zu beurteilen.</p><p>Die Auswirkungen auf den Tourismus m\u00fcssen im Einzelfall gepr\u00fcft werden und sind Teil der Interessenabw\u00e4gung in den Bewilligungsverfahren. Der Bund empfiehlt den Kantonen, die m\u00f6glichen Standorte von Kleinwasserkraftwerken in den kantonalen Richtpl\u00e4nen zu ber\u00fccksichtigen. </p><p>Mit der Sanierung des bestehenden Geb\u00e4udeparks auf Minergie-P-Standard k\u00f6nnte der Heizw\u00e4rmebedarf (inklusive Haustechnik) um 80 Prozent (d. h. 70 bis 90 Terawattstunden) gesenkt werden (Analyse des schweizerischen Energieverbrauchs 2000-2006 nach Verwendungszwecken, April 2008). Bei diesem Einsparungspotenzial handelt es sich um fossile Energie. Ein Ersatz der von Kleinwasserkraftwerken produzierten Elektrizit\u00e4t ist damit nicht m\u00f6glich (siehe auch Antwort zu Frage A).</p><p>In der \"Strategie Wasserkraftnutzung Schweiz\" (BFE, 2006) wird das Ausbaupotenzial der Wasserkraft auf 4,3 bis 5,0 Terawattstunden gesch\u00e4tzt. Davon entfallen 2,1 Terawattstunden auf Erneuerungen und Umbauten, 1,1 Terawattstunden auf neue Kleinwasserkraftwerke und 1,1 bis 1,8 Terawattstunden auf neue Grosskraftwerke. Der Gesetzgeber hat das Zubauziel der gesamten Wasserkraftproduktion auf mindestens 2000 Gigawattstunden festgelegt (Art. 1 Abs. 4 EnG). Der Bundesrat setzt sich f\u00fcr eine nachhaltige Nutzung des Wassers als bedeutendste erneuerbare Ressource der Schweiz ein. Somit haben Ausbauten und Optimierungen von bestehenden Anlagen Priorit\u00e4t vor Neubauten.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1290556800000)\/","SubmittedBy":"Wehrli Reto","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1323648000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547001220)\/","SubmissionDate":"\/Date(1285891200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4815,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}