{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20103924,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20103924,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"10.3924","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vorw\u00fcrfe des Nationalfonds an Universit\u00e4t und Universit\u00e4tsspital Z\u00fcrich","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wie bekanntwurde, kam es im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt zu einer schweren Auseinandersetzung zwischen dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Universit\u00e4t Z\u00fcrich sowie dem Universit\u00e4tsspital Z\u00fcrich. Dabei ging es im Kern darum, dass durch eine rechtswidrige Amtsenthebung des SNF-Projektleiters verunm\u00f6glicht wurde, zwei von ihm geleitete SNF-Forschungsprojekte weiterzuf\u00fchren. Aufgrund dieser Verunm\u00f6glichung k\u00fcndigte er in der Folge, es erfolgte eine Freistellung, die ebenfalls rechtswidrig war. Seine SNF-Projekte, an welchen 16 Doktoranden beteiligt sind, wurden gegen seinen Willen unter der \u00c4gide des Direktors f\u00fcr Lehre und Forschung des Universit\u00e4tsspitals weitergef\u00fchrt, dem Projektleiter wurden jeder Zugang zu seinen Forschungsergebnissen und die Fortf\u00fchrung der Projekte verunm\u00f6glicht. Ebenso wurden von den Konten mit den SNF-Geldern, zu denen nur der Projektleiter zugangsberechtigt ist, von nichtberechtigten Dritten Gelder f\u00fcr nicht in der Projektverf\u00fcgung vorgesehene Ausgaben verwendet. Dieser Sachverhalt f\u00fchrte in der Folge zu einer Untersuchung des SNF zu wissenschaftlichem Fehlverhalten. Inzwischen liegt der entsprechende Bericht vor. Dies alles gibt Anlass zu nachfolgenden Fragen:</p><p>1. Welcher Sachverhalt und welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem fraglichen Bericht des SNF? Welche R\u00fcgen richten sich gegen wen, und welche Sanktionen wurden verh\u00e4ngt und umgesetzt?</p><p>2. Verstiessen die Universit\u00e4t und/oder das Universit\u00e4tsspital Z\u00fcrich gegen rechtliche Vorschriften, wenn ja, gegen welche?</p><p>3. Wurde durch das unberechtigte Ausbezahlen von Geldern des SNF an unberechtigte Dritte auch Strafnormen verletzt, hat der SNF eine Strafklage erwogen, und wenn nein, warum hat er darauf verzichtet? Wurden die vollen Betr\u00e4ge von der Universit\u00e4t zur\u00fcckerstattet?</p><p>4. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich bez\u00fcglich der Gew\u00e4hrleistung der Forschungsfreiheit und der Verletzung geistigen Eigentums?</p><p>5. Wie kann durchgesetzt werden, dass der Projektinhaber seine Forschung erfolgreich weiterf\u00fchren kann?</p><p>6. Wem im Universit\u00e4tsspital und in der Universit\u00e4t ging wann der Untersuchungsbericht des SNF zu?</p><p>7. Handelt es sich hier um einen einzigartigen Vorfall, oder war der SNF schon \u00f6fters mit solchen Vorg\u00e4ngen konfrontiert? Was unternimmt der SNF, um k\u00fcnftig vergleichbare Vorf\u00e4lle zu verhindern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat nimmt Kenntnis von Problemen, die sich im Kontext der Durchf\u00fchrung von zwei vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanzierten Forschungsprojekten ergeben haben. Er kann aber nur zu Fragen Stellung nehmen, die in den Kompetenzbereich des Bundes bzw. in denjenigen des SNF fallen. Er kann sich demnach nicht zu den in anderer Zust\u00e4ndigkeit liegenden Fragen rund um Verfahren und Konflikte zwischen den Beteiligten und den betroffenen Institutionen \u00e4ussern.</p><p>Der SNF f\u00f6rdert im Auftrag des Bundes die wissenschaftliche Forschung. Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4nger des SNF werden mittels Beitragsverf\u00fcgung auf die Einhaltung der in den einschl\u00e4gigen Rechtsgrundlagen festgelegten Vorschriften verpflichtet. Forschungsgelder werden den Forschenden individuell gest\u00fctzt auf die im jeweiligen F\u00f6rderungsinstrument zur Anwendung kommenden Kriterien, namentlich aufgrund der wissenschaftlichen Exzellenz, zugesprochen.</p><p>Die Rechtsgrundlagen des SNF beinhalten ein auf das Forschungsgesetz (SR 420.1; Art. 11a) abgest\u00fctztes Sanktionsrecht, wobei das vom Bundesrat genehmigte Beitragsreglement des SNF (Art. 45) die Grunds\u00e4tze regelt, welche in den Ausf\u00fchrungsbestimmungen weiter konkretisiert werden. F\u00fcr die Untersuchung und Ahndung von Verst\u00f6ssen gegen die Regeln der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t hat der Nationale Forschungsrat im Februar 2009 das \"Reglement des Forschungsrates \u00fcber den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten von Gesuchstellenden sowie Beitragsempf\u00e4ngerinnen und -empf\u00e4ngern\" erlassen. Sofern Straftaten nach den Artikeln 37 und 38 des Subventionsgesetzes (SR 616.1) zur Diskussion stehen, werden diese nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber das Verwaltungsrecht (SR 313.0) durch das Staatssekretariat f\u00fcr Bildung und Forschung geahndet.</p><p>Im vorliegenden, zur Diskussion stehenden Fall zeigte sich, dass die zur Disposition stehenden Grunds\u00e4tze und Verfahrensregeln greifen und die rechtm\u00e4ssige Verwendung der Forschungsgelder sichergestellt werden konnte. Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen die Fragen wie im Fall der Interpellation Recordon 10.4167 folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1./4./6. Fragen zum Sachverhalt, zu Schlussfolgerungen und zur Weiterleitung des Berichts des SNF:</p><p>Der SNF untersuchte Auswirkungen eines Konfliktfalls am Universit\u00e4tsspital Z\u00fcrich auf die Abwicklung von zwei durch ihn unterst\u00fctzte Forschungsprojekte, namentlich die Folgen der Unm\u00f6glichkeit der Fortf\u00fchrung der Forschung durch den verantwortlichen Beitragsempf\u00e4nger. Der SNF beschr\u00e4nkte seine Untersuchung strikt auf die ihn betreffenden Aspekte und stellte fest, dass im Zusammenhang mit den von ihm gef\u00f6rderten Forschungsvorhaben Regeln der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t verletzt wurden. Namentlich betraf dies das Fehlen von Regelungen bez\u00fcglich Projekt- und Doktorandenbetreuung, Zugang zu Forschungsresultaten, geistigem Eigentum und wissenschaftlichen Publikationen, die rechtm\u00e4ssige Verwendung von Projektgeldern sowie die Einhaltung der Regeln der wissenschaftlichen Integrit\u00e4t bei der Stellung von Forschungsgesuchen. Beanstandungen und Empfehlungen richtete der SNF an Verantwortliche des Universit\u00e4tsspitals (USZ) und der Universit\u00e4t Z\u00fcrich (UZH). Als Massnahmen hat der SNF Folgendes durchgesetzt: den Abbruch bzw. die Sistierung der betroffenen Forschungsprojekte, die R\u00fcckforderung der nichtautorisierten Belastungen der Projektkonti sowie eine Vereinbarung zwischen USZ und UZH betreffend Abwicklung von durch den SNF gef\u00f6rderten Projekten. Adressaten des im Juni 2010 verschickten vertraulichen Berichts des SNF waren die Leitungen der beiden Institutionen sowie die an der Untersuchung beteiligten Personen.</p><p>2./3. Gab es Verst\u00f6sse gegen rechtliche Vorschriften?</p><p>Die Belastung der Projektkonti ohne Visum des verantwortlichen Beitragsempf\u00e4ngers verst\u00f6sst gegen die Vorschriften. Die fraglichen Betr\u00e4ge wurden zwischenzeitlich vollst\u00e4ndig zur\u00fcckerstattet. Da die zur\u00fcckgeforderten Mittel nicht zweckentfremdet, sondern f\u00fcr die Forschung verwendet worden waren, er\u00fcbrigte sich die Einleitung eines Strafverfahrens.</p><p>5. Gibt es die M\u00f6glichkeit, die Forschung weiterzuf\u00fchren?</p><p>Die Weiterf\u00fchrung der Forschung setzt entsprechende arbeitsrechtliche Vereinbarungen zwischen dem USZ und der UZH und den Forschenden bez\u00fcglich Anstellung sowie Vereinbarungen betreffend die Nutzung der Infrastruktur voraus. Die Frage tangiert nicht direkt die Verwendung von Bundesgeldern und steht deshalb ausserhalb des Zust\u00e4ndigkeits- und Einflussbereichs des SNF.</p><p>7. Handelt es sich um einen einzigartigen Vorfall?</p><p>Aus der Sicht des SNF handelt es sich klarerweise um einen Einzelfall. Es besteht insofern kein allgemeiner Handlungsbedarf. Die erw\u00e4hnte Vereinbarung zwischen UZH und USZ verst\u00e4rkt die Sicherheit bez\u00fcglich der regelkonformen Abwicklung von Projekten in k\u00fcnftigen F\u00e4llen, wo diese Institutionen involviert sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1297814400000)\/","SubmittedBy":"Vischer Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1355443200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536718510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1291680000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4816,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung"}}