{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103896,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103896,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3896","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Verbot bezahlter Mandate der Wirtschaft f\u00fcr ehemalige Bundesr\u00e4te","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Es ist den ehemaligen Mitgliedern des Bundesrates zu untersagen, fr\u00fcher als vier Jahre nach ihrem R\u00fccktritt bezahlte Mandate der Wirtschaft auszu\u00fcben.</p></text>","ReasonText":"<text><p>Die heutigen Pensionsanspr\u00fcche erm\u00f6glichen den Bundesr\u00e4ten nach ihrem R\u00fccktritt ein sorgenfreies Leben, dies nicht zuletzt im Hinblick darauf, ihnen eine Amtsf\u00fchrung in gr\u00f6sstm\u00f6glicher Unabh\u00e4ngigkeit im Sinne des Volkes zu erm\u00f6glichen, ohne dass sie zur materiellen Absicherung der Zeit nach ihrem R\u00fccktritt w\u00e4hrend ihrer Amtszeit allenfalls wirtschaftliche Sonderinteressen wahrnehmen m\u00fcssen. Seit der Staat nicht mehr ausschliesslich im Sinne der Gesamtwirtschaft, sondern mitunter im Sinne wirtschaftlicher Sonderinteressen handelt - wie etwa im Beispiel Swissair/Swiss -, hat das Problem der nachtr\u00e4glichen \u00dcbernahme bezahlter Mandate der Wirtschaft zus\u00e4tzliche Brisanz erhalten. Damit Bev\u00f6lkerung und Parlament Gew\u00e4hr haben, dass die Mitglieder der Landesregierung w\u00e4hrend ihrer Amtszeit keinerlei wirtschaftliche Sonderinteressen vertreten, ist den Ex-Bundesr\u00e4ten die Aus\u00fcbung bezahlter Mandate der Wirtschaft w\u00e4hrend den ersten vier Jahren nach ihrem R\u00fccktritt zu untersagen. Nicht ber\u00fchrt von dieser Regelung sind selbstverst\u00e4ndlich Mandate in karitativen und gemeinn\u00fctzigen Organisationen, Stiftungen, familieneigenen Unternehmungen und staatlich beherrschten Unternehmungen.</p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Nach Artikel\u00a0144 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung d\u00fcrfen die Mitglieder des Bundesrates weder ein anderes Amt des Bundes oder eines Kantons bekleiden noch eine andere Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben. Diese Bestimmung bezweckt zweierlei: Erstens soll sich ein Mitglied des Bundesrates mit seiner ganzen Kraft seinem Amt widmen. Zweitens sollen Interessenkonflikte vermieden und soll dadurch die Unabh\u00e4ngigkeit der Bundesratsmitglieder in der Amtsf\u00fchrung gest\u00e4rkt werden. Artikel\u00a060 Absatz\u00a02 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. M\u00e4rz 1997 (SR 172.010) pr\u00e4zisiert, dass Mitglieder des Bundesrates bei Organisationen mit wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit weder gesch\u00e4ftsleitende Funktionen aus\u00fcben noch Mitglied des Verwaltungsrates sein d\u00fcrfen. Mit der Abgabe des Amtes endet die berufliche Unvereinbarkeit eines Bundesratsmitgliedes. Massgebend ist der Zeitpunkt, in dem die Amtsfunktionen nicht mehr ausge\u00fcbt werden. Somit kann ein Mitglied des Bundesrates bereits unmittelbar nach der Amtsniederlegung neue - bezahlte oder unbezahlte - Aufgaben wahrnehmen und auch ein anderes Amt oder eine andere Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Grund, von der heutigen Situation abzuweichen und eine vierj\u00e4hrige Wartefrist f\u00fcr die \u00dcbernahme bezahlter Beratungsauftr\u00e4ge oder Verwaltungsratsmandate in privatwirtschaftlichen Unternehmen, einer Unternehmensf\u00fchrung oder einer T\u00e4tigkeit im Rahmen eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses vorzusehen. Eine entsprechende Regelung k\u00f6nnte negative Auswirkungen auf die Bereitschaft j\u00fcngerer Personen haben, sich f\u00fcr die verantwortungsvolle Aufgabe einer Bundesr\u00e4tin oder eines Bundesrates zur Verf\u00fcgung zu stellen. Sind Mitglieder des Bundesrates bei Amtsantritt noch jung, ist absehbar, dass sie nach Ausscheiden aus dem Bundesrat noch beruflich t\u00e4tig sein werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Ruhegehalt eines ehemaligen Bundesratsmitgliedes gek\u00fcrzt wird, sobald sein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson \u00fcbersteigt.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motion\u00e4rs, wonach die Amtsf\u00fchrung in gr\u00f6sstm\u00f6glicher Unabh\u00e4ngigkeit zu gew\u00e4hrleisten ist. Dies ist mit der heutigen Regelung der Fall. Die Einf\u00fchrung einer Wartefrist im Sinne der Motion w\u00fcrde aber nach Auffassung des Bundesrates einen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Eingriff in die durch Artikel\u00a027 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung gew\u00e4hrleistete Freiheit zur Berufsaus\u00fcbung darstellen.</p><p>Der Bundesrat ist aus diesen Gr\u00fcnden gegen die Einf\u00fchrung von Beschr\u00e4nkungen f\u00fcr ehemalige Bundesratsmitglieder, eine Erwerbst\u00e4tigkeit ihrer Wahl auszu\u00fcben. Unabh\u00e4ngig vom Alter ist es nachvollziehbar, dass ehemalige Bundesr\u00e4tinnen und Bundesr\u00e4te ihre reichhaltige Erfahrung in andere Gremien einbringen k\u00f6nnen. Der Bundesrat geht davon aus, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrates derartige Mandate mit der gebotenen Sorgfalt ausw\u00e4hlen.</p></text>","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1296604800000)\/","SubmittedBy":"Jenny This","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1316995200000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1290988800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}